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   BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11   

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BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11 (https://dejure.org/2012,21516)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.2012 - 9 C 5.11 (https://dejure.org/2012,21516)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 (https://dejure.org/2012,21516)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; ... VwVfG § 54, § 56 Abs. 1, § 59 Abs. 1; AO § 78 Nr. 3; VwGO § 137 Abs. 2, § 138 Nr. 1 und 6; EV Art. 8; BauGB § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, § 124; BauGB 1990 § 246a Abs. 1 Satz 1 Nr. 11; BauZVO § 54 Abs. 1 und 2; Sächs. Vorschaltgesetz Kommunalfinanzen geänderter Fassung § 4 Abs. 2 Satz 3
    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende Entscheidungsgründe; verspätete Urteilsabsetzung; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Vertragsauslegung; Auslegungsgrundsätze; Abwasserbeitrag; vertraglicher Beitragsvorausverzicht; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3
    Abwasserbeitrag; Angemessenheit der Gegenleistung; Angemessenheitsprüfung; Auslegungsgrundsätze; Besetzungsrüge; Erschließungskosten; Erschließungsvertrag; Folgekosten; Folgekostenvertrag; Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhangs; Gesetzlicher Richter; Rückwirkung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 138 Nr 6 VwGO, § 117 VwGO, § 56 Abs 1 VwVfG, § 62 S 2 VwVfG, § 54 Abs 1 BauZVO
    Revisionsgrund: nicht mit Gründen versehenes Urteil; vertragliche Vereinbarung über Kostentragung für eine Abwasserbeseitigungseinrichtung und Beitragsvorausverzicht

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines inneren Zusammenhangs zwischen Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Urteilsgründen bei einem Zeitablauf von mehr als fünf Monaten seit Urteilsverkündung; Grundsätze zur Prüfung der Angemessenheit eines vertraglich ...

  • rewis.io

    Revisionsgrund: nicht mit Gründen versehenes Urteil; vertragliche Vereinbarung über Kostentragung für eine Abwasserbeseitigungseinrichtung und Beitragsvorausverzicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an das Vorliegen eines inneren Zusammenhangs zwischen Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Urteilsgründen bei einem Zeitablauf von mehr als fünf Monaten seit Urteilsverkündung; Grundsätze zur Prüfung der Angemessenheit eines vertraglich ...

  • datenbank.nwb.de

    Revisionsgrund: nicht mit Gründen versehenes Urteil; vertragliche Vereinbarung über Kostentragung für eine Abwasserbeseitigungseinrichtung und Beitragsvorausverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vertraglicher Beitragsvorausverzicht im Städtebaurecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verspätete Urteilsabsetzung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beitragsvorausverzicht für Abwasserbeiträge im Zusammenhang mit Grundstückserschließung zulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 218
  • DÖV 2012, 894
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2002 - 15 A 4043/00

    Verzicht auf Erschließungsbeiträge

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11
    Dies gilt umso mehr, als es verbreiteter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum entspricht, dass auch dort, wo landesrechtliche Vorschriften für das Verwaltungsverfahren über Kommunalabgaben auf die Abgabenordnung verweisen, die Regelungen der Verwaltungsverfahrensgesetze über den öffentlich-rechtlichen Vertrag unmittelbar oder entsprechend zur Anwendung kommen (vgl. VGH München, Urteil vom 24. Oktober 1986 - 23 B 84 A.2812 - BayVBl 1987, 335 ; OVG Münster, Urteil vom 19. März 2002 - 15 A 4043/00 - NVwZ-RR 2003, 147 ; Allesch, DÖV 1988, 103 f.; derselbe, DÖV 1990, 270 ).

    Einnahmeausfälle aufgrund eines gemeindlichen Beitragsvorausverzichts dürfen nämlich nicht dem Kreis der übrigen Abgabepflichtigen überbürdet werden, sondern sind von der durch den Vertrag begünstigten Gemeinde selbst zu tragen (vgl. OVG Münster, Urteil vom 19. März 2002 - 15 A 4043/00 - NVwZ-RR 2003, 147 ).

  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11
    Bereits vorher ging das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung von der grundsätzlichen Zulässigkeit sogenannter Folgekostenverträge aus (Urteile vom 6. Juli 1973 - BVerwG 4 C 22.72 - BVerwGE 42, 331 und vom 14. August 1992 - BVerwG 8 C 19.90 - BVerwGE 90, 310 ).

    Als vertraglich abwälzbare Folgekosten verstand es indes nur solche Aufwendungen, die den Gemeinden jenseits der beitragsfähigen Erschließung als Folge neuer Ansiedlungen für Anlagen und Einrichtungen des Gemeinbedarfs entstanden (Urteil vom 6. Juli 1973 a.a.O. S. 336 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99

    Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11
    Der zeitliche Zusammenhang zwischen der Beratung und Verkündung des Urteils einerseits und der Übergabe der schriftlichen Urteilsgründe andererseits ist dann so weit gelockert, dass in Anbetracht des nachlassenden Erinnerungsvermögens der Richter die Übereinstimmung zwischen den in das Urteil aufgenommenen und den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewordenen Gründen nicht mehr gewährleistet erscheint (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367 ; BVerwG, Beschluss vom 26. April 1999 - BVerwG 8 B 67.99 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 30 S. 6 f.).

    Entsprechendes gilt, wenn das Urteil nicht verkündet, sondern zugestellt worden ist und zwischen Niederlegung des Tenors und Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle ein Zeitraum von mehr als fünf Monaten liegt (Beschluss vom 26. April 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.08.2004 - 7 B 20.04

    Bestimmung des Auslegungsmaßstabs für Anträge an eine Behörde;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11
    Selbst wenn die äußerste Frist für die Übergabe der Entscheidungsgründe an die Geschäftsstelle von mehr als fünf Monaten seit Verkündung des Urteils bzw. Niederlegung des Urteilstenors noch gewahrt ist, gilt ein Urteil im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO als nicht mit Gründen versehen, sofern zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Urteilsgründen nicht mehr gewahrt ist (wie Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17).

    Dies trifft zu, wenn zu dem Zeitablauf als solchem besondere Umstände hinzutreten, die bereits wegen des Zeitablaufs bestehende Zweifel zu der Annahme verdichten, dass der gesetzlich geforderte Zusammenhang zwischen der Urteilsfindung und den schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr gewahrt ist (Beschluss vom 9. August 2004 - BVerwG 7 B 20.04 - juris Rn. 17; vgl. auch Beschluss vom 25. April 2001 - BVerwG 4 B 31.01 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 47 S. 3).

  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11
    Die Erwägungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 2010 - BVerwG 9 C 8.09 - (BVerwGE 138, 244 Rn. 33 f.) zum Verhältnis von § 124 BauGB und § 11 BauGB zwingen nicht zu einem anderen systematischen Verständnis des § 54 BauZVO.
  • BVerwG, 10.08.2011 - 9 C 6.10

    Erschließungsvertrag; Erschließungsunternehmer; Erschließungskosten;

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11
    Zu § 124 Abs. 2 BauGB hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, dass die Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Bodenrecht kraft Sachzusammenhangs gesetzliche Regelungen abdeckt, die zu Verträgen über Erschließungskosten ermächtigen, auch soweit die den Gegenstand des Vertrags bildenden Erschließungsanlagen nach Landesrecht beitragsfähig sind (Urteil vom 10. August 2011 - BVerwG 9 C 6.10 - BVerwGE 140, 209 Rn. 21).
  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 23 ZS 97.2985
    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11
    Der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Angemessenheitsprüfung setze zwingend das Vorhandensein einer Beitragssatzung oder zumindest bereits durchgeführte Kalkulationen späterer Beitragslasten voraus (Urteil vom 16. März 1990 - 23 B 88.01496 - juris Rn. 34; Beschluss vom 19. Januar 1998 - 23 ZS 97.2985 - BayVBl 1998, 566), ist für die Anwendung des § 54 Abs. 2 Satz 4 BauZVO zumindest in den Jahren 1991/92 nicht zu folgen.
  • VGH Bayern, 16.03.1990 - 23 B 88.01496
    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11
    Der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die Angemessenheitsprüfung setze zwingend das Vorhandensein einer Beitragssatzung oder zumindest bereits durchgeführte Kalkulationen späterer Beitragslasten voraus (Urteil vom 16. März 1990 - 23 B 88.01496 - juris Rn. 34; Beschluss vom 19. Januar 1998 - 23 ZS 97.2985 - BayVBl 1998, 566), ist für die Anwendung des § 54 Abs. 2 Satz 4 BauZVO zumindest in den Jahren 1991/92 nicht zu folgen.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11
    Verstößt ein Gericht gegen eine Pflicht zur Vorlage an ein anderes Gericht, das über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat, so ist es im Sinne des § 138 Nr. 1 VwGO nicht vorschriftsmäßig besetzt, sofern es seiner Vorlagepflicht willkürlich nicht nachkommt (Beschluss vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1990 - 2 BvL 12/88 u.a. - BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen darf, ist für einen Rechtsstaat so fundamental, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das nach § 59 Abs. 1 VwVfG Bund in Verbindung mit § 134 BGB die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge hat (vgl. Urteile vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 24.81 - BVerwGE 64, 361 und vom 23. August 1991 - BVerwG 8 C 61.90 - BVerwGE 89, 7 ).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81

    Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt -

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 17.87

    Vertragsauslegung - Gerichtlicher Vergleich - Wohnungsbauförderungsantrag -

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

  • BVerwG, 14.08.1992 - 8 C 19.90

    Baurecht: Zulässigkeit der Abwälzung von Baufolgekosten

  • BVerwG, 25.04.2001 - 4 B 31.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel infolge der

  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

  • VGH Bayern, 28.07.2016 - 14 N 15.1870

    Aufhebung des geschützten Landschaftsbestandsteils "Der Hohe Buchene Wald im

    Der Gesetzgeber hat der Formulierung "Teile von Natur und Landschaft" innerhalb des Kapitels 4, Abschnitt 1, somit keinen unterschiedlichen Bedeutungsgehalt beigemessen (vgl. hierzu auch BVerwG, U.v. 30.5.2012 - 9 C 5.11 - NVwZ 2013, 218 Rn. 41).
  • BVerwG, 09.12.2015 - 9 C 28.14

    Erschließungsbeitrag; Erschließung; Artzuschlag; grundstücksbezogener

    a) Allerdings handelt es sich bei der Feststellung des gewollten Inhalts von allein materiellrechtlich erheblichen Willenserklärungen um eine Tatsachenfeststellung im Sinne des § 137 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Urteile vom 1. Dezember 1989 - 8 C 17.87 - BVerwGE 84, 157 und vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 30).
  • BVerwG, 29.06.2022 - 6 C 11.20

    Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in dem Bericht des

    Zu den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im Sinne dieser Vorschrift gehört auch der durch Auslegung ermittelte Inhalt der beanstandeten Passagen des streitgegenständlichen Beratungsberichts (vgl. zur Auslegung eines behördlichen Schreibens BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981 - 8 C 6.81 - NVwZ 1982, 196 , eines öffentlich-rechtlichen Vertrags BVerwG, Urteile vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 30 f. und vom 18. Mai 2021 - 4 C 6.19 - NVwZ 2021, 1713 Rn. 21 sowie einer behördlichen Willenserklärung BVerwG, Urteil vom 20. März 2003 - 2 C 23.02 - NVwZ-RR 2003, 874).

    Ist dies nicht der Fall, ist das Bundesverwaltungsgericht an die Auslegung gebunden, soweit - wie hier - keine durchgreifenden Verfahrensrügen erhoben sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Mai 2012 - 9 C 5.11 - Buchholz 406.11 § 246a BauGB Nr. 1 Rn. 30 und vom 18. Mai 2021 - 4 C 6.19 - NVwZ 2021, 1713 Rn. 14; Neumann/Korbmacher, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 137 Rn. 165).

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   BVerwG, 15.03.2011 - 9 C 5.11   

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BVerwG, Entscheidung vom 15.03.2011 - 9 C 5.11 (https://dejure.org/2011,70460)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 2011 - 9 C 5.11 (https://dejure.org/2011,70460)
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  • Bundesverwaltungsgericht

    Abwasserbeitrag; Angemessenheit der Gegenleistung; Angemessenheitsprüfung; Auslegungsgrundsätze; Besetzungsrüge; Erschließungskosten; Erschließungsvertrag; Folgekosten; Folgekostenvertrag; Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhangs; Gesetzlicher Richter; Rückwirkung; ...

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