Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 26.11.2009

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   VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2903   

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https://dejure.org/2009,9689
VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2903 (https://dejure.org/2009,9689)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2009 - 9 CE 09.2903 (https://dejure.org/2009,9689)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2009 - 9 CE 09.2903 (https://dejure.org/2009,9689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bayerischer Verwaltungsgerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Keine Erlaubnis zum Schächten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Schächten nur zum Opferfest

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Erlaubnis zum Schächten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Türkischer Metzger erhält keine Erlaubnis zum Schächten - Hohe Anforderungen für eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2903
    Ziel der Regelung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist es, den Grundrechtsschutz gläubiger Juden und Muslime zu wahren, ohne damit die Grundsätze und Verpflichtungen eines ethisch begründeten Tierschutzes, der als Staatszielbestimmung in Art. 20a GG verankert ist, aufzugeben (vgl. BVerwG vom 23.11.2006 BVerwGE 127, 183).

    Ziel der Regelung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist es, den Grundrechtsschutz gläubiger Juden und Muslime zu wahren, ohne damit die Grundsätze und Verpflichtungen eines ethisch begründeten Tierschutzes, der als Staatszielbestimmung in Art. 20a GG verankert ist, aufzugeben (vgl. BVerwG vom 23.11.2006 BVerwGE 127, 183).

  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2903
    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung setzt deshalb voraus, dass der Antragsteller substantiiert und nachvollziehbar darlegt, dass er einer Gruppe von Menschen angehört, die eine gemeinsame Glaubensüberzeugung verbindet und die für sich die zwingende Notwendigkeit des betäubungslosen, rituellen Schächtens als anerkannte bindende Verhaltensregel betrachtet (vgl. BVerwG a.a.O; BVerfG vom 15.1.2002 BVerfGE 104, 337).

    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung setzt deshalb voraus, dass der Antragsteller substantiiert und nachvollziehbar darlegt, dass er einer Gruppe von Menschen angehört, die eine gemeinsame Glaubensüberzeugung verbindet und die für sich die zwingende Notwendigkeit des betäubungslosen, rituellen Schächtens als anerkannte bindende Verhaltensregel betrachtet (vgl. BVerwG a.a.O; BVerfG vom 15.1.2002 BVerfGE 104, 337).

  • VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2917

    Keine Erlaubnis zum Schächten

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2903
    Schechinger Bergmüller Krieger Gericht: VGH Aktenzeichen: 9 CE 09.2917 Sachgebietsschlüssel: 526.

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 9. Senats vom 26. November 2009 (VG München, Entscheidung vom 24. November 2009, Az.: M 18 E 09.5519) 9 CE 09.2917 Großes Staats- M 18 E 09.5519 wappen.

  • VGH Bayern, 05.12.2008 - 9 CE 08.3225

    Tierschutz; betäubungsloses Schlachten; Schächten; islamisches Opferfest

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2903
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2008 (Az. 9 CE 08.3225) erhebliche Zweifel daran zum Ausdruck gebracht, ob die vom Antragsteller versorgte Abnehmergruppe einer Gemeinschaft angehört, deren zwingende Vorschriften das Schächten gebieten.
  • VG München, 24.11.2009 - M 18 E 09.5519

    Kein Anordnungsanspruch für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für ein

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2903
    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 9. Senats vom 26. November 2009 (VG München, Entscheidung vom 24. November 2009, Az.: M 18 E 09.5519) 9 CE 09.2917 Großes Staats- M 18 E 09.5519 wappen.
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   VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2917 und 9 CE 09.2903   

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https://dejure.org/2009,28135
VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2917 und 9 CE 09.2903 (https://dejure.org/2009,28135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.11.2009 - 9 CE 09.2917 und 9 CE 09.2903 (https://dejure.org/2009,28135)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. November 2009 - 9 CE 09.2917 und 9 CE 09.2903 (https://dejure.org/2009,28135)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2917
    Ziel der Regelung des § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG ist es, den Grundrechtsschutz gläubiger Juden und Muslime zu wahren, ohne damit die Grundsätze und Verpflichtungen eines ethisch begründeten Tierschutzes, der als Staatszielbestimmung in Art. 20a GG verankert ist, aufzugeben (vgl. BVerwG vom 23.11.2006 BVerwGE 127, 183).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2917
    Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung setzt deshalb voraus, dass der Antragsteller substantiiert und nachvollziehbar darlegt, dass er einer Gruppe von Menschen angehört, die eine gemeinsame Glaubensüberzeugung verbindet und die für sich die zwingende Notwendigkeit des betäubungslosen, rituellen Schächtens als anerkannte bindende Verhaltensregel betrachtet (vgl. BVerwG a.a.O; BVerfG vom 15.1.2002 BVerfGE 104, 337).
  • VGH Bayern, 05.12.2008 - 9 CE 08.3225

    Tierschutz; betäubungsloses Schlachten; Schächten; islamisches Opferfest

    Auszug aus VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2917
    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2008 (Az. 9 CE 08.3225) erhebliche Zweifel daran zum Ausdruck gebracht, ob die vom Antragsteller versorgte Abnehmergruppe einer Gemeinschaft angehört, deren zwingende Vorschriften das Schächten gebieten.
  • VGH Bayern, 22.07.2011 - 9 BV 09.2892

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Verbot des Schlachtens ohne Betäubung

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird ergänzend auf die Gerichtsakten des Verfahrens einschließlich des vorläufigen Rechtsschutzes(Az. 9 CE 08.3225) und die vorgelegten Behördenakten sowie auf die beigezogenen Akten des Verwaltungsgerichtshofs zum Beschwerdeverfahren betreffend das islamische Opferfest 2009 (Az. 9 CE 09.2917) Bezug genommen.

    Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung gemäß § 4a Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 TierSchG ist weiterhin erforderlich, aber auch ausreichend, dass derjenige, der die Ausnahmegenehmigung zur Versorgung der Mitglieder einer Gemeinschaft benötigt, substanziiert und nachvollziehbar darlegt, dass nach deren gemeinsamer Glaubensüberzeugung der Verzehr des Fleisches von Tieren zwingend eine betäubungslose Schlachtung voraussetzt (vgl. BVerwG vom 23.11.2006 a.a.O. RdNr. 13; BVerfG vom 15.1.2002 a.a.O., RdNr. 58; BayVGH vom 26.11.2009 Az. 9 CE 09.2917, RdNr. 3).

  • VGH Bayern, 26.11.2009 - 9 CE 09.2903

    Keine Erlaubnis zum Schächten

    Schechinger Bergmüller Krieger Gericht: VGH Aktenzeichen: 9 CE 09.2917 Sachgebietsschlüssel: 526.

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Beschluss des 9. Senats vom 26. November 2009 (VG München, Entscheidung vom 24. November 2009, Az.: M 18 E 09.5519) 9 CE 09.2917 Großes Staats- M 18 E 09.5519 wappen.

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