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   VG Hamburg, 06.05.2013 - 9 E 1560/13   

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VG Hamburg, 06.05.2013 - 9 E 1560/13 (https://dejure.org/2013,21986)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.2013 - 9 E 1560/13 (https://dejure.org/2013,21986)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 9 E 1560/13 (https://dejure.org/2013,21986)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 12 Abs 1 Nr 1 ÄApprO 2002, § 30 Abs 5 HSchulG BW
    Anrechnung inländischer Studienzeiten im Fachbereich Zahnmedizin für Medizinstudium; sog. faktisches Medizinstudium

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anrechnung von Studienzeiten aus einem faktischem Medizinstudium

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.11.1980 - 7 C 4.80

    Medizinstudium - Anrechnung von Studienzeiten - Fachfremder Studiengang -

    Auszug aus VG Hamburg, 06.05.2013 - 9 E 1560/13
    Bei diesen Studienzeiten handelt es sich aber um ein faktisches Medizinstudium, das in entsprechender Anwendung des § 12 Abs. 1 ÄAppO anzurechnen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.11.1980, 7 C 4/80, juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil zur Anrechenbarkeit des faktischen Medizinstudiums ausgeführt (BVerwG, Urt. v. 21.11.1980, a.a.O., Rn. 13):.

    Eine Anrechnung als faktisches Medizinstudium ist allerdings nur dann möglich, wenn die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Medizin rechtlich zulässig ist, wenn sie also in Ausübung der hochschulintern nicht weiter eingeschränkten Studierfreiheit erfolgt (BVerwG, Urt. v. 21.11.1980, 7 C 4/80, juris, Rn. 18).

    Denn es ist nicht der Sinn des Ausbildungs- und Prüfungsrechts und kann daher auch nicht der Sinn des § 12 Abs. 1 Nr. 1 ÄAppO sein, Mängeln zu begegnen, die ihre Ursache nicht in der Ausbildung, sondern in der rechtlichen Ausgestaltung des hochschulinternen Zulassungswesens haben, die den Bedingungen des Studienbetriebs in einem Numerus clausus-Fach nicht (mehr) genügt (BVerwG, Urt. v. 21.11.1980, 7 C 4/80, juris, Rn. 18).

    Vielmehr ist es Sinn des § 12 Abs. 1 Nr. 1 ÄAppO, die Gleichwertigkeit der Ausbildung sicherzustellen und den Studierenden unnötige, weil bereits erbrachte Ausbildungsanstrengungen zu ersparen (BVerwG, Urt. v. 21.11.1980, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerfG, 13.10.1976 - 1 BvR 135/75

    Quereinstieg

    Auszug aus VG Hamburg, 06.05.2013 - 9 E 1560/13
    Ob sich der Student die erforderliche Qualifikation als eingeschriebener Student der Medizin oder (teilweise) als externer Teilnehmer an Lehrveranstaltungen des Studiengangs Medizin verschafft hat, ist wie bei einem Absolventen fachnaher Studiengänge mit der Anrechnungsberechtigung aus § 12 Abs. 1 Nr. 1 AppO kapazitätsrechtlich ohne Bedeutung (vgl. BVerfGE 43, 34 (42); ferner Beschluß des Senats vom 12. April 1977 -- BVerwG 7 C 54.75 -- (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 81)).".
  • BVerwG, 12.04.1977 - 7 C 54.75

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Ablegung der ärztlichen

    Auszug aus VG Hamburg, 06.05.2013 - 9 E 1560/13
    Ob sich der Student die erforderliche Qualifikation als eingeschriebener Student der Medizin oder (teilweise) als externer Teilnehmer an Lehrveranstaltungen des Studiengangs Medizin verschafft hat, ist wie bei einem Absolventen fachnaher Studiengänge mit der Anrechnungsberechtigung aus § 12 Abs. 1 Nr. 1 AppO kapazitätsrechtlich ohne Bedeutung (vgl. BVerfGE 43, 34 (42); ferner Beschluß des Senats vom 12. April 1977 -- BVerwG 7 C 54.75 -- (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 81)).".
  • OVG Hamburg, 13.02.2007 - 3 Bs 270/06

    Bestehen des ersten juristisches Staatsexamen; Neubewertung der Hausarbeit;

    Auszug aus VG Hamburg, 06.05.2013 - 9 E 1560/13
    Doch ist anerkannt, dass das Gebot der effektiven Rechtsschutzgewährung im Hinblick auf grundrechtsrelevante Positionen eine die Hauptsache vorwegnehmende Eilentscheidung zu rechtfertigen vermag (vgl. etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 13.02.2007, 3 Bs 270/06, juris, Rn. 7; Beschl. v. 23.05.2007, 1 Bs 92/07, juris).
  • OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07

    Zur Erteilung einer befristeten Taxengenehmigung im Wege einer einstweiligen

    Auszug aus VG Hamburg, 06.05.2013 - 9 E 1560/13
    Doch ist anerkannt, dass das Gebot der effektiven Rechtsschutzgewährung im Hinblick auf grundrechtsrelevante Positionen eine die Hauptsache vorwegnehmende Eilentscheidung zu rechtfertigen vermag (vgl. etwa OVG Hamburg, Beschl. v. 13.02.2007, 3 Bs 270/06, juris, Rn. 7; Beschl. v. 23.05.2007, 1 Bs 92/07, juris).
  • OVG Hamburg, 06.01.1997 - Bs III 157/96

    Zulassung zum Studium; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnungsgrund;

    Auszug aus VG Hamburg, 06.05.2013 - 9 E 1560/13
    Dabei ist zu berücksichtigen, ob die Antragstellerin alles ihr mögliche unternommen hat, um ihr Rechtsschutzziel rechtzeitig zu erreichen (OVG Hamburg, Beschl. v. 6.1.1997, DÖV 1997, 692).
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