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   AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21   

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https://dejure.org/2021,40939
AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21 (https://dejure.org/2021,40939)
AG Hamburg, Entscheidung vom 11.06.2021 - 9 C 95/21 (https://dejure.org/2021,40939)
AG Hamburg, Entscheidung vom 11. Juni 2021 - 9 C 95/21 (https://dejure.org/2021,40939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 275 Abs 1 BGB, § 275 Abs 4 BGB, § 326 Abs 1 S 1 BGB, Art 240 § 5 Abs 2 BGBEG
    Fitnessstudiovertrag: Auswirkungen Corona bedingter Schließung auf die Mitgliedsbeitragspflicht

  • IWW

    Art. 240 § 5 Abs. 2 BGBEG, § 275 BGB, § 326 BGB
    BGBEG, BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feststellungsbegehren über verpflichtende Zahlung aus einem Fitnessstudiovertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Coronabedingte Schließung von Fitnessstudios: Mitgliedsbeitrag weiter zahlbar?

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Zahlung der Mitgliedsbeiträge bei Corona-bedingter Schließung von Fitnessstudios

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen im Fitnessstudio während behördlicher Schließung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fitnessstudiogebühren bei Coronaschließung

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 127/14

    Abschlagspflicht - Arzneimittelrabatte: Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung

    Auszug aus AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21
    Hierfür reicht aus, dass der Beklagte geltend macht, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen den Kläger ergeben (BGH NJW 2016, 66; NJW 1992, 436; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 23101 Rn. 20).
  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21
    Es entspricht auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche bereits die widerklagende Inanspruchnahme des Zedenten unter Verweis auf das Ziel, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu vermeiden, billigte (vgl. BGH NJW 2001, 2094; NJW 1977, 1637).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21
    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2015, 873; NJW 2010, 1877), mithin im Fall einer negativen Feststellungsklage sich der Beklagte einer Forderung gegen den Kläger berühmt (BGH GRUR 2012, 1273).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.2014 - 24 U 180/13

    Rechtsschutzbedürfnis für die Klage eines Mieters auf Feststellung des

    Auszug aus AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21
    Hierfür reicht aus, dass der Beklagte geltend macht, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen den Kläger ergeben (BGH NJW 2016, 66; NJW 1992, 436; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 23101 Rn. 20).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21
    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2015, 873; NJW 2010, 1877), mithin im Fall einer negativen Feststellungsklage sich der Beklagte einer Forderung gegen den Kläger berühmt (BGH GRUR 2012, 1273).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 228/10

    Stadtwerke Wolfsburg

    Auszug aus AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21
    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH NJW 2015, 873; NJW 2010, 1877), mithin im Fall einer negativen Feststellungsklage sich der Beklagte einer Forderung gegen den Kläger berühmt (BGH GRUR 2012, 1273).
  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21
    Hierfür reicht aus, dass der Beklagte geltend macht, aus einem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen den Kläger ergeben (BGH NJW 2016, 66; NJW 1992, 436; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 23101 Rn. 20).
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus AG Hamburg, 11.06.2021 - 9 C 95/21
    Es entspricht auch der höchstrichterlichen Rechtsprechung, welche bereits die widerklagende Inanspruchnahme des Zedenten unter Verweis auf das Ziel, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu vermeiden, billigte (vgl. BGH NJW 2001, 2094; NJW 1977, 1637).
  • FG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 K 41/22

    Freiwillige Beitragszahlungen an wegen Lockdown geschlossenes Fitnessstudio als

    Sie seien nicht "erfüllungstauglich", könnten also die vereinbarte Leistung nicht ersetzen (AG Hamburg, Urteil vom 11.6.2021 - 9 C 95/21).
  • FG Schleswig-Holstein, 14.02.2022 - 4 V 17/21

    Steuerbarkeit und Steuerpflicht der Umsätze eines pandemiebedingt geschlossenen

    Sie seien nicht "erfüllungstauglich", könnten also die vereinbarte Leistung nicht ersetzen (AG Hamburg, Urteil vom 11.6.2021 - 9 C 95/21).
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