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   AG Bonn, 02.07.2007 - 9 C 459/06   

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https://dejure.org/2007,28915
AG Bonn, 02.07.2007 - 9 C 459/06 (https://dejure.org/2007,28915)
AG Bonn, Entscheidung vom 02.07.2007 - 9 C 459/06 (https://dejure.org/2007,28915)
AG Bonn, Entscheidung vom 02. Juli 2007 - 9 C 459/06 (https://dejure.org/2007,28915)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70

    Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung -

    Auszug aus AG Bonn, 02.07.2007 - 9 C 459/06
    Ein entsprechender Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens in Geld käme nur dann in Betracht, wenn es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts handelt und eine Genugtuung durch Unterlassung, Gegendarstellung oder Widerruf nach Art der Verletzung auf andere Weise nicht zu erreichen ist (BGH NJW 1971, 698; OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 562).
  • OLG Frankfurt, 06.01.1988 - 17 U 35/87

    Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung

    Auszug aus AG Bonn, 02.07.2007 - 9 C 459/06
    Ein entsprechender Anspruch auf Ersatz des immateriellen Schadens in Geld käme nur dann in Betracht, wenn es sich um eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts handelt und eine Genugtuung durch Unterlassung, Gegendarstellung oder Widerruf nach Art der Verletzung auf andere Weise nicht zu erreichen ist (BGH NJW 1971, 698; OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 562).
  • LG Dortmund, 06.06.2018 - 3 O 295/15
    Für einen derartigen immateriellen Schadensersatzanspruch gegenüber einer kreditführenden Bank ist schon im Ansatz kein Raum: Wegen (behaupteter) unrichtiger Mitteilungen an die SCHUFA kann ein Kreditnehmer von dem Kreditinstitut regelmäßig kein Schmerzensgeld verlangen (vgl. hierzu: OLG Frankfurt, Urt. v. 06.01.1988 - 17 U 35/87 - zit. nach juris, mit zust. Anm. Ulbricht, CR 1989, 20 f.; AG Bonn, Urt. v. 02.07.2007 - 9 C 459/06 - zit. nach juris).
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