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   FG München, 07.05.2014 - 9 K 2072/13   

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https://dejure.org/2014,14981
FG München, 07.05.2014 - 9 K 2072/13 (https://dejure.org/2014,14981)
FG München, Entscheidung vom 07.05.2014 - 9 K 2072/13 (https://dejure.org/2014,14981)
FG München, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 9 K 2072/13 (https://dejure.org/2014,14981)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Behandlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen in der Insolvenz

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Verrechnung von nach Insolvenzeröffnung gezahlten Einkommensteuer-Vorauszahlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Abrechnung im Veranlagungszeitraum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Behandlung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Abrechnung im Veranlagungszeitraum der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 1892
  • EFG 2014, 1488
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 29.03.1984 - IV R 271/83

    Konkursverwalter - Veräußerungsgewinne - Einkommensteuerschuld

    Auszug aus FG München, 07.05.2014 - 9 K 2072/13
    Die auf die Zeit vor Insolvenzeröffnung entfallende Anteile der festgesetzten ESt bzw. des SolZ wurden - ausgehend von einem Anteil der Teileinkünfte vor Insolvenzverfahren von 53, 81 % - in einem Schreiben vom 11. Juni 2013 zum ESt-Bescheid 2007 nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) März 1984 IV R 271/83 (BFHE 14, 2, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1984, 602) mit 22.443,26 EUR (ESt) bzw. 1.173,12 EUR berechnet.

    Demnach ist nicht entscheidend, dass die Einkommensteuerschuld erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entsteht (§ 36 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -); ausschlaggebend ist vielmehr, wann und in welchem Umfang sie begründet wurde, und ob es sich danach um eine Insolvenzforderung oder einen Masseverbindlichkeit handelt (vgl. BFH-Urteile zur Konkursordnung in BStBl II 1984, 602 und vom 11. November 1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477 jeweils m.w.N.).

    Für die Geltendmachung im Konkurs ist deswegen ausschlaggebend, ob es sich bei der abzudeckenden Einkommensteuerschuld um eine Insolvenzforderung oder eine Masseverbindlichkeit handelt (BFH in BStBl II 1984, 602 zur Konkursordnung).

    Damit ist in einem ersten Schritt die einheitliche ESt im Streitjahr entsprechend den Vorgaben der InsO aufzuteilen (vgl. BFH in BStBl II 1984, 602).

  • BFH, 11.11.1993 - XI R 73/92

    Einkommensteuerforderungen gegen den Gemeinschuldner im Konkurs als

    Auszug aus FG München, 07.05.2014 - 9 K 2072/13
    Demnach ist nicht entscheidend, dass die Einkommensteuerschuld erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums entsteht (§ 36 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG -); ausschlaggebend ist vielmehr, wann und in welchem Umfang sie begründet wurde, und ob es sich danach um eine Insolvenzforderung oder einen Masseverbindlichkeit handelt (vgl. BFH-Urteile zur Konkursordnung in BStBl II 1984, 602 und vom 11. November 1993 XI R 73/92, BFH/NV 1994, 477 jeweils m.w.N.).
  • BFH, 24.02.2015 - VII R 27/14

    Zur Anrechnung oder Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an das FA

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Finanzgerichts München vom 7. Mai 2014  9 K 2072/13 und der Abrechnungsbescheid vom 22. Februar 2009 in der Fassung der Einspruchsentscheidung des Finanzamts vom 20. Juni 2013 geändert.
  • BFH, 24.02.2015 - VII R 28/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 24. 02. 2015 VII R 27/14 - Zur

    Die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 7. Mai 2014  9 K 2072/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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