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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2018 - 9 E 129/18   

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https://dejure.org/2018,6534
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2018 - 9 E 129/18 (https://dejure.org/2018,6534)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.2018 - 9 E 129/18 (https://dejure.org/2018,6534)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 2018 - 9 E 129/18 (https://dejure.org/2018,6534)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • doev.de PDF

    Unterbringungsanspruch eines körperbehinderten Obdachlosen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringungsanspruch eines Obdachlosen in eine barrierefreie Obdachlosenunterkunft ab seiner Entlassung aus der Klinik; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 533
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • VG Köln, 28.01.2022 - 22 L 2159/21
    Siehe nur OVG NRW, Beschluss vom 4. März 1992 - 9 B 3839/91 -, juris, Rn. 7 f.; OVG NRW Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, juris, Rn. 13 f.; OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 9 B 209/17 -, juris, Rn. 6.; OVG NRW, Beschluss vom 7. März 2018 - 9 E 129/18 -, juris, Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2020 - 9 B 187/20 -, juris, Rn. 9; VG Köln, Beschluss vom 30. Januar 2020 - 20 L 27/20 -, juris, Rn. 12; VG Köln, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - 22 L 1688/20 -, juris, Rn. 20; VG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2021 - 22 L 182/21 -, juris, Rn. 10.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. Februar 2016 - 9 E 73/16 -, juris, Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 7. März 2018 - 9 E 129/18 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 6. März 2020 - 9 B 187/20 -, juris, Rn. 11; VG Köln, Beschluss vom 9. Oktober 2020 - 22 L 1688/20 -, juris, Rn. 22.

    So OVG NRW, Beschluss vom 7. März 2018 - 9 E 129/18 -, juris, Rn. 12.

  • VG Würzburg, 05.11.2020 - W 5 K 19.1435

    Anfechtungsklage, Ersatzvornahme, Klagebefugnis, Obdachlosenunterkunft,

    So hat auch das OVG Münster die Unterbringung von Einzelpersonen in Sammelunterkünften mit Schlaf- und Tagesräumen für mehrere Personen für zumutbar erklärt (vgl. B.v. 7.3.2018 - 9 E 129/18 - juris) und der VGH Mannheim die Unterbringung in einem Hochbunker in Gemeinschaftszimmern mit sechs bis acht Betten (B.v. 24.12.1993 - 1 S 279/93 - juris) ebenso für ausreichend erachtet wie die gemeinsame Unterbringung von 13 Einzelpersonen in einer aus insgesamt fünf Zimmern bestehenden Unterkunft im Souterraingeschoss einer ehemaligen Schule (B.v. 3.1.1994 - 1 S 3066/93 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2021 - 4 MB 51/21

    Einstweilige Anordnung mit dem Ziel der Überlassung von Kellerräumen einer

    Maßgeblich ist, dass die Unterkunft für die notwendigsten Lebensbedürfnisse Raum lässt; insoweit kommt es auf die besonderen Umstände im Einzelfall an (OVG Münster, Beschl. v. 07.03.2018 - 9 E 129/18 -, juris Rn. 10).
  • VG Köln, 09.10.2020 - 22 L 1688/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 03.02.2016 - 9 E 73/16 -, juris Rn 15, Beschluss vom 07.03.2018 - 9 E 129/18 -, juris Rn. 12 und Beschluss vom 06.03.2020 - 9 B 187/20 -, juris Rn. 10.
  • VG Würzburg, 29.04.2020 - W 5 E 20.592

    Wohnungseinweisung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit

    So hat auch das OVG Münster die Unterbringung von Einzelpersonen in Sammelunterkünften mit Schlaf- und Tagesräumen für mehrere Personen für zumutbar erklärt (vgl. B.v. 7.3.2018 - 9 E 129/18 - juris) und der VGH Mannheim die Unterbringung in einem Hochbunker in Gemeinschaftszimmern mit sechs bis acht Betten (B.v. 24.12.1993 - 1 S 279/93 - juris) ebenso für ausreichend erachtet wie die gemeinsame Unterbringung von 13 Einzelpersonen in einer aus insgesamt fünf Zimmern bestehenden Unterkunft im Souterraingeschoss einer ehemaligen Schule (B.v. 3.1.1994 - 1 S 3066/93 - juris).
  • VG Würzburg, 24.04.2020 - W 5 K 19.1650

    Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft

    So hat auch das OVG Münster die Unterbringung von Einzelpersonen in Sammelunterkünften mit Schlaf- und Tagesräumen für mehrere Personen für zumutbar erklärt (vgl. B.v. 7.3.2018 - 9 E 129/18 - juris) und der VGH Mannheim die Unterbringung in einem Hochbunker in Gemeinschaftszimmern mit sechs bis acht Betten (B.v. 24.12.1993 - 1 S 279/93 - juris) ebenso für ausreichend erachtet wie die gemeinsame Unterbringung von 13 Einzelpersonen in einer aus insgesamt fünf Zimmern bestehenden Unterkunft im Souterraingeschoss einer ehemaligen Schule (B.v. 3.1.1994 - 1 S 3066/93 - juris).
  • VG Würzburg, 05.11.2020 - W 5 K 19.1650

    Zuweisung einer Obdachlosenunterkunft: Wohncontainer in Einzel- anstelle von

    So hat auch das OVG Münster die Unterbringung von Einzelpersonen in Sammelunterkünften mit Schlaf- und Tagesräumen für mehrere Personen für zumutbar erklärt (vgl. B.v. 7.3.2018 - 9 E 129/18 - juris) und der VGH Mannheim die Unterbringung in einem Hochbunker in Gemeinschaftszimmern mit sechs bis acht Betten (B.v. 24.12.1993 - 1 S 279/93 - juris) ebenso für ausreichend erachtet wie die gemeinsame Unterbringung von 13 Einzelpersonen in einer aus insgesamt fünf Zimmern bestehenden Unterkunft im Souterraingeschoss einer ehemaligen Schule (B.v. 3.1.1994 - 1 S 3066/93 - juris).
  • VG Köln, 16.12.2021 - 22 L 2215/21
    15 und Beschluss vom 07.03.2018 - 9 E 129/18 -, juris.
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