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   BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 47.84   

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https://dejure.org/1985,482
BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 47.84 (https://dejure.org/1985,482)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1985 - 9 C 47.84 (https://dejure.org/1985,482)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1985 - 9 C 47.84 (https://dejure.org/1985,482)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylverfahren - Aufenthaltsbeendigung - Abschiebung - Androhung - Erledigung - Ausreise

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 208 (Ls.)
  • NVwZ 1986, 45
 
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Wird zitiert von ... (47)

  • OVG Thüringen, 16.09.2008 - 2 EO 490/08

    Nutzung einer Stadthalle durch politische Partei

    Dies ergibt sich aus dem im intertemporalen Verwaltungsrecht allgemein geltenden Grundsatz, dass neues Verfahrensrecht und materielles Recht vom Zeitpunkt seines Inkrafttretens an regelmäßig auch anhängige Verfahren erfasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 4. September 2007 - 1 C 21/07 -BVerwGE 129, 243-251, vom 7. Juli 1989 - 8 C 85/87 - NJW 1990, 590-592 und vom 26. März 1985 - 9 C 47/84 - NVwZ 1986, 45-46; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 4. März 2004 - 3 KO 1149/03 - ThürVBl.
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern;

    Daraus folgt aber im Umkehrschluss, dass sich das neue Recht grundsätzlich nicht mehr auf bereits abgeschlossene Verwaltungsverfahren - wie hier - erstreckt (vgl. Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 47.84 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 1; Urteil vom 12. August 1977 - BVerwG 4 C 20.76 - BVerwGE 54, 257 ; Kopp/Ramsauer, 9. Aufl., VwVfG, § 96, Rn. 4; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Aufl., § 96 Rn. 1 f.).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 3 C 20.10

    Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftverkehr; Luftsicherheit;

    Zudem entspricht die sofortige Anwendbarkeit den Auslegungsgrundsätzen des intertemporalen Verwaltungsrechts, wonach Rechtsänderungen grundsätzlich alle bei ihrem Inkrafttreten einschlägigen Fälle erfassen, sofern das Gesetz nicht mit hinreichender Deutlichkeit etwas Abweichendes bestimmt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 u.a. - BVerfGE 87, 48; BVerwG, Urteil vom 26. März 1985 - BVerwG 9 C 47.84 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 1 m.w.N.).
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