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   FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 K 1793/03   

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https://dejure.org/2007,14663
FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 K 1793/03 (https://dejure.org/2007,14663)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.06.2007 - 9 K 1793/03 (https://dejure.org/2007,14663)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2007 - 9 K 1793/03 (https://dejure.org/2007,14663)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung von Nachzahlungszinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO); Erheblichkeit tatsächlich entstandener Zinsvorteile oder Liquiditätsvorteile; Zielrichtung von § 233a AO

  • Judicialis

    AO § 233a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 233a Abs. 2a, Abs. 5, Abs. 7
    Korrektur eines aus einer früheren Körperschaftsteuerfestsetzung resultierenden Zinsbescheids bei endgültigem Körperschaftsteuerbescheid ohne Steuerfestsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Korrektur eines aus einer früheren Körperschaftsteuerfestsetzung resultierenden Zinsbescheids bei endgültigem Körperschaftsteuerbescheid ohne Steuerfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1848
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.04.2005 - VIII R 12/04

    Erstattungszinsen bei Aufhebung der Vollziehung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 K 1793/03
    § 233a AO soll im Interesse der Besteuerungsgleichheit einen Ausgleich dafür schaffen, dass die Steuern bei den einzelnen Steuerpflichtigen, "aus welchen Gründen auch immer", zu unterschiedlichen Zeiten festgesetzt und fällig werden (vgl. Urteil des BFH vom 19. April 2005, VIII R 12/04, Bundessteuerblatt II 2005, 683 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 11.07.1996 - V R 18/95

    Zum Erlaß von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer bei einer von den

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 K 1793/03
    Sofern die zutreffende (endgültige) Steuerfestsetzung aber ohne Berücksichtigung von Verlustvor- und -rückträgen zu keiner Körperschaftsteuerfestsetzung führt, hat der Steuerpflichtige aber -sofern die Steuer gleich zutreffend festgesetzt worden wäre -keinen Liquiditätsvorteil erlangt (vgl. Urteil des BFH vom 11. Juli 1996, V R 18/95, BStBl. II 1997, 259).
  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 100/02

    Verzinsung von Steuernachforderungen, wenn der ursprüngliche Steuerbescheid

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 K 1793/03
    § 233a Abs. 5 AO knüpft insofern an Abs. 3 an, der allgemein die Maßstäbe für die Zinsberechnung bestimmt, während Abs. 5 diese Maßstäbe speziell für die dort genannten Fälle der Korrektur der Steuerfestsetzung modifiziert (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH-vom18. Mai 2005, VIII R 100/02, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV-2005, 1899 mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 09.08.2006 - I R 10/06

    Verzinsung bei Unterschiedsbetrag von Null

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 K 1793/03
    Denn nach dem Wortlaut des § 233a Abs. 5 Satz 1 AO ist bei einer Änderung der Steuerfestsetzung auch die Festsetzung der Zinsen zu ändern (vgl. auch Urteil des BFH vom 9. August 2006, I R 10/06, BFH/NV 2006, 2314 bei vorangegangener Steuerfestsetzung auf 0 bei Anwendung des § 233a Abs. 2a und 7 AO).
  • BFH, 13.07.2006 - IV R 5/05

    Zur Karenzzeit nach § 233a Abs. 2 AO 1977 bei Einkünften aus Landwirtschaft und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 12.06.2007 - 9 K 1793/03
    Die Ursachen und Begleitumstände im Einzelfall sind unbeachtlich und ein Verschulden ist prinzipiell irrelevant, und zwar auf beiden Seiten des Steuerschuldverhältnisses (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH-vom13. Juli 2006, IV R 5/05, Bundessteuerblatt -BStBl.-II 2006, 881 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • FG Düsseldorf, 10.07.2009 - 1 K 4307/07

    Geltungsbereich der §§ 233a Abs. 2a, 233a Abs. 7 Abgabenordnung (AO);

    Unter Berücksichtigung der bisher festgesetzten Zinsen mit Steuerbescheid vom 16.5.2002 ergebe sich ein Zinsbetrag von EUR - 7.199,00. Im Übrigen verweist der Kläger auf das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.6.2007 (9 K 1793/03, EFG 2007, 1848).

    Soweit der Kläger vertritt, dass sich ein früherer Beginn des Zinslaufs aus dem Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.6.2007 (9 K 1793/03, EFG 2007, 1848) ergebe, kann dem nicht gefolgt werden.

  • BFH, 26.11.2008 - I R 50/07

    Berechnung von Zinsen bei Änderung einer Steuerfestsetzung, bei der ein

    Der deshalb erhobenen Klage, mit der die Klägerin eine Festsetzung von Erstattungszinsen in Höhe von 49, 08 EUR begehrte, hat das Finanzgericht (FG) stattgegeben (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. Juni 2007 9 K 1793/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1848).
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