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   BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81   

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BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81 (https://dejure.org/1984,96)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1984 - 9 C 981.81 (https://dejure.org/1984,96)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1984 - 9 C 981.81 (https://dejure.org/1984,96)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Asylrecht - Kriegsdienstverweigerung - Politische Verfolgung - Heimatland - Revision - Revisionsgericht - Zurückweisungsmöglichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 780
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 6.80

    Anforderungen an die Anerkennung eines aus dem Libanon stammenden staatenlosen

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in einer Bestrafung des Asylbewerbers wegen "Kriegsdienstverweigerung" durch in seinem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt (Fortführung von BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] im Anschluß an die Urteile vom 22. März 1983 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82).

    Mit seiner vom Bundesverwaltungsgericht zugelassenen Revision rügt der Kläger die Verletzung materiellen Rechts: Die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs stehe im Gegensatz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 -, Dort sei ausgeführt, daß das Asylrecht auch derjenige beanspruchen könne, der nicht persönlich in einem der Schutzgüter der Genfer Konvention betroffen sei.

    Diese allgemeine Tendenz wohnt latent auch den mit dem Wehrdienst in Zusammenhang stehenden Maßnahmen inne (vgl. BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]).

    Hiervon ausgehend hat der Senat in Fortführung der im Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) entwickelten Grundsätze zunächst im Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44) und sodann in den ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82 - ausgeführt, daß auch in der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen durch in ihrem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen und damit im Zusammenhang stehenden Bestrafungen allein noch keine politische Verfolgung liegt, eine solche vielmehr nur dann angenommen werden kann, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme zum Beispiel - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll.

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
    Es kommt also darauf an, ob aus dessen Sicht die Verfolgungsmaßnahme darauf abzielen soll, in der Person des Asylsuchenden einen politischen Gegner oder den Inhaber einer bestimmten weltanschaulichen Gesinnung oder religiösen Überzeugung zu treffen (vgl. z.B. Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184).

    Unter diesen Umständen entfällt hier die in einer menschenunwürdigen Behandlung häufig liegende Indizwirkung (vgl. BVerwGE 67, 184, [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]) für eine politische Verfolgung.

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 801.80

    Asylbewerber - Mangelnde Handlungsfähigkeit - Asylantrag - Heilung durch

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in einer Bestrafung des Asylbewerbers wegen "Kriegsdienstverweigerung" durch in seinem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt (Fortführung von BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] im Anschluß an die Urteile vom 22. März 1983 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82).

    Hiervon ausgehend hat der Senat in Fortführung der im Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) entwickelten Grundsätze zunächst im Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44) und sodann in den ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82 - ausgeführt, daß auch in der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen durch in ihrem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen und damit im Zusammenhang stehenden Bestrafungen allein noch keine politische Verfolgung liegt, eine solche vielmehr nur dann angenommen werden kann, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme zum Beispiel - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll.

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 864.80

    Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe - Militante

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in einer Bestrafung des Asylbewerbers wegen "Kriegsdienstverweigerung" durch in seinem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt (Fortführung von BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] im Anschluß an die Urteile vom 22. März 1983 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82).

    Hiervon ausgehend hat der Senat in Fortführung der im Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) entwickelten Grundsätze zunächst im Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44) und sodann in den ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82 - ausgeführt, daß auch in der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen durch in ihrem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen und damit im Zusammenhang stehenden Bestrafungen allein noch keine politische Verfolgung liegt, eine solche vielmehr nur dann angenommen werden kann, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme zum Beispiel - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll.

  • BVerwG, 18.10.1983 - 9 C 473.82

    Asylerheblichkeit - Verfolgungsmaßnahmen - Politische Beweggründe -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in einer Bestrafung des Asylbewerbers wegen "Kriegsdienstverweigerung" durch in seinem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen eine politische Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG liegt (Fortführung von BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80] im Anschluß an die Urteile vom 22. März 1983 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 sowie vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82).

    Hiervon ausgehend hat der Senat in Fortführung der im Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 6.80 - (BVerwGE 62, 123 [BVerwG 31.03.1981 - 9 C 6/80]) entwickelten Grundsätze zunächst im Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - (Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44) und sodann in den ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteilen vom 18. Oktober 1983 - BVerwG 9 C 801.80, 9 C 864.80 und 9 C 473.82 - ausgeführt, daß auch in der zwangsweisen Inpflichtnahme von Personen durch in ihrem Heimatstaat unbehelligt operierende nichtstaatliche Organisationen und damit im Zusammenhang stehenden Bestrafungen allein noch keine politische Verfolgung liegt, eine solche vielmehr nur dann angenommen werden kann, wenn im konkreten Fall zusätzliche besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß der Inpflichtnahme oder Bestrafung politische Motive zugrunde liegen, die Maßnahme zum Beispiel - auch - der politischen Disziplinierung und Einschüchterung eines politischen Gegners in den eigenen Reihen oder der Umerziehung eines Andersdenkenden dienen soll.

  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 3.71

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich - Anspruch auf Unterhaltshilfe auf Zeit -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
    Das kann der Fall sein, wenn ein nachträglich eingetretener oder nicht festgestellter einzelner Umstand völlig unstreitig ist, wenn sich bestimmte, nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Prozeßhandlungen des Klägers in einem vorgreiflichen Verfahren aus den beigezogenen Akten dieses Verfahrens ergeben, wenn sich aus den von der Vorinstanz in Bezug genommenen Beiakten ohne weiteres lediglich ergänzende Feststellungen treffen lassen oder schließlich unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der neue Umstand eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO in Verbindung mit § 580 ZPO begründet haben würde (vgl. hierzu Urteile vom 17. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 113.65 - Buchholz 237.0 § 150 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 unter Bezugnahme auf BVerwGE 29, 130 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]: Wiederverheiratung eines Beamten; vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31: Enteignung in der DDR; vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 73.76 - Buchholz 448.5 § 13 Musterungsverordnung Nr. 14: Rücknahme der Klage gegen den Musterungsbescheid während des die Einberufung betreffenden Revisionsverfahrens; vom 16. Februar 1972 - BVerwG 5 C 3.71 - Buchholz 427.3 § 273 LAG Nr. 20 und vom 16. Juni 1960 - BVerwG 3 C 301.58 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
    Das kann der Fall sein, wenn ein nachträglich eingetretener oder nicht festgestellter einzelner Umstand völlig unstreitig ist, wenn sich bestimmte, nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Prozeßhandlungen des Klägers in einem vorgreiflichen Verfahren aus den beigezogenen Akten dieses Verfahrens ergeben, wenn sich aus den von der Vorinstanz in Bezug genommenen Beiakten ohne weiteres lediglich ergänzende Feststellungen treffen lassen oder schließlich unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der neue Umstand eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO in Verbindung mit § 580 ZPO begründet haben würde (vgl. hierzu Urteile vom 17. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 113.65 - Buchholz 237.0 § 150 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 unter Bezugnahme auf BVerwGE 29, 130 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]: Wiederverheiratung eines Beamten; vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31: Enteignung in der DDR; vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 73.76 - Buchholz 448.5 § 13 Musterungsverordnung Nr. 14: Rücknahme der Klage gegen den Musterungsbescheid während des die Einberufung betreffenden Revisionsverfahrens; vom 16. Februar 1972 - BVerwG 5 C 3.71 - Buchholz 427.3 § 273 LAG Nr. 20 und vom 16. Juni 1960 - BVerwG 3 C 301.58 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 3 C 42.79

    Wegnahme eines Mietwohngrundstücks - Enteignung nach dem Aufbaugesetz der DDR -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
    Das kann der Fall sein, wenn ein nachträglich eingetretener oder nicht festgestellter einzelner Umstand völlig unstreitig ist, wenn sich bestimmte, nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Prozeßhandlungen des Klägers in einem vorgreiflichen Verfahren aus den beigezogenen Akten dieses Verfahrens ergeben, wenn sich aus den von der Vorinstanz in Bezug genommenen Beiakten ohne weiteres lediglich ergänzende Feststellungen treffen lassen oder schließlich unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der neue Umstand eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO in Verbindung mit § 580 ZPO begründet haben würde (vgl. hierzu Urteile vom 17. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 113.65 - Buchholz 237.0 § 150 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 unter Bezugnahme auf BVerwGE 29, 130 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]: Wiederverheiratung eines Beamten; vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31: Enteignung in der DDR; vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 73.76 - Buchholz 448.5 § 13 Musterungsverordnung Nr. 14: Rücknahme der Klage gegen den Musterungsbescheid während des die Einberufung betreffenden Revisionsverfahrens; vom 16. Februar 1972 - BVerwG 5 C 3.71 - Buchholz 427.3 § 273 LAG Nr. 20 und vom 16. Juni 1960 - BVerwG 3 C 301.58 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 30.05.1978 - 8 C 73.76

    Einberufung zum Grundwehrdienst - Förmlicher Musterungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
    Das kann der Fall sein, wenn ein nachträglich eingetretener oder nicht festgestellter einzelner Umstand völlig unstreitig ist, wenn sich bestimmte, nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Prozeßhandlungen des Klägers in einem vorgreiflichen Verfahren aus den beigezogenen Akten dieses Verfahrens ergeben, wenn sich aus den von der Vorinstanz in Bezug genommenen Beiakten ohne weiteres lediglich ergänzende Feststellungen treffen lassen oder schließlich unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der neue Umstand eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO in Verbindung mit § 580 ZPO begründet haben würde (vgl. hierzu Urteile vom 17. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 113.65 - Buchholz 237.0 § 150 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 unter Bezugnahme auf BVerwGE 29, 130 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]: Wiederverheiratung eines Beamten; vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31: Enteignung in der DDR; vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 73.76 - Buchholz 448.5 § 13 Musterungsverordnung Nr. 14: Rücknahme der Klage gegen den Musterungsbescheid während des die Einberufung betreffenden Revisionsverfahrens; vom 16. Februar 1972 - BVerwG 5 C 3.71 - Buchholz 427.3 § 273 LAG Nr. 20 und vom 16. Juni 1960 - BVerwG 3 C 301.58 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 16.06.1960 - III C 301.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.02.1984 - 9 C 981.81
    Das kann der Fall sein, wenn ein nachträglich eingetretener oder nicht festgestellter einzelner Umstand völlig unstreitig ist, wenn sich bestimmte, nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung vorgenommene Prozeßhandlungen des Klägers in einem vorgreiflichen Verfahren aus den beigezogenen Akten dieses Verfahrens ergeben, wenn sich aus den von der Vorinstanz in Bezug genommenen Beiakten ohne weiteres lediglich ergänzende Feststellungen treffen lassen oder schließlich unter bestimmten Voraussetzungen, wenn der neue Umstand eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 VwGO in Verbindung mit § 580 ZPO begründet haben würde (vgl. hierzu Urteile vom 17. Dezember 1968 - BVerwG 2 C 113.65 - Buchholz 237.0 § 150 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 unter Bezugnahme auf BVerwGE 29, 130 [BVerwG 14.02.1968 - VI C 53/65]: Wiederverheiratung eines Beamten; vom 27. März 1980 - BVerwG 3 C 42.79 - Buchholz 427.6 § 4 BFG Nr. 31: Enteignung in der DDR; vom 30. Mai 1978 - BVerwG 8 C 73.76 - Buchholz 448.5 § 13 Musterungsverordnung Nr. 14: Rücknahme der Klage gegen den Musterungsbescheid während des die Einberufung betreffenden Revisionsverfahrens; vom 16. Februar 1972 - BVerwG 5 C 3.71 - Buchholz 427.3 § 273 LAG Nr. 20 und vom 16. Juni 1960 - BVerwG 3 C 301.58 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 1).
  • BVerwG, 17.12.1968 - II C 113.65

    Höhe eines Waisengeldes

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

  • BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83

    Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere

  • BVerwG, 29.06.1962 - I C 41.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 69.74

    Ausnahmen von der Bindung an die tatsächlichen Feststellungen des

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2017 - A 11 S 562/17

    Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 31.03.1981 - 9 C 6.80 -, NVwZ 1982, 41; vom 28.02.1984 - 9 C 81.81 -, InfAuslR 1985, 22; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 11.12.1985 - 2 BvR 361/83 -, NVwZ 1986, 459), die der Senat zugrunde legt, begründet die Bestrafung wegen Wehrdienstentziehung für sich genommen zwar noch nicht ohne weiteres die Asylerheblichkeit; für das Unionsrecht gilt nichts anderes (vgl. Marx. a.a.O., S. 73 ff. und EuGH, Urteil vom 26.02.2015 - C-472/13 - NVwZ 2015, 575 Rn. 35).
  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Damit soll gleichzeitig der Gefahr einer "Endlosigkeit" des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vorgebeugt und verhindert werden, dass einer in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstandenden Berufungsentscheidung nachträglich die Grundlage entzogen wird (Urteile vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19 S. 48 und vom 20. Oktober 1992 - BVerwG 9 C 77.91 - BVerwGE 91, 104 ).
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

    Das setzt aber grundsätzlich voraus, dass dem Revisionsgericht eine abschließende Sachentscheidung ermöglicht wird und die Nichtberücksichtigung mit der Prozessökonomie in so hohem Maße unvereinbar wäre, dass ihr der Vorrang vor dem Grundsatz der Unbeachtlichkeit neuer Tatsachen im Revisionsverfahren eingeräumt werden darf (vgl. Urteil vom 20. Oktober 1992 - BVerwG 9 C 77.91 - BVerwGE 91, 104, 105 ff. m.w.N.; zu Asylverfahren ferner Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.98 - BVerwGE 109, 12, 21 f.; Urteil vom 6. August 1996 a.a.O. BVerwGE 101, 328, 340; Urteil vom 19. Januar 1993 - BVerwG 9 C 8.92 - InfAuslR 1993, 235; Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19; vgl. auch Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64 = NVwZ 1993, 781).
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