Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 25.06.2020 - 9 Ca 3273/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Keine mündliche Verhandlung per Videokonferenz da auf dem Markt zugängliche Videokonferenztechnik aus Datenschutzgründen nicht genutzt werden darf
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 25.06.2020 - 9 Ca 3273/20
- LAG Düsseldorf, 02.07.2020 - 4 Ta 200/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 02.07.2020 - 4 Ta 200/20
Infektionsschutz bei Pandemie; Verhandlung im Wege der Bild- und Tonübertragung; …
Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2020 - 9 Ca 3273/20 - wird als unzulässig verworfen.