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   AG Mannheim, 23.03.2012 - 9 C 452/11   

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https://dejure.org/2012,7916
AG Mannheim, 23.03.2012 - 9 C 452/11 (https://dejure.org/2012,7916)
AG Mannheim, Entscheidung vom 23.03.2012 - 9 C 452/11 (https://dejure.org/2012,7916)
AG Mannheim, Entscheidung vom 23. März 2012 - 9 C 452/11 (https://dejure.org/2012,7916)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz bei schuldhaftem Ausspruch einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bei Vortäuschen der Eigenbedarfssituation; Schadensersatz aufgrund vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung bei Abschluss eines gerichtlichen Räumungsvergleichs

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 573 Abs. 1; BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
    Schadensersatz bei schuldhaftem Ausspruch einer Kündigung wegen Eigenbedarfs bei Vortäuschen der Eigenbedarfssituation; Schadensersatz aufgrund vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung bei Abschluss eines gerichtlichen Räumungsvergleichs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unberechtigte Eigenbedarfskündigung: Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung

  • rechtsindex.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Urteile zur Eigenbedarfskündigung - Wer ist im Recht?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei erfundenem Eigenbedarf?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.04.2009 - VIII ZR 231/07

    Schadensersatz bei Auszug aus der Mietwohnung nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei

    Auszug aus AG Mannheim, 23.03.2012 - 9 C 452/11
    Zwar ist ein Vermieter, der schuldhaft eine Kündigung wegen Eigenbedarfs (§ 573 Abs. 1, 2 Nr. 2 BGB) ausspricht, der in Wahrheit nicht besteht, dem Mieter grundsätzlich zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (§§ 535, 280 Abs. 1 BGB; BGH NJW 2009, 2059, Rn. 11 - zitiert nach juris).

    Auch die Berufung der Klägerin auf BGH NJW 2009, 2059 führt vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.

  • LG Hamburg, 14.12.2010 - 316 S 45/10
    Auszug aus AG Mannheim, 23.03.2012 - 9 C 452/11
    Nach zutreffender Auffassung (BGH WuM 2011, 634; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 145; LG Hamburg, Urt. v. 14.12.2010, Az. 316 S 45/10 m.w.N. auch zur Literatur), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist ein Schadensersatzanspruch des Mieters zu verneinen, sofern mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich der Streit über die Berechtigung des Eigenbedarfs beigelegt wird.

    Denn Schadensersatzansprüche sind jedenfalls dann begründet, wenn der Mieter nicht aus freien Stücken auszieht, sondern in der Vorstellung, zumindest materiell dazu verpflichtet zu sein, und er keine Veranlassung dazu hat, an den Angaben des Vermieters zum Eigenbedarf zu zweifeln (LG Hamburg, Urt. v. 14.12.2010, Az. 316 S 45/10, Rn. 8 - zitiert nach juris).

  • BGH, 07.09.2011 - VIII ZR 343/10

    Wohnraummiete: Schadensersatzansprüche wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs nach

    Auszug aus AG Mannheim, 23.03.2012 - 9 C 452/11
    Nach zutreffender Auffassung (BGH WuM 2011, 634; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 145; LG Hamburg, Urt. v. 14.12.2010, Az. 316 S 45/10 m.w.N. auch zur Literatur), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist ein Schadensersatzanspruch des Mieters zu verneinen, sofern mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich der Streit über die Berechtigung des Eigenbedarfs beigelegt wird.

    Diesen Fall hat der BGH selbst nicht entschieden, es aber im Jahre 2011 nicht beanstandet, dass die Berufungsinstanz einen Schadensersatzanspruch in einem Fall verneint hat, in dem der Streit über die Berechtigung des - vom Mieter in dem angestrengten Räumungsverfahren ausdrücklich bestrittenen - Eigenbedarfs mit einem von den Mietvertragsparteien geschlossenen Vergleich beigelegt worden ist (BGH WuM 2011, 634, Rn. 3 - zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 06.09.1994 - 20 REMiet 1/93

    Schadensersatzanspruch des Mieters nach unberechtigter Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus AG Mannheim, 23.03.2012 - 9 C 452/11
    Nach zutreffender Auffassung (BGH WuM 2011, 634; OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 145; LG Hamburg, Urt. v. 14.12.2010, Az. 316 S 45/10 m.w.N. auch zur Literatur), der sich das erkennende Gericht anschließt, ist ein Schadensersatzanspruch des Mieters zu verneinen, sofern mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vergleich der Streit über die Berechtigung des Eigenbedarfs beigelegt wird.
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