Rechtsprechung
LG München I, 08.12.2009 - 9 HKO 9435/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Kartellrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen unbilliger Behinderung durch Sperrung der Geldautomaten seitens des Bankinstituts für die VISA-Karten der Direktbankkunden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Unbilligkeit betreffend das Verbot unbilliger Behinderung und das Verbot unterschiedlicher Behandlung ohne sachlich gerechtfertigen Grund; Feststellung der Unbilligkeit aufgrund Abwägung der Interessen der Beteiligten unter Berücksichtigung der auf die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bayern.de (Pressemitteilung)
"Kreditklemme" am Geldautomaten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Geldautomatensperre für Direktbank-Kunden rechtens
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Sparkasse darf Privatbanken boykottieren
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Direktbanken contra Sparkasse - Sparkasse sperrte ihre Automaten für Kreditkarten von Direktbank-Kunden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Geldautomatensperre für Direktbank-Kunden rechtmäßig
- kanzlei.biz (Pressemitteilung)
Kein Kredit am Sparkassenautomaten für Direktbank-Kunden
- juraforum.de (Kurzinformation)
Geldautomatensperre für Direktbank-Kunden rechtens
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Anspruch von Direktbanken gegen eine Sparkasse auf Unterlassen der Sperrung ihrer Geldautomaten für deren Benutzung mit von den Direktbanken ausgegebenen VISA-Karten.
Verfahrensgang
- LG München I, 08.12.2009 - 9 HKO 9435/09
- OLG München, 17.06.2010 - U (K) 1607/10
- BGH, 28.06.2011 - KZR 82/10
Papierfundstellen
- WM 2010, 1123
Wird zitiert von ...
- OLG München, 17.06.2010 - U (K) 1607/10
Kartellrechtsverstoß: Beschränkung des Zugangs zu Geldautomaten für …
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts München I vom 8.12.2009 (9HK O 9435/09) wird die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, durch elektronische, technische oder sonstige Vorrichtungen oder sonstige Maßnahmen gleicher Wirkung an Geldautomaten, die sie zur Nutzung von VISA-Kreditkarten zum Zweck der Abhebung von Bargeld bereitstellt, insbesondere durch Auslesen und Sperren der für die Klägerinnen zu 1) bis 3) geltenden sog. Banking Identification Numbers (BIN, Bankidentifikationsnummern).Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 08.12.2009 (9HK O 9435/09) wird zurückgewiesen.