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   FG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 9 K 1501/15   

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https://dejure.org/2016,12430
FG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 9 K 1501/15 (https://dejure.org/2016,12430)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.04.2016 - 9 K 1501/15 (https://dejure.org/2016,12430)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. April 2016 - 9 K 1501/15 (https://dejure.org/2016,12430)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Auch bei einer Privatnutzung eines im Betriebsvermögen aktivierten Fahrzeugs von weniger als 10% ist eine Entnahme anzusetzen.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung des Gewinns aus einer freiberuflichen Tätigkeit um die Entnahme der privaten Kraftfahrzeugnutzung eines im Betriebsvermögen aktivierten Pkws

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 EStG 2009, § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG 2009, EStG VZ 2013
    Auch bei einer Privatnutzung eines im Betriebsvermögen aktivierten Fahrzeugs von weniger als 10% ist eine Entnahme anzusetzen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung des Gewinns aus einer freiberuflichen Tätigkeit um die Entnahme der privaten Kraftfahrzeugnutzung eines im Betriebsvermögen aktivierten Pkws

  • rechtsportal.de

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1; EStG § 6 Abs. 7 Nr. 2
    Berichtigung des Gewinns aus einer freiberuflichen Tätigkeit um die Entnahme der privaten Kraftfahrzeugnutzung eines im Betriebsvermögen aktivierten Pkws

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Geringfügigkeitsgrenze bei der Besteuerung der Privatnutzung von Geschäftsfahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Porsche Carrera - und nur unter 10% private PKW-Nutzung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Auch bei Privatnutzung eines im Betriebsvermögen aktivierten Fahrzeugs von weniger als 10 Prozent ist eine Entnahme anzusetzen

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2016, 1076
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.03.2001 - IV R 27/00

    Anwendung der Listenpreisregelung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 9 K 1501/15
    Diese Regelung ist formell verfassungsgemäß zustande gekommen (BFH, Urteil vom 1. März 2001 IV R 27/00, BStBl II 2001, 403).

    Mangels einer Einigung zwischen Bundestag und Bundesrat wurde die streitige Regelung dann erst aufgrund einer Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom Bundestag am 21. September 1995 angenommen (Plenarprotokoll 13/55, S. 4581) und fand schließlich auch die Zustimmung des Bundesrats (Beschluss vom 22. September 1995, BRDrucks 520/95; siehe zum Verfahrensablauf Urteil des BFH vom 1. März 2001 IV R 27/00 aaO.) Nach Überzeugung des Senats macht diese Entstehungsgeschichte deutlich, dass -gerade auch unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung- vom Gesetzgeber eine wie auch immer geartete Bagatellgrenze nicht geplant war, deren Ausgestaltung den geplanten Vereinfachungseffekt zumindest zum Teil wieder zunichte gemacht hätte.

  • Drs-Bund, 28.03.1995 - BT-Drs 13/936
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 9 K 1501/15
    Sie fand aber (bereits) am 28. März 1995 über einen Antrag einiger Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend die "Soziale und gerechte Einkommensteuerreform 1996" (BTDrucks 13/936) Eingang in das Gesetzgebungsverfahren.

    Darin war als "konsequente Maßnahme zur Bekämpfung steuerlichen Mißbrauchs" u.a. ein Vorschlag enthalten zur "Änderung der pauschal unterstellten Annahme in den Einkommensteuerrichtlinien (Abschnitt 118 Abs. 2 Satz 3), dass Geschäftsfahrzeuge, die ebenfalls privat genutzt werden, i.d.R. zu 65 bis 70 % geschäftlich genutzt werden" (BTDrucks 13/936, S. 15).

  • BFH, 07.12.2010 - VIII R 54/07

    Höhe der nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Umsatzsteuer bei Anwendung der 1

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 9 K 1501/15
    Sie ist auch in materiell-rechtlicher Hinsicht verfassungsgemäß (BFH, Urteil vom 7. Dezember 2010 VIII R 54/07, BStBl II 2011, 451).
  • BFH, 03.02.2010 - IV R 45/07

    Nach der 1 %-Regelung ermittelte Entnahme für die private PKW-Nutzung bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 9 K 1501/15
    Diese Regelung ist mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1996 durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11. Oktober 1995 (Bundesgesetzblatt -BGBl- I 95, 1250) eingeführt worden und enthält eine spezialgesetzliche Bewertung der Entnahme bei privater Kfz-Nutzung (BFH, Urteil vom 3. Februar 2010 IV R 45/07, BStBl II 10, 689).
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 9 K 1501/15
    Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht unter Einbeziehung der von der Klin zitierten Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 (GrS 1/06, BStBl II 2010, 672).
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 46/08

    Anwendungsvoraussetzung der 1 %-Regelung - beschränkte Reichweite des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 9 K 1501/15
    Zu Recht hat der Bekl unter Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG für den von der Klin mittels ordnungsgemäßem Fahrtenbuch ermittelten Anteil von Privatfahrten in Höhe von 5, 07 % den Gewinn der Klin um 872, 25 EUR erhöht, denn bei dem im Betriebsvermögen der Klin aktivierten Kraftfahrzeug Porsche Carrera handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, welches typischerweise und nicht nur vereinzelt und gelegentlich für private Zwecke genutzt wird (BFH, Urteil vom 21. April 2010 VI R 46/08, BStBl II 2010, 848).
  • BFH, 21.04.2009 - VIII R 66/06

    Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch - Keine Doppelbelastung eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 9 K 1501/15
    Sie gilt unmittelbar für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich; ist jedoch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 entsprechend anwendbar (BFH, Urteil vom 21. April 2009 VIII R 66/06 Sammlung nicht amtlich veröffentlichter Entscheidungen -BFH/NV- 2009, 1422; klarstellend jetzt § 6 Abs. 7 Nr. 2 EStG i. d. F. des AmtshilfeRLUmsG v. 26. Juni.13).
  • FG Münster, 29.04.2008 - 6 K 2405/07

    Abhängigkeit der Nutzungswertbesteuerung von privaten Kraftfahrzeugnutzung nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 25.04.2016 - 9 K 1501/15
    Denn eine derartige Regelung ("Privatentnahmen unter 10% werden nicht angesetzt") würde den eindeutigen gesetzlichen Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG verlassen, mithin nicht mit dem Gesetz in Einklang stehen und deshalb keine Selbstbindung der Verwaltung bewirken können (Finanzgericht -FG- Münster vom 29. April 2008 6 K 2405/07 E,U, juris mit Hinweisen auf die ständige Rechtsprechung des BFH).
  • FG Hamburg, 25.07.2018 - 6 V 135/18

    Gerichtliches AdV-Verfahren: 1%-Regelung bei privater Pkw-Nutzung in der ESt und

    Eine solche ist auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht erforderlich (vgl. z.B. Urteil, FG Baden-Württemberg vom 25. April 2016 9 K 1501/15, EFG 2016, 1076).
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