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   BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88   

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BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88 (https://dejure.org/1989,1506)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.1989 - 9 C 54.88 (https://dejure.org/1989,1506)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 1989 - 9 C 54.88 (https://dejure.org/1989,1506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sachverhaltswürdigung - Richterliche Überzeugungsbildung - Asylbewerber - Übertritt zu Zeugen Jehovas

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88
    Dieser Umstand ist nach dem Verlassen des Heimatstaates entstanden (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171) und konnte folglich auch nicht eine Verfolgung auslösen, der die vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzte Ursächlichkeit für die Flucht aus dem Heimatland eigen ist (BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - BVerfG 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51).

    Für den Eintritt in die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Verfolgung auslösenden Umstand gelten deshalb die Einschränkungen der asylrechtlichen Erheblichkeit, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 26. November 1986 - BVerfG 2 BvR 1058/85 - (a.a.O.) statuiert hat.

  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88
    Dieser Umstand ist nach dem Verlassen des Heimatstaates entstanden (vgl. zu diesem Kriterium Urteil vom 8. November 1983 - BVerwG 9 C 93.83 - BVerwGE 68, 171) und konnte folglich auch nicht eine Verfolgung auslösen, der die vom Tatbestand des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzte Ursächlichkeit für die Flucht aus dem Heimatland eigen ist (BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986 - BVerfG 2 BvR 1058/85 - BVerfGE 74, 51).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 184.86

    Asylanerkennung - Nachfluchtgründe - Bindung an BVerfG - Kausalität - Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist weder die Bindungswirkung dieses Beschlusses auf den Nachfluchttatbestand der exilpolitischen Betätigung beschränkt noch sind durch die Regelung des § 1 a AsylVfG auch solche Personen in das Anerkennungsverfahren einbezogen worden, die wegen einer ausschließlich durch Nachfluchtverhalten ausgelösten Verfolgungsgefahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht unter Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG fallen (vgl. im einzelnen Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 20.88 - und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 und BVerwG 9 C 198.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 69).
  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 11/73

    Freie Beweiswürdigung - Besatzungsmitglieder - Schiffsunglück - Mittelbare

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88
    Eine Sachverhaltsfeststellung, bei der sich das Gericht durch eine in Wahrheit nicht existierende Beweisregel gebunden glaubt, verstößt folglich gegen das Gebot freier Beweiswürdigung (BGH, NJW 1988, 566 mit Anm. Walter; BGH, NJW 1974, 2283; Gerhard Walter, Freie Beweiswürdigung, S. 328).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88
    Darin liegt zwar die Feststellung eines Sachverhalts, durch den das Merkmal "politisch" im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erfüllt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184; 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143).
  • BVerwG, 19.05.1987 - 9 C 198.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Politisch motivierte Foltermaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist weder die Bindungswirkung dieses Beschlusses auf den Nachfluchttatbestand der exilpolitischen Betätigung beschränkt noch sind durch die Regelung des § 1 a AsylVfG auch solche Personen in das Anerkennungsverfahren einbezogen worden, die wegen einer ausschließlich durch Nachfluchtverhalten ausgelösten Verfolgungsgefahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht unter Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG fallen (vgl. im einzelnen Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 20.88 - und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 und BVerwG 9 C 198.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 69).
  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88
    Eine Sachverhaltsfeststellung, bei der sich das Gericht durch eine in Wahrheit nicht existierende Beweisregel gebunden glaubt, verstößt folglich gegen das Gebot freier Beweiswürdigung (BGH, NJW 1988, 566 mit Anm. Walter; BGH, NJW 1974, 2283; Gerhard Walter, Freie Beweiswürdigung, S. 328).
  • BVerwG, 15.03.1988 - 9 C 278.86

    Asylrecht - Politische Verfolgung - Persönliche Merkmale - Genfer Konvention -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88
    Darin liegt zwar die Feststellung eines Sachverhalts, durch den das Merkmal "politisch" im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erfüllt wird (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184; 15. März 1988 - BVerwG 9 C 278.86 - BVerwGE 79, 143).
  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 20.88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgründe - Ausreichende Begündung -

    Auszug aus BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88
    Entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts ist weder die Bindungswirkung dieses Beschlusses auf den Nachfluchttatbestand der exilpolitischen Betätigung beschränkt noch sind durch die Regelung des § 1 a AsylVfG auch solche Personen in das Anerkennungsverfahren einbezogen worden, die wegen einer ausschließlich durch Nachfluchtverhalten ausgelösten Verfolgungsgefahr nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich nicht unter Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG fallen (vgl. im einzelnen Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 20.88 - und vom 19. Mai 1987 - BVerwG 9 C 184.86 - BVerwGE 77, 258 und BVerwG 9 C 198.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 69).
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Eine Sachverhaltsfeststellung, bei der sich das Gericht durch eine in Wahrheit nicht existierende Beweisregel gebunden glaubt, verstößt zwar gegen das Gebot freier Beweiswürdigung (Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 55.09

    Dienstunfall; Krankheit; Berufskrankheit; Infektionskrankheit; ionisierende

    Auf dieser Grundlage gewinnt es seine Überzeugung in einem subjektiven, inneren Wertungsvorgang der an einer Entscheidung beteiligten Richter, der grundsätzlich frei von festen Regeln der Würdigung verläuft und insoweit nicht überprüfbar ist (Urteile vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213 S. 57 und vom 8. Februar 2005 - BVerwG 1 C 29.03 - BVerwGE 122, 376 = Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 1 S. 9).
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Dabei sind sie lediglich an Logik (Denkgesetze) und Naturgesetze gebunden und müssen gedankliche Brüche und Widersprüche vermeiden (Urteile vom 18. Juli 1986 - BVerwG 4 C 40 - 45.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 181 und vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213; Beschluss vom 6. Februar 1978 - BVerwG 6 C 17.77 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 46).

    Daher wird es verletzt, wenn sich ein Gericht durch eine nicht existierende oder im zu entscheidenden Fall nicht einschlägige Beweisregel gebunden glaubt (Urteil vom 31. Januar 1989 a.a.O.; Höfling/Rixen, a.a.O. Rn. 63).

  • BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der

    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob es gegen die allgemeinen Beweiswürdigungsgrundsätze verstößt, zu denen Verstöße gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1975 - 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ; vom 31. Januar 1989 - 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213 S. 57 f. und vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16).
  • BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung;

    Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung verbietet dem Tatrichter auch nicht von vornherein, bei seiner Würdigung u.a. allgemein zugängliche Internet-Quellen zu verwerten und sich bei der Überzeugungsbildung im Wesentlichen auf den Vortrag eines Beteiligten zu stützen; maßgeblich für seine richterliche Beurteilung ist - außerhalb des Anwendungsbereichs von hier nicht eingreifenden Beweisregeln - allein die innere Überzeugungskraft der in Betracht kommenden Bekundungen (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.2012 - 3 LB 21/11

    Zum Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls - ionisierende

    Auf dieser Grundlage gewinnt es seine Überzeugung in einem subjektiven, inneren Wertungsvorgang der an einer Entscheidung beteiligten Richter, der grundsätzlich frei von festen Regeln der Würdigung verläuft und insoweit nicht überprüfbar ist (Urteile vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213 S. 57 und vom 8. Februar 2005 - BVerwG 1 C 29.03 - BVerwGE 122, 376 = Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 1 S. 9).
  • BVerwG, 03.12.1991 - 9 B 170.91

    Religionswechsel während des Aufenthalts in Deutschland als objektiver oder

    Die von ihr für rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig erachtete Frage, ob ein während des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland erfolgter Religionswechsel ein objektiver oder subjektiver Nachfluchtgrund ist, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision, denn diese Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dahingehend geklärt, daß es sich dabei um einen selbstgeschaffenen subjektiven Nachfluchtgrund handelt (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213).

    Ein derartiger Religionswechsel - hier der Eintritt eines Moslems in die Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft - gehört zu den subjektiven (selbstgeschaffenen) Nachfluchtgründen, weil ein solcher Übertritt allein in einem vom Asylbewerber selbst realisierten Willensentschluß besteht, auch wenn sich der Asylbewerber dazu möglicherweise - nur schwer beweisbar - durch eine in ihm erwachte religiöse Überzeugung aufgerufen gefühlt haben mag (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989, a.a.O.; ferner Urteil vom 9. April 1991 - BVerwG 9 C 100.90 - BVerwGE 88, 92).

    Eine Verfolgungsgefahr aufgrund des Wechsels zur neuen Glaubensgemeinschaft ist asylrechtlich daher nur dann relevant, wenn sich dieser Religionswechsel als Ausdruck und Fortführung einer schon im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt und als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und sich nach außen kundgebenden Lebenshaltung erweist (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.04.1991 - 9 C 100.90

    Asylrecht - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Objektiver Nachfluchtgrund

    Die Auffassung, daß beim subjektiven Nachfluchtgrund derjenige, der unter Berufung auf ein bestimmtes Nachfluchtverhalten Asyl begehrt und derjenige, der dieses Verhalten an den Tag gelegt hat, ein und dieselbe Person sein müssen, liegt bereits - wenn auch unausgesprochen - der bisherigen Rechtsprechung des Senats zu den selbstgeschaffenen Nachfluchttatbeständen zugrunde (vgl. etwa Urteile vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 80.87 - a.a.O.; vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 1 B 114.97

    Gewerberecht - Geschäfte eines Vereins mit seinen Mitgliedern als wirtschaftliche

    Freiheit der Überzeugungsbildung bedeutet, daß das Gericht die Würdigung und Abwägung des Prozeßstoffes auf seinen Aussage- und Beweiswert für die Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen nur nach der inneren Überzeugungskraft der in Betracht kommenden Gesichtspunkte vorzunehmen hat (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213).
  • BVerwG, 12.12.2019 - 5 B 15.19

    Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung

    Eine Sachverhaltsfeststellung, bei der sich das Gericht durch eine in Wahrheit nicht existierende Beweisregel gebunden glaubt, verstößt zwar auch gegen das Gebot freier Beweiswürdigung (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Januar 1989 - 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213 S. 57 und vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 50 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 06.11.1991 - 19 B 91.30243
  • BVerwG, 01.03.1991 - 9 B 309.90

    Bestimmung der Voraussetzungen für eine Asylgewährung wegen eines eine Verfolgung

  • BVerwG, 24.10.1990 - 9 B 219.90

    Übertrit zur Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas nach Verlassen des

  • BVerwG, 15.05.1992 - 9 B 13.92

    Asylerheblicher Nachfluchtgrund durch einen erfolgten Religionswechsel während

  • BVerwG, 24.10.1990 - 9 B 218.90

    Übertritt zur Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas nach Verlassen des

  • BVerwG, 15.08.2006 - 1 B 61.06

    Ausländerrechtliche Überprüfung der Dauer einer ehelichen Lebensgemeinschaft;

  • BVerwG, 16.01.2006 - 8 B 81.05

    Überschuldung eines Grundstücks als Grund für eine Inanspruchnahme; Missachtung

  • VG Düsseldorf, 01.06.2011 - 31 K 8337/09
  • FG Köln, 30.10.2002 - 5 K 4592/94

    Kein Zufluss von Zinseinnahmen bei Konkursreife im Fälligkeitszeitpunkt

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1991 - A 14 S 985/90

    Glaubensübertritt erst in der Bundesrepublik als ausnahmsweise asylrelevant bei

  • BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Durchführung eines

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2009 - 10 L 353/06

    Beweiswürdigung im Disziplinarverfahren; Tankkartenmissbrauch; freisprechendes

  • VGH Bayern, 11.08.2010 - 16a D 10.189

    Zulässigkeit maßnahmebeschränkter Berufung (offengelassen)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - A 12 S 2213/93

    Keine politische Verfolgung der Zeugen Jehovas in der Türkei

  • BVerwG, 09.10.1991 - 9 B 91.91

    Rechtliche Einordnung eines Religionswechsels eines Asylbewerbers während seines

  • BVerwG, 29.06.1989 - 9 B 149.89

    Verfolgung wegen Fahnenflucht, illegalen Verlassens des Heimatstaates,

  • VG Frankfurt/Main, 20.09.2005 - 10 E 2164/03

    Rundfunkgebührenpflicht; Autoradio; betriebliche Nutzung; Vermutung;

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