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   VGH Bayern, 24.08.2009 - 9 CS 09.1023   

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https://dejure.org/2009,13984
VGH Bayern, 24.08.2009 - 9 CS 09.1023 (https://dejure.org/2009,13984)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.08.2009 - 9 CS 09.1023 (https://dejure.org/2009,13984)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. August 2009 - 9 CS 09.1023 (https://dejure.org/2009,13984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Arzneimittel; traditionelle chinesische Medizin; Einfuhrerlaubnis; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel; Produktionsstufen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflanzengranulate der traditionellen chinesischen Medizin sind als Arzneimittel einzustufen - Hinweis auf Heilkräutergranulate erweckt den Eindruck eines Arzneimittels

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2009 - 9 CS 09.1023
    Ein solches liegt dann vor, wenn ein Produkt entweder ausdrücklich als ein Mittel mit den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG genannten Eigenschaften bezeichnet wird oder aber sonst bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse (BVerwG vom 26.5.2009 Az. 3 C 5/09 ; EuGH vom 15.11.2007 Pharma Recht 2008, 59).

    Ein Produkt kann nicht als Funktionsarzneimittel angesehen werden, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe und bei bestimmungsgemäßer Anwendung zwar auf den menschlichen Körper einwirken, aber keine nennenswerten physiologischen Auswirkungen haben und seine Funktionsbedingungen nicht wirklich beeinflussen kann (BVerwG vom 26.5.2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.11.1984 - 3 C 6.84

    Arzneimittel - Fertigarzneimittel - Zulassungspflichtigkeit - Trockensubstanzen -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2009 - 9 CS 09.1023
    Dies selbst dann nicht, wenn durch das Zusammenfügen verschiedener Stoffe ein chemisch-physikalischer Prozess stattfindet, durch den ein völlig neuer Stoff entsteht (BVerwG vom 29.11.1984 BVerwGE 70, 284; vgl. auch BGH vom 6.11.2007 Pharma Recht 2008, 2009, der die Arzneimitteleigenschaft nicht vom Erreichen einer bestimmten Vorstufe abhängig macht, sondern ein Arzneimittel schon dann annimmt, wenn die Bestimmung eines Anwendungszwecks im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG möglich ist und erkennbar vorliegt).

    Wie ausgeführt, steht der Umstand, dass der zu beurteilende Stoff erst im Zusammenwirken mit anderen Substanzen Anwendung findet, der Einstufung als Arzneimittel nicht entgegen (BVerwG vom 29.11.1984 a.a.O.).

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 34.06

    Arzneimittel; Tierarzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Funktionsarzneimittel;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2009 - 9 CS 09.1023
    Da die für den vorliegenden Fall relevanten Definitionen des § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 AMG a.F. inhaltlich aber weitgehend mit der gemeinschaftsrechtlichen Definition des Arzneimittels übereinstimmten (vgl. BVerwG vom 16.5.2007 NVwZ-RR 2007, 771), führt die Änderung im Ergebnis zu keinem Unterschied.
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02

    Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2009 - 9 CS 09.1023
    Liegt keine entsprechende ausdrückliche Bezeichnung vor, ist zunächst darauf abzustellen, welchen Zwecken der Stoff oder die Stoffzubereitung nach allgemeiner Verkehrsauffassung zu dienen bestimmt ist (vgl. Kloesel/Cyran a.a.O. Anm. 20 ff. zu § 2 m.w.N.; BVerfG vom 16.3.2006 NJW 2006, 2684).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 6.97

    Kein Arzneimittelverkauf am Autoschalter

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2009 - 9 CS 09.1023
    Bei der Beurteilung von Dauerverwaltungsakten haben die Gerichte die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung zu berücksichtigen, wenn das materielle Recht nicht die Maßgeblichkeit eines anderen Zeitraums bestimmt (BVerwG vom 22.1.1998 BVerwGE 106, 141).
  • OVG Niedersachsen, 24.10.2002 - 11 LC 207/02

    Traditionelle chinesische Medizin; Aus China importierte unbehandelte oder nur

    Auszug aus VGH Bayern, 24.08.2009 - 9 CS 09.1023
    Im Gegensatz zur Fallgestaltung, die der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG vom 24.10.2002 ZLR 2003, 371), auf die sich das erstinstanzliche Gericht in seiner Begründung bezieht, zugrunde liegt, beschränkt sich die Antragstellerin aber nicht darauf, ihre Produkte ohne Hinweis auf eine Anwendung zu Heilzwecken anzubieten.
  • BVerwG, 03.03.2011 - 3 C 8.10

    Arzneimittel; Präsentationsarzneimittel; Traditionelle Chinesische Medizin; TCM;

    Um dieser im Gesetz angelegten Unterscheidung Rechnung zu tragen, könnte es geboten sein, als begrenzendes Kriterium für die Arzneimitteleigenschaft von Produkten in einem mehrstufigen Herstellungsprozess darauf abzustellen, dass keine wesentlichen Bearbeitungsschritte bis zum abgabefertigen Endprodukt mehr erforderlich sind (so auch Sander, AMG § 2 Anm. 4; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 11 LC 207/02 - juris Rn. 38; VGH München, Beschluss vom 24. August 2009 - 9 CS 09.1023 - juris Rn. 13).
  • VG Bayreuth, 27.10.2009 - B 1 K 08.972

    Arzneimitteleigenschaft von Blutegeln; Wirkstoffeigenschaft von Blutegeln;

    a) § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG erfasst die Arzneimittel nach der Bezeichnung (sogenannte "Präsentationsarzneimittel"; BayVGH vom 24.8.2009 in GewArch 2009, 497).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu ausgeführt (Beschl. vom 24.8.2009 a.a.O.): Ein solches [Präsentationsarzneimittel] liegt dann vor, wenn ein Produkt entweder ausdrücklich als ein Mittel mit den in § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG genannten Eigenschaften bezeichnet wird oder aber sonst bei einem durchschnittlich informierten Verbraucher auch nur schlüssig, aber mit Gewissheit der Eindruck entsteht, dass es in Anbetracht seiner Aufmachung die betreffenden Eigenschaften haben müsse (BVerwG vom 26.5.2009 Az. 3 C 5/09; EuGH vom 15.11.2007 in Pharma Recht 2008, 59).

    b) § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG erfasst die Arzneimittel nach ihrer Funktion (sogenannte "Funktionsarzneimittel"; BayVGH vom 24.8.2009 a.a.O.).

  • VG Köln, 21.09.2015 - 7 L 1356/15
    Da es sich bei der Untersagung des Inverkehrbringens von Arzneimitteln um einen Dauerverwaltungsakt handelt, ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts zugrunde zu legen, vgl. VGH München, Beschluss vom 24.08.2009 - 9 CS 09.1023 - juris, Rn. 3.

    Demnach genügt für die Untersagung des Inverkehrbringens im Fall des § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 AMG allein der Umstand, dass ein Großhändler ohne die erforderliche Großhandelserlaubnis in der Lieferkette tätig geworden ist, ohne dass es des Nachweises einer konkreten Gesundheitsgefahr bedürfte, vgl. VGH München, Beschluss vom 24.08.2009 - 9 CS 09.1023 - juris, Rn. 14; vgl. auch Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, 129. Akt.-Lief.

    Bei einer Abwägung der Folgen muss jedoch auch in diesem Fall das private wirtschaftliche Interesse an einer Aussetzung der Vollziehung gegenüber dem öffentlichen Interesse am Schutz der Verbraucher vor potentiell gefährlichen Arzneimitteln zurücktreten, da dieses Interesse wegen des hochrangigen Schutzgutes der öffentlichen Gesundheit das größere Gewicht hat, vgl. VGH München, Beschluss vom 24.08.2009 - 9 CS 09.1023 - juris, Rn. 14.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2010 - 9 S 3331/08

    Arzneimittelzulassung: Berücksichtigung von Produkthinweisen auf der Homepage des

    Dieser Feststellung vermag sich der erkennende Senat in dem für die Entscheidung über einen Dauerverwaltungsakt nach § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2004 - 3 C 16/03 -, NVwZ 2005, 87; Bay. VGH, Beschluss vom 24.08.2009 - 9 CS 09.1023 -, GewArch 2009, 497) nicht anzuschließen.
  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.2010 - 9 S 783/10

    Zur Frage der Einstufung von Misteltee als Arzneimittel

    Dieser Feststellung vermag sich der erkennende Senat in dem für die Entscheidung über einen Dauerverwaltungsakt nach § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.2004 - 3 C 16/03 -, NVwZ 2005, 87; Bay. VGH, Beschluss vom 24.08.2009 - 9 CS 09.1023 -, GewArch 2009, 497) nicht anzuschließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2016 - 13 B 1137/15

    Großhandel mit Arzneimitteln ohne die erforderliche Erlaubnis als abstrakter

    vgl. hierzu auch BayVGH, Beschluss vom 24. August 2009 - 9 CS 09.1023 -, juris Rdnr. 14 - zu § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AMG - BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 3 C 8.10 -, juris, sowie Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, 129. Akt.-Lief.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2010 - 13 A 1187/10

    Entscheidung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

    vgl. EuGH, Urteile vom 28. Oktober 1992 (C-219/91) und vom 15. November 2007 (C-319/05); OVG NRW, Urteile vom 17. März 2006 - 13 A 1977/02 -, ZLR 2006, S. 302, - 13 A 2095/02 -, ZLR 2006, S. 339 und - 13 A 2098/02 -, ZLR 2006, S. 475, bestätigt durch BVerwG, Urteile vom 25. Juli 2007 3 C 23.06 -, PharmR 2008, S. 78, - 3 C 21.06 -, PharmR 2008, S. 67 und - 3 C 22.06 -, PharmR 2008, S. 73; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. August 2009 - 9 CS 09.1023 -, PharmR 2009, S. 573.
  • VG Hamburg, 19.02.2013 - 11 K 1683/11

    Keine Erlaubnispflichtigkeit von Vorprodukten zu Funktionsarzneimitteln (hier:

    Um dieser im Gesetz angelegten Unterscheidung Rechnung zu tragen, könnte es geboten sein, als begrenzendes Kriterium für die Arzneimitteleigenschaft von Produkten in einem mehrstufigen Herstellungsprozess darauf abzustellen, dass keine wesentlichen Bearbeitungsschritte bis zum abgabefertigen Endprodukt mehr erforderlich sind (so auch Sander, AMG § 2 Anm. 4; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Oktober 2002 - 11 LC 207/02 - juris Rn. 38; VGH München, Beschluss vom 24. August 2009 - 9 CS 09.1023- juris Rn. 13).
  • VG München, 23.09.2009 - M 18 K 08.3357

    Applizierhilfe für Asthmasprays; rechtmäßige Anordnung nach § 28 MPG bei

    Die in Ziff. 1 des angefochtenen Bescheids getroffenen Anordnungen sind nach der vom Beklagten in Bezug genommenen Rechtsgrundlage des § 28 MPG rechtmäßig, was sowohl für den Zeitpunkt des Bescheidserlasses als auch für den für das Verkehrsverbot hinsichtlich des "..." als Dauerverwaltungsakt maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (VGH v. 24.8.2009, Az. 9 CS 09.1023) gilt.
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