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   OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2001 - 9 C 54/01   

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https://dejure.org/2001,13115
OVG Schleswig-Holstein, 07.11.2001 - 9 C 54/01 (https://dejure.org/2001,13115)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.11.2001 - 9 C 54/01 (https://dejure.org/2001,13115)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. November 2001 - 9 C 54/01 (https://dejure.org/2001,13115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Zahnmedizin; Numerus-clausus-Verfahren; Überprüfung der Zulassungszahlfestsetzung in Kapazitätsverordnung; Aufteilung der jährlichen Aufnahmekapazität ; Zustand der erschöpfenden Kapazitätsnutzung

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; ZulassungszahlenVO vom 21. März 2001 SH § 1 a); ; ZulassungszahlenVO vom 21. März 2001 SH § 1 aa)

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 5/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 11/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 7/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 8/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 6/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 12/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 3/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • VG Schleswig, 29.05.2002 - 9 C 2/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 4/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2002 - 9 C 9/02

    Zahnmedizin; Sommersemester 2002; Christian-Albrechts-Universität zu Kiel;

    Zum unbereinigten Lehrangebot hat die Antragsgegnerin unter Bezugnahme auf die mit Schriftsatz vom 24. Oktober 2001 im Verfahren in 9 C 54/01 u.a. vorgelegte Kapazitätsberechnung für den Berechnungszeitraum 2001/2002 folgende Mitteilungen gemacht: Das Stellensoll beträgt (Datenerhebungsformularsatz nach dem Stichtag: 01. Mai 2001) nunmehr:.
  • VG Schleswig, 27.11.2006 - 9 C 71/06
  • VG Schleswig, 05.11.2002 - 9 C 16/02

    Numerus-clausus-Verfahren, Studiengang Medieninformatik, Wintersemester

  • VG Schleswig, 11.10.2002 - 9 C 46/02

    Numerus-clausus-Verfahren, Studiengang Sozialwesen, Wintersemester 2002/2003,

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