Weitere Entscheidung unten: AG Gelsenkirchen-Buer, 30.03.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92   

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BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92 (https://dejure.org/1993,93)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1993 - 9 C 49.92 (https://dejure.org/1993,93)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1993 - 9 C 49.92 (https://dejure.org/1993,93)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Religion - Glaubensfreiheit - Politisch Verfolgter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVG § 71; GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2; VwVfG § 51

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 92, 278
  • NVwZ 1993, 788
  • DVBl 1993, 1025 (Ls.)
  • DÖV 1994, 661
 
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Wird zitiert von ... (141)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.1992 - 9 C 61.91

    Gewährung von Asyl auf Grund eines Eingriffs in die Religionsausübung im

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92
    Die Erklärung eines bestimmten Verhaltens als strafbar im Wege der Schaffung eines entsprechenden Straftatbestandes läßt eine jedermann treffende Pflicht zum Unterlassen des damit verbotenen Verhaltens entstehen; ist Gegenstand der auf diese Weise erzwungenen Unterlassung eine - bestimmte Form der - Glaubensbetätigung, so stellt sich die Frage, ob die verbotene religiöse Betätigung dem asylrechtlich geschützten internen Bereich der Religionsausübung angehört und das In-Geltung-Stehen der Norm deshalb als Eingriff in die asylrechtlich geschützte interne Religionsausübung Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG ist (vgl. dazu zuletzt Urteil vom 15. Dezember 1992 - BVerwG 9 C 61.91 - InfAuslR 1993, 152 = DVBl 1993, 327).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 49.92
    Er stützte ihn auf die seiner Ansicht nach durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86 und 962/86 - (BVerfGE 76, 143) und den nachfolgenden Wandel in der Rechtsprechung mehrerer Oberverwaltungsgerichte geänderte Rechtslage, ferner auf die veränderte Sachlage in Pakistan.
  • BVerwG, 09.12.2010 - 10 C 19.09

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; Verfolgungsgrund; Religion;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine asylerhebliche Verfolgung daher im Fall eines Ahmadis aus Pakistan bejaht, gegen den wegen Benutzung des moslemischen Gebetsrufs und Tragens der Kalima eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden war (Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 49.92 - BVerwGE 92, 278 ).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Bei einer Mehrheit von Gründen für das Wiederaufgreifen ist die Dreimonatsfrist hinsichtlich jedes einzelnen Grundes zu wahren (vgl. Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 49.92 - <NVwZ 1993, 788 f.>; Beschluß vom 11. Dezember 1989 - BVerwG 9 B 320.89 - ).
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 C 28.97

    Verwaltungsprozeßrecht; Verwaltungsverfahrensrecht; Asylverfahrensrecht - Pflicht

    Davon ist der Senat ohne vertiefende Ausführungen bereits früher in einem Verpflichtungsrechtsstreit, in dem der klagende Asylsuchende den Anspruch verfolgte, im Wege des Wiederaufgreifens eines bestandskräftig abgeschlossenen Asylverfahrens - nunmehr - als Asylberechtigter anerkannt zu werden, ausgegangen (vgl. Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 49.92 - InfAuslR 1993, 357 = DÖV 1994, 661, insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 92, 278 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 161).

    Der Senat weist allerdings darauf hin, daß nach § 51 Abs. 3 VwVfG grundsätzlich nur solche Wiederaufgreifungsgründe berücksichtigt werden können, die der Kläger binnen dreier Monate, nachdem er von ihnen erfahren hat, geltend gemacht hat (vgl. das Urteil vom 13. Mai 1993 a.a.O.).

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   AG Gelsenkirchen-Buer, 30.03.1992 - 9 C 49/92   

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AG Gelsenkirchen-Buer, 30.03.1992 - 9 C 49/92 (https://dejure.org/1992,18931)
AG Gelsenkirchen-Buer, Entscheidung vom 30.03.1992 - 9 C 49/92 (https://dejure.org/1992,18931)
AG Gelsenkirchen-Buer, Entscheidung vom 30. März 1992 - 9 C 49/92 (https://dejure.org/1992,18931)
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 01.04.1993 - 2 BvR 818/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Zweifelhaftigkeit der Zulässigkeit

    Die Verfassungsbeschwerde, die sich gegen eine zur Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen verurteilende Entscheidung des Amtsgerichts [AG Gelsenkirchen-Buer, Urt. v. 30.3.1992 - 9 C 49/92] wendet, betrifft in erster Linie die Frage der Rechtswegerschöpfung, wenn streitig ist, ob die Berufungssumme (§ 511 a ZPO ) erreicht ist.
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