Rechtsprechung
ArbG Köln, 10.02.2016 - 9 Ca 4843/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- hensche.de
Diskriminierungsverbote - Geschlecht, Erlaubte Diskriminierung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- nrw.de (Pressemitteilung)
"Frauen an die Macht!!"
- beck-blog (Kurzinformation)
Frauen an die Macht!! - diskriminierende Stellenanzeige?
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Stellenanzeige: Frauen an die Macht
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Diskriminierung? Stellenanzeige mit der Überschrift "Frauen an die Macht!!"
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Frauen an die Macht!! - Diskriminierung?
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Nur an Frauen gerichtete Stellenanzeige ("Frauen an die Macht!!") kann zulässig sein
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
»Frauen an die Macht!!« - verstößt nicht gegen AGG
- haufe.de (Kurzinformation)
Dezidiert Frau für Verkauf gesucht, um männl. und weibl. Beratung anzubieten
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Benachteiligung durch Stellenanzeige Frauen an die Macht!
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 10.02.2016 - 9 Ca 4843/15
- LAG Köln, 18.05.2017 - 7 Sa 913/16
- BAG, 21.03.2018 - 8 AZN 867/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.03.2010 - 8 AZR 77/09
Geschlechtsbezogene Benachteiligung - Gleichstellungsbeauftragte - männlicher …
Auszug aus ArbG Köln, 10.02.2016 - 9 Ca 4843/15
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil v. 18.03.2010 - 8 AZR 77/09, juris, dort Rdnr. 26) setzt die Zulässigkeit einer Differenzierung nach dem Geschlecht voraus, dass dieses unverzichtbare Voraussetzung für die Erbringung der Tätigkeit ist.Abzustellen ist auf die konkret vom Arbeitnehmer auszuübende Tätigkeit, die sich nach dem vom Arbeitgeber festgelegten Unternehmenskonzept richtet (vgl. BAG, Urteil v. 18.03.2010 - 8 AZR 77/09, juris, dort Rdnr. 26).
- BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10
Bewerber - Benachteiligung - Behinderung
Auszug aus ArbG Köln, 10.02.2016 - 9 Ca 4843/15
Dabei spielt es keine Rolle, ob er für die ausgeschriebene Tätigkeit objektiv geeignet ist (vgl. BAG , Urteil v. 13.10.2011 - 8 AZR 608/10, juris, dort Rdnr. 18).Arbeitgeber eines Bewerbers ist also der, der um Bewerbungen für ein von ihm angestrebtes Beschäftigungsverhältnis gebeten hat (vgl. BAG , Urteil v. 13.10.2011 - 8 AZR 608/10, juris, dort Rdnr. 19).
- ArbG Köln, 06.08.2008 - 9 Ca 7687/07
Anspruch auf Entschädigung wegen einer Diskriminierung in einem …
Auszug aus ArbG Köln, 10.02.2016 - 9 Ca 4843/15
Relevant ist ein Verstoß gegen § 11 AGG aber insofern, als er ein Indiz für einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1 AGG bei der nachfolgenden Einstellungsentscheidung bzw. Bewerbungsablehnung bildet und die Vermutungswirkung des § 22 AGG nach sich zieht (vgl. bereits ArbG Köln, Urteil v. 06.08.2008 - 9 Ca 7687/07, juris, dort Rdnr. 43).
- LAG Köln, 18.05.2017 - 7 Sa 913/16
Diskriminierung als Mann; Stellenanzeige; Stellenbewerber; Entschädigungsanspruch
Der Kläger und Berufungskläger beantragt nunmehr, unter Abänderung des am 10.02.2016 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Köln, 9 Ca 4843/15, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 8.775,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.04.2015 zu zahlen.