Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 16.06.2020

Rechtsprechung
   FG Hessen, 29.01.2020 - 9 K 182/19   

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FG Hessen, 29.01.2020 - 9 K 182/19 (https://dejure.org/2020,8066)
FG Hessen, Entscheidung vom 29.01.2020 - 9 K 182/19 (https://dejure.org/2020,8066)
FG Hessen, Entscheidung vom 29. Januar 2020 - 9 K 182/19 (https://dejure.org/2020,8066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d EStG
    Die Grundsätze zum Fortbestehen des Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit können auf die krankheitsbedingte Unterbrechung eines Freiwilligendienstes übertragen werden. Insoweit ist es auch unschädlich, wenn der Freiwilligendienst nach ...

  • IWW

    32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d EStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. d
    Die Grundsätze zum Fortbestehen des Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit können auf die krankheitsbedingte Unterbrechung eines Freiwilligendienstes übertragen werden. Insoweit ist es auch unschädlich, wenn der Freiwilligendienst nach ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1
    Fortbestehen des Kindergeldanspruchs bei einer Unterbrechung der Ausbildung wegen Krankheit und krankheitsbedingte Unterbrechung eines Freiwilligendienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld | Fortbestehen des Kindergeldanspruchs bei krankheitsbedingter Unterbrechung eines Freiwilligendienstes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Krankheitsunterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres und der Kindergeldanspruch

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch auch bei krankheitsbedingter Unterbrechung des FSJ

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Krankheitsbedingte Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres - Kindergeld futsch?

  • datev.de (Kurzinformation)

    Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit führt nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kindergeldanspruch bei Unterbrechung des Freiwilligen Sozialen Jahres wegen Krankheit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kindergeld auch bei unterbrochenem sozialen Jahr

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Kindergeld auch bei unterbrochenem sozialen Jahr

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Kindergeldanspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung des FSJ

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

    Auszug aus FG Hessen, 29.01.2020 - 9 K 182/19
    Bei dieser Sachlage ist es geboten, ein solches Kind, das einen Ausbildungsplatz hat und ausbildungswillig ist, aus objektiven Gründen aber zeitweise nicht in der Lage ist, sich der Ausbildung zu unterziehen, nicht anders zu behandeln, als ein Kind, das sich ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht, einen solchen aber nicht findet und das deshalb nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG berücksichtigt wird" (BFH-Urteil vom 15.07.2003 - VIII R 47/02, BStBl. II 2003, 848 Rn. 22).

    Der BFH hat vielmehr entschieden, dass es für die Frage der Unterbrechung einer Ausbildung nur darauf ankommt, ob auf die Ausbildung gerichtete Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden; hingegen kommt es nicht entscheidend darauf an, ob das Ausbildungsverhältnis formal weiterbesteht (vgl. BFH, Urteile vom 15.07.2003 - VIII R 47/02, BStBl. II 2003, 848, vom 20.07.2006 - III R 69/04, BFH/NV 2006, 485 und vom 23.01.2013 - XI R 50/10, BStBl. II 2013, 916).

  • BFH, 02.07.2012 - III B 101/11

    Auslegung eines Klageantrags - Rechtsschutzbegehren bei Untätigkeitsklage -

    Auszug aus FG Hessen, 29.01.2020 - 9 K 182/19
    Das Gericht geht zunächst davon aus, dass im Rahmen einer Antragsauslegung, nach der im Zweifel dasjenige gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist (vgl. nur Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 02.07.2012 - III B 101/11, BFH/NV 2012, 1628), der Kläger Kindergeld nur für den Zeitraum Juni bis Dezember 2018 begehrt.
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.02.2018 - 2 K 2487/16

    Kindergeld ist auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung

    Auszug aus FG Hessen, 29.01.2020 - 9 K 182/19
    Der Rechtsprechung des BFH lässt sich somit nicht entnehmen, dass in solchen Fällen ein formal fortgesetztes Ausbildungsverhältnis vorliegen muss, das lediglich tatsächlich unterbrochen wurde (wie hier ausdrücklich Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.02.2018 - 2 K 2487/16, Rn. 21, juris).
  • BFH, 10.04.2019 - III R 48/18

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.12.2018 III R 26/18 - Mehraktige

    Auszug aus FG Hessen, 29.01.2020 - 9 K 182/19
    Denn es handelt sich insoweit nicht um eine rechtsgestaltende Erklärung, sondern um eine im Wege der Glaubhaftmachung zu würdigende Tatsachenbehauptung" (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.2019 - III R 48/18, BFH/NV 2019, 1104, betreffend die mehraktige Ausbildung).
  • BFH, 23.01.2013 - XI R 50/10

    Kein Kindergeld für - später rechtskräftig verurteiltes - inhaftiertes und vom

    Auszug aus FG Hessen, 29.01.2020 - 9 K 182/19
    Der BFH hat vielmehr entschieden, dass es für die Frage der Unterbrechung einer Ausbildung nur darauf ankommt, ob auf die Ausbildung gerichtete Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden; hingegen kommt es nicht entscheidend darauf an, ob das Ausbildungsverhältnis formal weiterbesteht (vgl. BFH, Urteile vom 15.07.2003 - VIII R 47/02, BStBl. II 2003, 848, vom 20.07.2006 - III R 69/04, BFH/NV 2006, 485 und vom 23.01.2013 - XI R 50/10, BStBl. II 2013, 916).
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 78/99

    Kein Kindergeldabspruch in Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen einem

    Auszug aus FG Hessen, 29.01.2020 - 9 K 182/19
    Der BFH hat sogar ausdrücklich entschieden, dass eine analoge Anwendung von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG auf Fälle, in denen ein Kind auf eine Stelle zur Ableistung eines FSJ warten muss, mangels Gesetzeslücke ausscheide und auch verfassungsrechtlich nicht geboten sei (vgl. BFH, Urteil vom 15.07.2003 - VIII R 78/99, BStBl. II 2003, 841).
  • BFH, 20.07.2006 - III R 69/04

    Kindergeld: Kind in Untersuchungshaft

    Auszug aus FG Hessen, 29.01.2020 - 9 K 182/19
    Der BFH hat vielmehr entschieden, dass es für die Frage der Unterbrechung einer Ausbildung nur darauf ankommt, ob auf die Ausbildung gerichtete Maßnahmen tatsächlich durchgeführt werden; hingegen kommt es nicht entscheidend darauf an, ob das Ausbildungsverhältnis formal weiterbesteht (vgl. BFH, Urteile vom 15.07.2003 - VIII R 47/02, BStBl. II 2003, 848, vom 20.07.2006 - III R 69/04, BFH/NV 2006, 485 und vom 23.01.2013 - XI R 50/10, BStBl. II 2013, 916).
  • BFH, 09.09.2020 - III R 15/20

    Kindergeldanspruch bei krankheitsbedingter Unterbrechung eines

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 29.01.2020 - 9 K 182/19 aufgehoben.

    Die Familienkasse beantragt, das Urteil des Hessischen FG vom 29.01.2020 - 9 K 182/19 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19   

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https://dejure.org/2020,22127
FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19 (https://dejure.org/2020,22127)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.06.2020 - 9 K 182/19 (https://dejure.org/2020,22127)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 9 K 182/19 (https://dejure.org/2020,22127)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Keine außergewöhnlichen Belastungen bei nicht wissenschaftlich anerkannten Behandlungsmethoden - hier: Tomatis-Therapie

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine außergewöhnliche Belastungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine agB

  • datev.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie keine außergewöhnlichen Belastungen

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aufwendungen für eine Tomatis-Therapie zur Behandlung einer Hyperakusis keine außergewöhnlichen Belastungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.08.2011 - L 8 SO 18/08

    Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - Voraussetzungen der Erstattung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19
    Zur weiteren Begründung verweist der Beklagte auf das Urteil des Landessozialgerichtes Sachsen-Anhalt vom 24. August 2011 (Az.: L 8 SO 18/08).

    Mit Schreiben vom 3. April 2020 hat der Berichterstatter sich an die Deutsche Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e.V. (DGPP), Göttingen, gewandt und um Stellungnahme gebeten, ob die DGPP trotz der von der Klägerseite angeführten Fachstudien, die teilweise zeitlich nach dem Konsenspapier aus dem Jahr 1998/2000 und ihrer Stellungnahme aus dem sozialgerichtlichen Verfahren (L 8 SO 18/08) aus 2011 veröffentlicht wurden, weiterhin an ihrer bisherigen Auffassung festhalten und die Tomatis-Therapie auch im Streitjahr 2017 als eine wissenschaftlich nicht anerkannte Methode, insbesondere zur Hyperakusis-Behandlung, ansehen.

    Das Gericht stützt sich hinsichtlich der fehlenden wissenschaftlichen Anerkennung der Tomatis-Therapie zur Behandlung einer Hyperakusis auf die Gemeinsame Stellungnahme der Gesellschaft für Neuropädiatrie, der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf und Halschirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (Arbeitsgemeinschaft deutschsprachiger Audiologen und Neurootologen (D. Karch, V. Uttenweiler, G. Groß-Selbeck, E. Kruse, D. Rating, A. Ritz, H.G. Schlack, H. Edel; 1998), die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e.V. (von Prof. Dr. E. Kruse) gegenüber dem Sozialgericht Würzburg im Verfahren Az. S 6 KR 131/09 vom 16. September 2011, insbesondere die auf Anfrage des Berichterstatters hierzu erfolgte ergänzende Stellungnahme vom 8. April 2020 sowie die Urteile des Sozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. August 2011 L 8 SO 18/08, juris, und vom 2. Mai 2012 L 10 KR 31/09, Med 2013, 637.

  • BFH, 26.06.2014 - VI R 51/13

    Außergewöhnliche Belastungen im Falle wissenschaftlich nicht anerkannter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19
    Zur Begründung verweisen die Kläger auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Juni 2014 (VI R 51/13, BStBl II 2015, 9).

    Wissenschaftlich anerkannt ist eine Behandlungsmethode nach der Rechtsprechung des BFH dann, wenn Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen (BFH-Urteil vom 26. Juni 2014 VI R 51/13, BFHE 246, 326, BStBl II 2015, 9).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.05.2012 - L 10 KR 31/09

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht für Horch-Therapie nach Prof Dr

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19
    Das Gericht stützt sich hinsichtlich der fehlenden wissenschaftlichen Anerkennung der Tomatis-Therapie zur Behandlung einer Hyperakusis auf die Gemeinsame Stellungnahme der Gesellschaft für Neuropädiatrie, der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf und Halschirurgie und der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (Arbeitsgemeinschaft deutschsprachiger Audiologen und Neurootologen (D. Karch, V. Uttenweiler, G. Groß-Selbeck, E. Kruse, D. Rating, A. Ritz, H.G. Schlack, H. Edel; 1998), die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie e.V. (von Prof. Dr. E. Kruse) gegenüber dem Sozialgericht Würzburg im Verfahren Az. S 6 KR 131/09 vom 16. September 2011, insbesondere die auf Anfrage des Berichterstatters hierzu erfolgte ergänzende Stellungnahme vom 8. April 2020 sowie die Urteile des Sozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 24. August 2011 L 8 SO 18/08, juris, und vom 2. Mai 2012 L 10 KR 31/09, Med 2013, 637.
  • BFH, 12.05.2011 - VI R 37/10

    Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19
    Das Nachweiserfordernis soll Aufschluss darüber geben, ob eine Behandlungsmethode im Zeitpunkt der Behandlung medizinisch indiziert und die anfallenden Aufwendungen zwangsläufig zum Zweck der Heilung oder Linderung der Krankheit entstanden sind (BFH-Urteil vom 12. Mai 2011 VI R 37/10, BFHE 234, 25, BStBl II 2013, 783).
  • BFH, 18.06.2015 - VI R 68/14

    Außergewöhnliche Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19
    (BFH-Urteil vom 18. Juni 2015 VI R 68/14, BFHE 250, 166, BStBl II 2015, 803 mit zahlreichen Nachweisen auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts).
  • BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10

    Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Aufwendungen nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zur Heilung oder Linderung der Krankheit angezeigt sind und vorgenommen werden, also medizinisch indiziert sind (BFH-Urteile vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805; und vom 19. April 2012 VI R 74/10, BFHE 237, 156, BStBl II 2012, 577).
  • BFH, 18.06.1997 - III R 84/96

    Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19
    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Aufwendungen nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zur Heilung oder Linderung der Krankheit angezeigt sind und vorgenommen werden, also medizinisch indiziert sind (BFH-Urteile vom 18. Juni 1997 III R 84/96, BFHE 183, 476, BStBl II 1997, 805; und vom 19. April 2012 VI R 74/10, BFHE 237, 156, BStBl II 2012, 577).
  • BFH, 29.09.1989 - III R 129/86

    Kosten der altersbedingten Unterbringung in einem Alters(wohn)heim sind

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19
    Ziel des § 33 EStG ist es, zwangsläufige Aufwendungen für den existenznotwendigen Grundbedarf zu berücksichtigen, die sich wegen ihrer Außergewöhnlichkeit einer pauschalen Erfassung in allgemeinen Freibeträgen entziehen (u.a. BFH-Urteil vom 29. September 1989 III R 129/86, BFHE 158, 380, BStBl II 1990, 418).
  • BFH, 17.07.1981 - VI R 77/78

    Aufwendungen für eine Frischzellenbehandlung als außergewöhnliche Belastung, EStG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19
    Allerdings werden nur solche Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel getätigt werden, die Krankheit erträglicher zu machen (z.B. BFH-Urteil vom 17. Juli 1981 VI R 77/78, BFHE 133, 545, BStBl II 1981, 711).
  • BFH, 01.02.2001 - III R 22/00

    Außergewöhnliche Belastung bei Ayur-Veda-Behandlung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.06.2020 - 9 K 182/19
    Aufwendungen für die eigentliche Heilbehandlung werden typisierend als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt, ohne dass es im Einzelfall der nach § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG an sich gebotenen Prüfung der Zwangsläufigkeit des Grundes und der Höhe nach bedarf; eine derart typisierende Behandlung von Krankheitskosten ist zur Vermeidung eines unzumutbaren Eindringens in die Privatsphäre geboten (BFH-Urteil vom 1. Februar 2001 III R 22/00, BFHE 195, 144, BStBl II 2001, 543).
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