Rechtsprechung
   VGH Bayern, 05.04.2011 - 9 CS 11.765   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,66957
VGH Bayern, 05.04.2011 - 9 CS 11.765 (https://dejure.org/2011,66957)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.04.2011 - 9 CS 11.765 (https://dejure.org/2011,66957)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. April 2011 - 9 CS 11.765 (https://dejure.org/2011,66957)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,66957) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Nichtraucherschutz; Rauchverbot in Spielhallen (wie Beschluss vom 10.2.2011 Az. 9 CE 10.3177); Kultur- und Freizeiteinrichtung; Spielhalle als Freizeiteinrichtung; öffentliche Zugänglichkeit; geschlossene Gesellschaft; Unzulässigkeit sog. Raucherclubs (auch) in Kultur- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 9 CS 11.765
    Gegen die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bestehen keine Bedenken, wenn sich mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden, insbesondere durch Berücksichtigung des Regelungsziels, des Normzusammenhangs und der Entstehungsgeschichte oder aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung, eine zuverlässige Grundlage für die Auslegung und Anwendung der Vorschrift gewinnen lässt (BayVerfGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. Entscheidung vom 25.6.2010 Vf. 1-VII-08, RdNr. 169 m.w.N. = BayVBl. 2010, 658).

    Auch der Bayer. Verfassungsgerichtshof hat insoweit das Rauchverbot in Kultur- und Freizeiteinrichtungen verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. BayVerfGH vom 25.6.2010 a.a.O. RdNr. 201 ff.; vom 24.9.2010 Vf. 12-VII-10, RdNr. 95 ff.).

  • VerfGH Bayern, 27.08.2008 - 7-VII-08

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 9 CS 11.765
    Kennzeichnend für eine geschlossene Gesellschaft ist nach der Rechtsprechung und Literatur zum Gaststättenrecht, die nach den Gesetzesmaterialien zum Gesundheitsschutzgesetz zur Begriffsbestimmung heranziehen ist (vgl. Begründung zum Entwurf der Staatsregierung zum Änderungsgesetz vom 27.7.2009, LT-Drs. 16/954 vom 17.03.2009 S. 4 unter Verweis auf BayVerfGH vom 27.8.2008 Vf. 7-VII-08 mit weiteren Hinweisen), dass beim Kreis der Teilnehmer individuelle Persönlichkeitsmerkmale vorliegen, wie sie bei einer personengebundenen Einladung gegeben sind.
  • VerfGH Bayern, 24.09.2010 - 12-VII-10

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einem Popularklageverfahren gegen das

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 9 CS 11.765
    Auch der Bayer. Verfassungsgerichtshof hat insoweit das Rauchverbot in Kultur- und Freizeiteinrichtungen verfassungsrechtlich nicht beanstandet (vgl. BayVerfGH vom 25.6.2010 a.a.O. RdNr. 201 ff.; vom 24.9.2010 Vf. 12-VII-10, RdNr. 95 ff.).
  • BayObLG, 13.01.1993 - 3 ObOWi 111/92
    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 9 CS 11.765
    In diesen Fällen sind die individuell geladenen Gäste "bestimmte Personen" und nicht ein "bestimmter Personenkreis" im Sinn des § 1 Abs. 1 Alternative 2 GastG (so ausdrücklich BayObLG vom 13.1.1993 Az. 3 ObOWi 111/92, RdNr. 6 - Staatsempfang im Rittersaal der Nürnberger Burg).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.03.2010 - VGH B 60/09

    Verfassungsbeschwerde gegen geändertes Nichtraucherschutzgesetz

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 9 CS 11.765
    Ohne eine entsprechende Ausnahme in Gaststätten oder Kultur- und Freizeiteinrichtungen würden solche Feiern im Übrigen wohl vermehrt in private Räumlichkeiten verlegt (vgl. VerfGH Rheinland-Pfalz vom 8.3.2010 Az. VGH B 60/09 und 70/09, RdNr. 57 = NVwZ 2010, 1095).
  • VGH Bayern, 10.02.2011 - 9 CE 10.3177

    Das Rauchverbot des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) gilt

    Auszug aus VGH Bayern, 05.04.2011 - 9 CS 11.765
    Nichtraucherschutz; Rauchverbot in Spielhallen (wie Beschluss vom 10.2.2011 Az. 9 CE 10.3177); Kultur- und Freizeiteinrichtung; Spielhalle als Freizeiteinrichtung; öffentliche Zugänglichkeit; geschlossene Gesellschaft; Unzulässigkeit sog. Raucherclubs (auch) in Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
  • VGH Bayern, 28.07.2020 - 20 NE 20.1609

    Corona - Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig

    Diese Beschränkung von "geschlossenen Veranstaltungen" bzw. "geschlossenen Gesellschaften" (zu diesen ursprünglich aus dem Gaststättenrecht stammenden Begriffen etwa BayVGH, U.v. 18.4.2013 - 10 B 11.1530 - juris Rn. 40; B.v. 5.4.2011 - 9 CS 11.765 - juris Rn. 27; BayObLG, B.v. 28.12.1995 - 3 ObOWi 117/95 - juris Rn. 23, 26) ist aller Voraussicht nach rechtmäßig (vgl. zum generellen Verbot von Veranstaltungen unter Geltung der 5. BayIfSMV: BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 20 NE 20.1316 - juris).
  • VGH Bayern, 16.07.2020 - 20 NE 20.1500

    Beschränkung der Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen nach dem

    Diese Beschränkung von "geschlossenen Veranstaltungen" bzw. "geschlossenen Gesellschaften" (zu diesen ursprünglich aus dem Gaststättenrecht stammenden Begriffen etwa BayVGH, U.v. 18.4.2013 - 10 B 11.1530 - juris Rn. 40; B.v. 5.4.2011 - 9 CS 11.765 - juris Rn. 27; BayObLG, B.v. 28.12.1995 - 3 ObOWi 117/95 - juris Rn. 23, 26) ist aller Voraussicht nach rechtmäßig (vgl. zum generellen Verbot von Veranstaltungen unter Geltung der 5. BayIfSMV: BayVGH, B.v. 8.6.2020 - 20 NE 20.1316 - juris).
  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 10 B 11.1530

    Verbot einer Halloween-Party an Allerheiligen; öffentliche

    Eine solche geschlossene Gesellschaft liegt dann vor, wenn aus einem bestimmten Anlass ganz bestimmte Einzelpersonen, wie z.B. bei Familienfeiern, oder individuell geladene Gäste zusammenkommen (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 9 CS 11.765 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 09.11.2011 - 9 ZB 11.2373

    Rauchverbot in Spielhallen (wie Beschlüsse v. 5.4.2011 Az. 9 CS 11.765 und v.

    Rauchverbot in Spielhallen (wie Beschlüsse v. 5.4.2011 Az. 9 CS 11.765 und v. 26.5.2011 Az. 2 ZB 11.909),.

    Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 5. April 2011 Az. 9 CS 11.765 und vom 26. Mai 2011 Az. 9 ZB 11.909, die vergleichbare, mit der Klägerin gesellschaftsrechtlich eng verflochtene Spielhallenbetriebe betreffen (siehe Angaben auf der Homepage www.spielarcaden.de) und seinerzeit den Prozessbevollmächtigten der Klägerin übermittelt worden sind, mit umfassender Begründung ausgeführt, dass das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 314) auch auf Spielhallen Anwendung findet.

  • VGH Bayern, 06.10.2011 - 9 CS 11.1941

    Vorläufiger Rechtsschutz; Nichtraucherschutz; Anordnung nach dem

    Der Senat hat diese Argumentation bereits in einem vom Antragsteller betriebenen Verfahren des vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutzes (Antrag nach § 123 VwGO) zurückgewiesen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 13.12.2010 Az. 9 CE 10.2516, s. dort S. 7/8; vgl. zu den Merkmalen einer "echten geschlossenen Gesellschaft" auch BayVGH vom 5.4.2011 Az. 9 CS 11.765).

    Diese Vollzugspraxis beruhte indessen wohl auf einer Fehlinterpretation des Gesetzes (vgl. BayVGH vom 5.4.2011 Az. 9 CS 11.765).

  • VGH Bayern, 26.05.2011 - 9 ZB 11.909

    Nichtraucherschutz; Rauchverbot in Spielhallen (wie Beschluss vom 5.4.2011 Az. 9

    Nichtraucherschutz; Rauchverbot in Spielhallen (wie Beschluss vom 5.4.2011 Az. 9 CS 11.765); Kultur- und Freizeiteinrichtung; Spielhalle als Freizeiteinrichtung; Öffentliche Zugänglichkeit; Geschlossene Gesellschaft; Unzulässigkeit sog. Raucherclubs (auch) in Kultur- und Freizeiteinrichtungen.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 5. April 2011 Az. 9 CS 11.765, die vergleichbare, mit der Klägerin gesellschaftsrechtlich eng verflochtene Spielhallenbetriebe betrifft (siehe Angaben auf der Homepage www.spielarcaden.de) und seinerzeit den Prozessbevollmächtigten der Klägerin übermittelt worden ist, umfassend begründet ausgeführt, dass das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Gesundheitsschutzgesetz - GSG) vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 314) auch auf Spielhallen Anwendung findet.

  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 10 B 11.1529

    Liegen nachvollziehbare Indizien dafür vor, dass die Durchführung einer

    Eine solche geschlossene Gesellschaft liegt dann vor, wenn aus einem bestimmten Anlass ganz bestimmte Einzelpersonen, wie z.B. bei Familienfeiern, oder individuell geladene Gäste zusammenkommen (vgl. BayVGH, B.v. 5.4.2011 - 9 CS 11.765 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 23.06.2014 - 20 ZB 14.623

    Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt; Rauchverein und echte geschlossene

    Das steht auch im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. BayVGH vom 27.11.2013 - Az. 9 ZB 11.2369; vom 5.4.2011 - Az. 9 CS 11.765; vom 13.12.2010 - Az. 9 CE 10.2516).
  • VG München, 05.10.2011 - M 18 K 10.4664

    Rauchverbot in Spielhallen; öffentlich zugängliche Freizeiteinrichtung;

    Denn selbst Spielhallen, die in Form sogenannter "Raucherclubs" als nur Rauchern zugängliche Spielhallen betrieben werden und für die Mitgliedschaft in diesem Club sowie den Zutritt zur Spielhalle - der Form nach - bestimmte Anforderungen einzuhalten sind, sind öffentlich zugängliche Freizeiteinrichtungen im Sinne des Art. 2 Nr. 6 GSG (ausführlich in VGH v. 5.4.2011, 9 CS 11.765 sowie v. 26.5.2011, 9 ZB 11.909).
  • VGH Bayern, 08.06.2011 - 9 C 11.1252

    Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Feststellungsklage;

    Im Übrigen entspricht es - wie das Verwaltungsgericht weiter zu Recht ausgeführt hat - der aktuellen Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs, sog. Raucherclubs nicht als "geschlossene Gesellschaft" vom gesetzlichen Rauchverbot freizustellen (vgl. z.B. BayVGH vom 10.2.2011 Az. 9 CE 10.3177, RdNr. 35 und vom 5.4.2011 Az. 9 CS 11.765, RdNrn. 28 bis 30).
  • VG Augsburg, 27.07.2011 - Au 1 K 11.140

    Rauchverbot in einer Spielhalle; Geschlossene Gesellschaft; Bestimmtheit der

  • VG Ansbach, 28.07.2011 - AN 5 K 10.02539

    Ein Raucherverein ist keine geschlossene Gesellschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht