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   VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03 (V)   

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VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03 (V) (https://dejure.org/2004,4209)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.05.2004 - 9 G 6496/03 (V) (https://dejure.org/2004,4209)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Mai 2004 - 9 G 6496/03 (V) (https://dejure.org/2004,4209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 1 KredWG, EWGRL 22/93, Art 10 EG, Art 49 EG, Art 50 EG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkauf von Genussrechtsscheinen; Veräußerung von Finanzinstrumenten auf fremde Rechnung; Erlaubnispflichtigkeit bankgeschäftlicher Betätigung in der BRD; Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit oder der Kapitalverkehrsfreiheit; Anforderungen an die Erbringung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Wer gewerbsmäßig in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, bedarf zuvor eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KWG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, §§ 37, 32; RL 93/22/EWG Art. 1
    Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Finanzdienstleistungen in Deutschland auch ohne eigene inländische Zweigstelle

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Wer gewerbsmäßig in der Bundesrepublik Deutschland Bankgeschäfte betreibt oder Finanzdienstleistungen erbringt, bedarf zuvor eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1259
  • WM 2004, 1917
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03
    Ebenso hat er Regelungen zum Verbot der Telefonwerbung der Dienstleistungsfreiheit zugeordnet (EuGH U. v. 10.5.1995 - Rs. C- 384/93 - EuZW 1995, 404, 405 Rn. 19 ff. - "Alpine Investments BV").

    Ebenso wenig hält es die Kommission für sinnvoll, die Werbung oder Angebote bereits als grenzüberschreitende Dienstleistung einzustufen (dagegen aber wohl EuGH U. v. 10.5.1995, a.a.O.).

    Auch das in Ziffer II. ausgesprochene Werbeverbot überschreitet den Ermächtigungsrahmen nicht, da die Werbung Teil der bankgeschäftlichen Betätigung ist (vgl. EuGH U. v. 10.5.1995, a.a.O. Rn. 31, 38 - "A I BV").

  • EuGH, 05.10.1994 - C-23/93

    TV10 / Commissariaat voor de Media

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03
    Der EuGH hat z. B. die Ausstrahlung von Fernsehsendungen in andere Länder als dem Sitzland als Dienstleistung angesehen, obwohl im anderen Land keine konkrete Leistung vor Ort durch entsprechendes Personal erbracht wurde (EuGH U. v. 5.10.1994 - Rs. C- 23/93 - EuZW 1994, 60, 61 Rn. 13 ff. - "TV 10 SA").

    Im Übrigen hat der EuGH ausdrücklich betont, dass den Mitgliedstaaten das Recht zum Erlass von Vorschriften nicht abgesprochen werden kann, die verhindern sollen, dass der Erbringer einer Leistung, dessen Tätigkeit ganz oder vorwiegend auf das Gebiet dieses Staates ausgerichtet ist, sich die durch den Vertrag garantierten Freiheiten zunutze macht, um sich den Berufsregelungen zu entziehen, die auf ihn Anwendung fänden, hätte er sich im Gebiet dieses Staats niedergelassen (EuGH U. v. 5.10.1994, a.a.O. S. 62 Rn. 20 - "TV 10 SA").

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03
    Im Übrigen hat der EuGH die Notwendigkeit einer vorherigen Zulassung für den Geschäftsbetrieb von Versicherungen ausdrücklich als zulässige Maßnahmen von Mitgliedstaaten im Hinblick auf die gemeinschaftsrechtlichen Grundfreiheiten bezeichnet (EuGH U. v. 4.12.1986 - Rs. 205/84 - E 1986, S. 3755, 3807 ff. Rn. 44 ff. - "K/D").
  • VG Frankfurt/Main, 12.06.2003 - 9 G 955/03

    Durchführung von Bankgeschäften in Form des Finanzkommissionsgeschäfts ohne

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03
    Es besteht daher kein Anlass, den hiesigen Sachverhalt anders zu beurteilen als in den Beschlüssen der Kammer vom 12.06.2003 (9 G 955/03 ) und 17.02.2003 (9 G 5459/03 ).
  • EuGH, 14.11.1995 - C-484/93

    Svensson und Gustavsson / Ministre du Logement und de l'Urbanisme

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03
    Dies genügt, um nach der Rechtsprechung des EuGH eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit anzunehmen (EuGH U. v. 14.11.1995 - Rs. C-484/93 - E 1995 I, S. 3955, 3976 Rn. 12 ff. - "S u. G"; 14.10.1998 - Rs. C-439/97 - E 1998 I, S. 7041, 7075 Rn. 18 ff. - "S"), zumal diese nach dem Wortlaut von Art. 49 EG ohnehin der Dienstleistungsfreiheit vorgeht, die nach Art. 50 EG nur einschlägig ist, wenn der Sachverhalt nicht durch andere Grundfreiheiten des EG erfasst ist.
  • VGH Hessen, 27.08.2003 - 6 TG 1581/03
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03
    Der HessVGH hat die im Beschluss der Kammer vom 12.06.2003 vorgenommene Beurteilung ausdrücklich geteilt (Beschluss v. 27.08.2003 - 6 TG 1581/03).
  • EuGH, 14.10.1999 - C-439/97

    Sandoz

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03
    Dies genügt, um nach der Rechtsprechung des EuGH eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit anzunehmen (EuGH U. v. 14.11.1995 - Rs. C-484/93 - E 1995 I, S. 3955, 3976 Rn. 12 ff. - "S u. G"; 14.10.1998 - Rs. C-439/97 - E 1998 I, S. 7041, 7075 Rn. 18 ff. - "S"), zumal diese nach dem Wortlaut von Art. 49 EG ohnehin der Dienstleistungsfreiheit vorgeht, die nach Art. 50 EG nur einschlägig ist, wenn der Sachverhalt nicht durch andere Grundfreiheiten des EG erfasst ist.
  • EuGH, 28.04.1998 - C-118/96

    Safir

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 07.05.2004 - 9 G 6496/03
    Sie erfasst auch die Wertpapierdienstleistungen, da sie sich in ihrem Grundcharakter nicht von Versicherungsdienstleistungen unterscheiden, die vom EuGH der Dienstleistungsfreiheit zugeordnet werden (EuGH U. v. 28.4.1998 - Rs. C-118/96 - E 1998 I, S. 1897, 1926 Rn. 22 - "Safir").
  • BGH, 07.07.2015 - VI ZR 372/14

    Bankenaufsicht: Schutzzweck der Erlaubnispflicht von Einlagengeschäften

    Wenn der Erbringer der Dienstleistung seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt - wie im Streitfall - im Ausland hat, werden nach dem markt- oder vertriebsbezogenen Ansatz, den die BaFin vertritt (Merkblatt vom 1. April 2005), Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen auch dann im Inland betrieben, wenn er sich im Inland zielgerichtet an den Markt wendet, um gegenüber Unternehmern oder Personen, die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, wiederholt und geschäftsmäßig Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anzubieten (der BaFin folgend etwa OLG Dresden, IPRspr 2007, Nr. 140, 392, 396 ff.; OLG München, IPRspr 2008, Nr. 139, 467, 469 f.; ZinsO 2014, 785, 787; OLG Köln, Urteil vom 16. Januar 2013 - 16 U 29/12, juris Rn. 60; VG Frankfurt, BKR 2007, 341, 345 ff.; NJOZ 2004, 4299, 4305 ff.; WM 2004, 1917, 1919 ff.; Albert in Reischauer/Kleinhans, KWG, § 32 Rn. 6 a. E. [Stand: Oktober 2012], § 53 Rn. 3 [Stand: Juli 2013]; Vahldiek in Boos/Fischer/Schulte-Mattler, KWG, 4. Aufl., § 53 Rn. 174 f.; Häberle in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 195. EL 2013, § 32 KWG Rn. 3; Granzow, Die Aufsicht über den Handel mit Energiederivaten nach dem Gesetz über das Kreditwesen, S. 69 ff.; Voge, WM 2007, 381, 383 ff.; Freiwald in Schwintowski, Handbuch Energiehandel, 3. Aufl., Rn. 1396 ff.; dies., WM 2008, 1537, 1541 ff.; Christoph, ZBB 2009, 117, 118 ff.; Ohler, EuZW 2006, 691, 693; ebenso bereits ders., WM 2002, 162, 166, 168 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 11.10.2004 - 9 E 993/04

    Grenzüberschreitende Bankgeschäfte; Erlaubnispflichtigkeit

    Für diese Art der Bankgeschäfte und für die Anforderungen ihres Betriebs im Inland hat die Kammer in ihrem Beschluss vom 9.5.2004 (9 G 6406/03 (V) - WM 2004, 1917 = ZIP 2004, 1259) unter anderem Folgendes ausgeführt:.

    Allerdings hat der EuGH sich bislang noch nicht ausdrücklich mit einer Fallgestaltung befasst, die derjenigen ähnelt, wie sie die Kammer in diesem Verfahren oder in dem Finanzkommissionsgeschäfte betreffenden Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 9 G 6496/03 (V) zu beurteilen hatte.

  • VGH Hessen, 21.01.2005 - 6 TG 1568/04

    Finanzdienstleistung; Erlaubnisvorbehalt; inländische Zweigstelle

    Die Ansicht, der in § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG enthaltene Erlaubnisvorbehalt erfasse auch solche gewerblichen Betätigungen im Bereich von Bankgeschäften und sonstigen Finanzdienstleiistungen, die ohne verfestigt Form einer Zweigniederlassung oder Hauptverwaltung im Inland ausgeübt würden - begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken (entgegen VG Frankfurt am Main vom 7. Mai 2004 - 9 G 6496/03[V]), ZIP 2004, 1259).
  • VG Frankfurt/Main, 05.08.2004 - 9 G 7429/03

    Erlaubnispflicht bei Finanzkommissionsgeschäften

    Dies hat die Kammer in ähnlichen Fällen bereits mehrfach entschieden (Beschluss vom 12.06.2003 - 9 G 955/03(1); Beschluss vom 07.05.2004 - 9 G 6496/03(V)); daran wird auch hier festgehalten.

    Nach Auffassung der Kammer kann nämlich weder aus § 33 Abs. 1 Nr. 6 KWG noch aus §§ 53 ff. KWG hergeleitet werden, dass Bankgeschäfte nur dann im Inland betrieben werden, wenn zumindest eine Zweigstelle in Deutschland unterhalten wird (Beschluss vom 07.05.2004 - 9 G 6496/03(V)).

  • KG, 02.12.2008 - 21 U 38/07

    Anforderungen an einen Emissionsprospekt: Hinweis auf negative Pressestimmen zu

    Auch zu dem Vorbringen des Beklagten zu 1., wonach die in dem Aufsatz von Sahavi (ZIP 2005, 929 ff) zu Fußn. 3 und 4 zitierten Entscheidungen - bis auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M. vom 7. Mai 2004 (9 G 6496/03) - nicht veröffentlich worden seien und die Veröffentlichung der Entscheidung vom 7. Mai 2004 erst in dem im Juli 2004 erschienenen Heft der ZIP (dort Seiten 1259 ff) erfolgt sei, hat die Klägerin nicht mehr im Einzelnen Stellung genommen.
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