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   VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 199/10   

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https://dejure.org/2010,8456
VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 199/10 (https://dejure.org/2010,8456)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.06.2010 - 9 K 199/10 (https://dejure.org/2010,8456)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 9 K 199/10 (https://dejure.org/2010,8456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückstellung eines Zivildienstleistenden; Studium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers vom Zivildienst wegen Vorliegen einer besonderen Härtesituation durch Unterbrechung eines dualen Bildungsgangs aufgrund der Einberufung; Fehlen einer besonderen Härte bei Rückführung der tatbestandlichen ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Duale Hochschulen und die Rückstellung vom Wehrdienst

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Studenten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg haben einen Anspruch auf Zurückstellung vom Wehr- bzw. Zivildienst, wenn ihre Einberufung zur Unterbrechung des Studiums führen würde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07

    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Studium; drittes Semester;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 199/10
    Gegen eine einschränkende Auslegung des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c ZDG, wonach es sich bei der erforderlichen studienbegleitenden betrieblichen Ausbildung um eine solche Berufsausbildung handeln muss, spricht zudem, dass § 11 Abs. 4 Satz 2 ZDG in Nr. 3c einerseits und in Nr. 3e und am Ende andererseits ausdrücklich zwischen den Begriffen studienbegleitende betriebliche Ausbildung und Berufsausbildung unterscheidet (anders, ohne weitere Begründung, VG Ansbach, Urt. v. 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653 und 09.00875 -, JURIS, wonach der duale Bildungsgang ebenfalls eine Berufsausbildung umfasse, die mit der betrieblichen Ausbildung angesprochen werde; VG Minden, Beschl. v. 19.05.2009 - 10 L 222/09 - unveröff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, NVwZ-RR 2008, 263).

    Auch der Bundesrat, der sich in seiner Stellungnahme vom 11.05.2007 (BT-Drs. 16/7955, S. 46 ff.) - d.h. vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, a.a.O. - für eine Beibehaltung der damals geltenden Fassung mit der Begründung aussprach, Studierende im dualen Studium sollten wie andere Auszubildende behandelt werden, die ihre Ausbildung nicht unterbrechen müssten, hatte wohl in erster Linie solche dualen Studiengänge im Blick, bei denen die Studierenden neben dem Studium eine Berufsausbildung absolvieren.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 (6 C 9/07, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653

    Zu einer Zurückstellung der Wehrpflichtigen wegen eines vertraglich gesicherten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 199/10
    Gegen eine einschränkende Auslegung des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c ZDG, wonach es sich bei der erforderlichen studienbegleitenden betrieblichen Ausbildung um eine solche Berufsausbildung handeln muss, spricht zudem, dass § 11 Abs. 4 Satz 2 ZDG in Nr. 3c einerseits und in Nr. 3e und am Ende andererseits ausdrücklich zwischen den Begriffen studienbegleitende betriebliche Ausbildung und Berufsausbildung unterscheidet (anders, ohne weitere Begründung, VG Ansbach, Urt. v. 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653 und 09.00875 -, JURIS, wonach der duale Bildungsgang ebenfalls eine Berufsausbildung umfasse, die mit der betrieblichen Ausbildung angesprochen werde; VG Minden, Beschl. v. 19.05.2009 - 10 L 222/09 - unveröff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, NVwZ-RR 2008, 263).
  • VG Stuttgart, 01.03.2010 - 13 K 499/10

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen eines Studiums mit studienbegleitender

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 199/10
    Der Entstehungsgeschichte der Norm lässt ebenfalls nicht den Schluss zu, dass § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c ZDG entgegen seinem Wortlaut nur solche dualen Bildungsgänge privilegiert, die auf einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss ausgerichtet sind (ebenso VG Stuttgart, Beschl. v. 01.03.2010 - 13 K 499/10 -, JURIS; zweifelnd VG Regensburg, Beschl. v. 26.04.2010 - RO 7 S 10.621 -, JURIS).
  • VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 9 K 518/10

    Frage der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen beabsichtigter Aufnahme eines

    Wie die Kammer mit Urteil vom 10.06.2010 - 9 K 199/10 - für das gleichgelagerte Recht des Zivildienstes (§ 11 Abs. 4 ZDG) entschieden hat, ist ein Studium an der DHBW entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin zwar nicht als Hochschulstudium im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 b WPflG anzusehen, bei dem erst nach Erreichen des dritten Semesters eine Zurückstellung erfolgt.

    Den gegenteiligen Schluss lässt auch die Entstehungsgeschichte der Norm nicht zu (vgl. dazu im Einzelnen das Urteil der Kammer vom 10.06.2010 - 9 K 199/10 -).

  • VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 536/10

    Frage der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen beabsichtigter Aufnahme eines

    Auch die Entstehungsgeschichte der Norm lässt nicht den Schluss zu, dass § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 c WPflG nur solche dualen Studiengänge privilegiert, die auf einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss ausgerichtet sind (vgl. dazu im Einzelnen das Urteil der Kammer vom 10.06.2010 - 9 K 199/10 -).
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