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   VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411   

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VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411 (https://dejure.org/2015,55971)
VG München, Entscheidung vom 30.09.2015 - M 9 K 15.1411 (https://dejure.org/2015,55971)
VG München, Entscheidung vom 30. September 2015 - M 9 K 15.1411 (https://dejure.org/2015,55971)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Überwiegend erfolglose Klage gegen Nutzungsuntersagung und Versagung einer Nutzungsänderungsgenehmigung (Veränderungssperre)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 04.03.2010 - 15 ZB 09.1323

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bebauungsplan; Veränderungssperre;

    Auszug aus VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
    Eine solche unzulässige Verhinderungsplanung liegt nur dann vor, wenn die Planung nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung auf Grundlage eines planerischen Gesamtkonzepts dienen soll (BayVGH, B. v. 4.3.2010 - 15 ZB 09.1323 - juris Rn. 11).

    Auf den Anlass und den Zeitpunkt der Entwicklung eines Bauleitplans kommt es für dessen Erforderlichkeit in aller Regel nicht an (BayVGH, B. v. 4.3.2010 - 15 ZB 09.1323 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 16.02.2015 - 1 B 13.648

    Nutzungsuntersagung gegen Mieter von Räumlichkeiten in einem Gewerbebau

    Auszug aus VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
    Bei der Vermietung von Plätzen in mehrfach belegten Zimmern fehlt eine Rückzugsmöglichkeit und daher eine selbstbestimmte Häuslichkeit mit Privatsphäre (vgl. BayVGH, U. v. 15.2.2015 - 1 B 13.648 - juris Rn. 26).

    Zunächst ist festzustellen, dass die Wohnähnlichkeit eines Vorhabens in der einschlägigen Rechtsprechung jeweils ein Gesichtspunkt nicht für die Zulässigkeit eines Vorhabens, sondern für dessen Unzulässigkeit in einem bestimmten Baugebiet war (vgl. BVerwG, U. v. 29.4.1992 - 4 C 43/89 - juris Rn. 20 f.; BayVGH, U. v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608

    Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum;

    Auszug aus VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
    Für den Erlass einer Nutzungsuntersagung genügt grundsätzlich die formelle Rechtswidrigkeit (BayVGH, U. v. 5.12.2006 - 1 B 03.2608 - juris Rn. 23; B. v. 4.8.2004 - 15 CS 04.1648 - juris Rn. 15; U. v. 25.4.2004 - 2 B 01.2147 - juris Rn. 10).

    Auf die materielle Rechtmäßigkeit kommt es allein insofern an, als eine Nutzungsuntersagung unverhältnismäßig ist, wenn die Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist (BayVGH, B. v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2378 - juris Rn. 6; U. v. 5.12.2006 - 1 B 03.2608 - juris Rn. 23; B. v. 4.8.2004 - 15 CS 04.1648 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 04.08.2004 - 15 CS 04.1648

    Zulässigkeit einer Beseitigungsanordnung im Sinne der Bayrischen Bauordnung

    Auszug aus VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
    Für den Erlass einer Nutzungsuntersagung genügt grundsätzlich die formelle Rechtswidrigkeit (BayVGH, U. v. 5.12.2006 - 1 B 03.2608 - juris Rn. 23; B. v. 4.8.2004 - 15 CS 04.1648 - juris Rn. 15; U. v. 25.4.2004 - 2 B 01.2147 - juris Rn. 10).

    Auf die materielle Rechtmäßigkeit kommt es allein insofern an, als eine Nutzungsuntersagung unverhältnismäßig ist, wenn die Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist (BayVGH, B. v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2378 - juris Rn. 6; U. v. 5.12.2006 - 1 B 03.2608 - juris Rn. 23; B. v. 4.8.2004 - 15 CS 04.1648 - juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 27.05.1993 - 24 B 90.1654
    Auszug aus VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
    Das Fehlen einer solche Verpflichtung der Mitberechtigten führt, da sie grundsätzlich nachgeholt werden, nur dann zur Rechtswidrigkeit der Zwangsgeldandrohung, wenn die Nachholung nicht so rechtzeitig erfolgen kann, dass dem Pflichtigen noch eine Frist bleibt, innerhalb derer er der ihn belastenden Anordnung billigerweise nachkommen kann (vgl. BayVGH, U. v. 27.5.1993 - 24 B 90.1654 - juris Rn. 19).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
    Dies ist der Fall, wenn die einer genehmigten Nutzung eigene Variationsbreite verlassen wird und bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so dass sich die Frage der Genehmigungsfähigkeit unter bodenrechtlichen Aspekten neu stellt (vgl. BVerwG, U. v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166 Rn. 12).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 4 NB 40.93

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre - Zweck einer

    Auszug aus VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
    Es kommt nur darauf an, ob die beabsichtigte Planung überhaupt auf ein Ziel gerichtet ist, das im konkreten Fall mit den Mitteln der Bauleitplanung zulässigerweise erreicht werden kann (BVerwG, B. v. 21.12.1993 - 4 NB 40/93 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
    Eine Veränderungssperre darf erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lässt, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll (BVerwG, U. 19.2.2004 - 4 CN 16/03 - juris Rn. 38 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Auszug aus VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
    Zunächst ist festzustellen, dass die Wohnähnlichkeit eines Vorhabens in der einschlägigen Rechtsprechung jeweils ein Gesichtspunkt nicht für die Zulässigkeit eines Vorhabens, sondern für dessen Unzulässigkeit in einem bestimmten Baugebiet war (vgl. BVerwG, U. v. 29.4.1992 - 4 C 43/89 - juris Rn. 20 f.; BayVGH, U. v. 16.2.2015 - 1 B 13.648 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 15 ZB 13.2378

    Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Nutzungsuntersagung; ungenehmigte

    Auszug aus VG München, 30.09.2015 - M 9 K 15.1411
    Auf die materielle Rechtmäßigkeit kommt es allein insofern an, als eine Nutzungsuntersagung unverhältnismäßig ist, wenn die Nutzung offensichtlich genehmigungsfähig ist (BayVGH, B. v. 23.4.2015 - 15 ZB 13.2378 - juris Rn. 6; U. v. 5.12.2006 - 1 B 03.2608 - juris Rn. 23; B. v. 4.8.2004 - 15 CS 04.1648 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 28.07.1992 - 2 CS 92.1044

    Bauordnungsrecht: Abgrenzung zwischen Wohnheim und Wohnnutzung eines

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

  • BVerwG, 15.08.2000 - 4 BN 35.00

    Voraussetzungen für den Erlss einer Veränderungssperre

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2015 - 1 ME 31/15

    Baugenehmigung; Beherbergungsbetrieb; formelle Illegalität; Hostel; klein;

  • VGH Bayern, 25.05.2004 - 2 B 01.2147
  • VG München, 12.07.2017 - M 9 K 16.3340

    Erfolglose Nachbarklage gegen Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in

    Bei der Vermietung von Plätzen in mehrfach belegten Zimmern fehlt eine Rückzugsmöglichkeit und daher eine selbstbestimmte Häuslichkeit mit Privatsphäre (BayVGH U.v. 15.02.2015 1 B 13.648; VG München U.v. 30.09.2015 M 9 K 15.1411).
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