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   BVerwG, 22.11.1984 - 9 CB 171.83   

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https://dejure.org/1984,1041
BVerwG, 22.11.1984 - 9 CB 171.83 (https://dejure.org/1984,1041)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1984 - 9 CB 171.83 (https://dejure.org/1984,1041)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1984 - 9 CB 171.83 (https://dejure.org/1984,1041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EntlastG Art. 2 § 5 Abs. 1; VwGO § 125

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richterwahlausschuß - Zuweisung - Zulässigkeit - Bezeichnung

Papierfundstellen

  • DÖV 1985, 580
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.02.1979 - 4 B 12.79
    Auszug aus BVerwG, 22.11.1984 - 9 CB 171.83
    »... Dem EntlG [EntlastG] liegt Ä wie in Art. 2 § 5 Abs. 3 EntlG deutlich zum Ausdruck kommt Ä der allgemeine Gedanke zugrunde, daß auch bei seiner Anwendung der Rechtsuchende wenigstens einmal Gelegenheit haben soll, sich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu äußern (vgl. BVerwGE 57, 272 [hier: V (559) 122 a] ..).
  • BGH, 10.08.2001 - RiZ(R) 5/00

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch kritische

    Sie weist auch nach, daß eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat und welche Anträge die Beteiligten in der mündlichen Verhandlung gestellt haben (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1984, aaO S. 14; Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40 S. 29 ).
  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 4.15

    Verfahrensmangel; Berufungsinstanz; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch

    Hat das Verwaltungsgericht in verfahrensfehlerhafter Weise von einer mündlichen Verhandlung ganz abgesehen (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1984 - 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40 S. 29) oder einen Termin ohne Beteiligung des nicht ordnungsgemäß geladenen Klägers durchgeführt (BVerwG, Beschluss vom 8. April 1998 - 8 B 218.97 - Buchholz 340 § 15 VwZG Nr. 4 S. 4 f.), ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs in wenigstens einer mündlichen Verhandlung noch nicht erfüllt.
  • BVerwG, 08.04.1998 - 8 B 218.97

    Öffentliche Zustellung; Abkürzung der Ladungsfrist; Zurückweisung der Berufung

    Das Berufungsgericht darf nicht nach § 130 a VwGO durch Beschluß entscheiden, wenn das Verwaltungsgericht erster Instanz verfahrensfehlerhaft ohne Beteiligung des nicht ordnungsgemäß geladenen Klägers entschieden hat (Fortsetzung zum Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).

    Dies führt zu einer Einschränkung des dem Berufungsgericht im Rahmen von § 130 a VwGO zustehenden Ermessens in der Weise, daß es von der Möglichkeit einer Entscheidung durch Beschluß absehen muß, wenn das Verwaltungsgericht verfahrensfehlerhaft ohne mündliche Verhandlung entschieden hat (vgl. zur Vorgängerregelung: Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).

  • BVerwG, 10.09.1998 - 8 B 102.98

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung bei der Erhebung von

    Es ist aber anerkannten Rechts (vgl. Art. 6 Abs. 1 MRK), daß der Rechtsuchende in einem Verwaltungsprozeß "wenigstens einmal Gelegenheit haben muß, sich im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu äußern" (vgl. Beschlüsse vom 6. Februar 1979 - BVerwG 4 B 12.79 - BVerwGE 57, 272 (275), vom 22. November 1984 - BVerwG 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40 und vom 8. April 1998 - BVerwG 8 B 218.97 = NJW 1998, 2377 f.; vgl. auch Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 29. Oktober 1991 - Nr. 22/1990/213/275 NJW 1992, 1813 (1814); auch Meyer-Ladewig, a.a.O., Rn. 7 zu § 130 a VwGO).
  • BVerwG, 14.07.1988 - 9 B 187.88

    Zurückweisung einer Berufung - Zulassungsfreie Berufung - Berufungszulassung -

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, wird diese Form der Entscheidung durch Verfahrensmängel der ersten Instanz in der Regel nicht ausgeschlossen (vgl. Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).

    Zwar darf das Berufungsgericht nicht nach Art. 2 § 5 EntlG durch Beschluß entscheiden, wenn das Verwaltungsgericht erster Instanz verfahrensfehlerhaft durch Urteil ohne mündliche Verhandlung entschieden hat (Beschluß vom 22. November 1984 - BVerwG 9 CB 171.83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 5.15

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge

    Der Tatbestand des verwaltungsgerichtlichen Urteils stellt nämlich nach der gemäß § 98 VwGO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbaren Vorschrift des § 418 ZPO eine öffentliche Urkunde dar und besitzt unter anderem auch für eigene Wahrnehmungen oder Handlungen des Gerichts Beweiskraft (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1984 - 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).
  • BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 9.15

    Restitutionsklage gegen die Rückübertragung von Eigentum an einem bebauten

    Der Tatbestand des verwaltungsgerichtlichen Urteils stellt nämlich nach der gemäß § 98 VwGO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbaren Vorschrift des § 418 ZPO eine öffentliche Urkunde dar und besitzt unter anderem auch für eigene Wahrnehmungen oder Handlungen des Gerichts Beweiskraft (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1984 - 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).
  • BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 8.15

    Restitutionsklage gegen die Rückübertragung von Eigentum an einem bebauten

    Der Tatbestand des verwaltungsgerichtlichen Urteils stellt nämlich nach der gemäß § 98 VwGO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbaren Vorschrift des § 418 ZPO eine öffentliche Urkunde dar und besitzt unter anderem auch für eigene Wahrnehmungen oder Handlungen des Gerichts Beweiskraft (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1984 - 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).
  • BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 6.15

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge

    Der Tatbestand des verwaltungsgerichtlichen Urteils stellt nämlich nach der gemäß § 98 VwGO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbaren Vorschrift des § 418 ZPO eine öffentliche Urkunde dar und besitzt unter anderem auch für eigene Wahrnehmungen oder Handlungen des Gerichts Beweiskraft (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1984 - 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).
  • BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 7.15

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge

    Der Tatbestand des verwaltungsgerichtlichen Urteils stellt nämlich nach der gemäß § 98 VwGO auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren anwendbaren Vorschrift des § 418 ZPO eine öffentliche Urkunde dar und besitzt unter anderem auch für eigene Wahrnehmungen oder Handlungen des Gerichts Beweiskraft (BVerwG, Beschluss vom 22. November 1984 - 9 CB 171.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 40).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.02.2006 - 13 A 261/05

    Serbien und Montenegro, Kosovo, Albaner, Krankheit, Abschiebungshindernis,

  • BVerwG, 04.06.1986 - 2 B 59.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulässigkeit der Anwendung des

  • BVerwG, 04.06.1986 - 2 B 60.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulässigkeit der Anwendung des

  • BVerwG, 25.01.1985 - 9 B 460.83

    Tatbestand der politischen Verfolgung im Sinne des Art. 16 Abs. 2 S. 2 GG -

  • BVerwG, 16.01.1985 - 9 B 10591.83

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erfordernis einer der Revision

  • BVerwG, 16.01.1985 - 9 B 10590.83

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde - Erfordernis einer der Revision

  • BVerwG, 16.01.1985 - 9 B 492.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Rechtsfrage

  • BVerwG, 14.01.1985 - 9 B 10588.83

    Einreiseverbot der libanesischen Behörden gegen staatenlose Palästinenser als

  • BVerwG, 14.01.1985 - 9 B 10589.83

    Einreiseverbot der libanesischen Behörden gegen staatenlose Palästinenser als

  • BVerwG, 14.01.1985 - 9 B 10593.83

    Einreiseverbot der libanesischen Behörden gegen staatenlose Palästinenser als

  • BVerwG, 14.01.1985 - 9 B 491.83

    Tatsächliche Entwicklung im Libanon als klärungsbedürftige Rechtsfrage -

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 B 248.89

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht als Revisionszulassungsgrund - Mangelnde

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