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   AG Bremen, 14.03.2013 - 9 C 481/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4192
AG Bremen, 14.03.2013 - 9 C 481/12 (https://dejure.org/2013,4192)
AG Bremen, Entscheidung vom 14.03.2013 - 9 C 481/12 (https://dejure.org/2013,4192)
AG Bremen, Entscheidung vom 14. März 2013 - 9 C 481/12 (https://dejure.org/2013,4192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Installationstermine "werktags 8-16 Uhr" begründen keinen Annahmeverzug und Schadensersatzpflicht des Kunden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Telekommunikationsvertrag - Annahmeverzug des Kunden

  • kanzlei.biz

    Wartefrist eines Telekommunikationsanbieters von

  • online-und-recht.de

    Terminangebot "8-16 Uhr" bei Installation eines Telefonanschlusses nicht ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Warten auf dem Telekom-Techniker von 8 bis 16 Uhr

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Anschlusstermin "8-16 Uhr" ist für Kunden eines Telefonanbieters nicht zumutbar

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Anschlusstermin "8-16 Uhr" ist für Kunden nicht zumutbar

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Telefonkunde nicht zu Hause!

  • derwesten.de (Pressemeldung, 27.06.2013)

    Kunden müssen nicht acht Stunden auf Techniker warten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "8-16 Uhr" bei Installation eines Telefonanschlusses nicht ausreichend

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Zwischen 8 und 16 Uhr: Wie lange muss der Kunde auf die Installation eines Telefonanschlusses warten?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Installationstermin von 8.00-16.00 Uhr unzumutbar

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Installationstermin von 8.00-16.00 Uhr unzumutbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine achtstündige Wartepflicht zur Freischaltung eines Anschlusses für Telekommunikationskunde - Rücksichtnahmepflicht des Telekommunikationsanbieters

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1276
  • MMR 2013, 751
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.2013 - III ZR 98/12

    Ausfall des Internetzugangs

    Auszug aus AG Bremen, 14.03.2013 - 9 C 481/12
    Der BGH hat mit Urteil vom 24.01.2013 (Az.: III ZR 98/12) unlängst entschieden, dass ein Telefon- und Internetanschluss ein Wirtschaftsgut darstellt, dessen ständige Verfügbarkeit von derart zentraler Bedeutung für die Lebensgestaltung ist, dass dessen Vorenthaltung zur Geltendmachung eines Nutzungsausfallschadens berechtigen könne (BGH BB 2013, 513).
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