Rechtsprechung
VG Minden, 14.07.2005 - 9 K 1906/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Studiengebührenbescheids für ein Abendstudium; Ausgestaltung der Bemessung von Studiegebühren für ein Abendstudium an einer Fachhochschule; Anforderungen an die Qualifizierung eines Abendstudiums als gebührenpflichtiges Zweitstudium; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- juraforum.de (Kurzinformation)
Studiengebühren für das Zweitstudium rechtmäßig
Wird zitiert von ... (3)
- VG Düsseldorf, 15.03.2006 - 20 K 5773/04
Erhebung von Studiengebühren wegen eines bereits abgeschlossenen Erststudiums; …
Die Auffassung, dass die grundsätzliche Einführung einer Studiengebühr für das Zweitstudium verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wird - soweit ersichtlich - auch von anderen Gerichten einhellig vertreten, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2001 - 6 C 8/00 - NVwZ 2002, 206; BayVGH, Urteil vom 28. März 2001 - 7 B 00.1551 - DÖV 2001, 833; VG Köln, Urteil vom 14. März 2005 - 6 K 1740/04 - VG Minden, Urteile vom 14. Juli 2005 - 9 K 1906/04 und 1728/04 -. - VG Arnsberg, 02.11.2005 - 12 K 1204/05
Rechtmäßigkeit von Studiengebührenbescheiden; Verfassungsmäßigkeit der Einführung …
vgl. VG Köln, Urteil vom 14. März 2005 - 6 K 1740/04 - und VG Minden Urteile vom 14. Juli 2005 - 9 K 1786/04-, - 9 K 1906/04 und - 9 K 1728/04 - jeweils veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank NRWE; VG Arnsberg, Urteil vom 30. September 2005 - 12 K 4050/04 - . - VG Mainz, 26.09.2007 - 7 K 2244/07
Studiengebühr; Masterstudium nach abgeschlossenem Studiengang mit FH-Diplom
Es soll damit die Bereitschaft der Studierenden gefördert werden, sich für die neuen Bachelor- und die darauf aufbauenden Masterstudiengänge einzuschreiben (vgl. hierzu ausführlich: VG Minden, Urteil vom 14. Juli 2005 - 9 K 1906/04 -, JURIS).