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   FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04   

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FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04 (https://dejure.org/2008,6559)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.11.2008 - 9 K 2244/04 (https://dejure.org/2008,6559)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. November 2008 - 9 K 2244/04 (https://dejure.org/2008,6559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1
    Verpflichtung zur Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten - Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten; Kraftfahrzeugversicherung; Kraftfahrzeugsteuer; Werbekosten; Anmietung von Werbeflächen; Bilanzierungswahlrecht; Geringfügiger Betrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpflichtung zur Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten; Kraftfahrzeugversicherung; Kraftfahrzeugsteuer; Werbekosten; Anmietung von Werbeflächen; Bilanzierungswahlrecht; Geringfügiger Betrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • FG Niedersachsen, 02.02.1981 - IX 244/79
    Auszug aus FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04
    Nach dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 2. Februar 1981 IX 244/79 (EFG 1981, 552) bestünde keine Verpflichtung zur Bilanzierung geringfügiger RAP.

    Soweit ersichtlich hat in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung lediglich das Finanzgericht Niedersachsen unter Hinweis auf ältere BFH-Rechtsprechung ein Bilanzierungswahlrecht bei jährlich etwa in gleichbleibender Höhe wiederkehrender Betriebs- und Kfz-Versicherungen von insgesamt 1.950,-- DM bejaht (vgl. Finanzgericht Niedersachsen in EFG 1981, 552).

    Der Kläger kann sich letztlich auch nicht auf die in der Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachen (EFG 1981, 552) angeführte BFH-Rechtsprechung berufen, da diese Entscheidungen Veranlagungszeiträume betreffen, in denen es noch keine dem § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG entsprechende steuergesetzliche Regelung gab Blümich/Schreiber a.a.O. § 5 EStG Rz. 666).

  • BFH, 12.08.1982 - IV R 184/79

    Zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung eines Immobilien-Leasingvertrags mit

    Auszug aus FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04
    Dies beurteilt sich nach dem jeweiligen Schuldverhältnis (BFH-Urteil vom 12. August 1982 IV R 184/79, BStBl II 1982, 696).

    Der wirtschaftliche Grund liegt insbesondere dann in der Zukunft, wenn und soweit die Ausgaben nicht durch im Wirtschaftsjahr empfangene, sondern durch künftig zu erwartende Gegenleistungen wirtschaftlich verursacht sind (Blümich/Schreiber a.a.O. § 5 EStG Rz. 678; BFH in BStBl II 1982, 696).

    Solche vorausgezahlte einmalige oder laufende Nutzungsentgelte sind beim Mieter (hier beim Kläger) grundsätzlich aktiv abzugrenzen, soweit sie - wie im Streitfall - Aufwand für einen bestimmten Mietzeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen (BFH in BStBl II 1982, 696; BFH-Urteil vom 11. Oktober 1983 VIII R 61/81, BStBl II 1984, 267, 269 a.E.).

  • BFH, 10.07.1970 - III R 112/69

    Haftpflichtversicherung - Kraftfahrzeugversicherung - Vorausgezahlte Prämien -

    Auszug aus FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04
    Dies folge aus dem BFH-Urteil vom 10. Juli 1970 III R 112/69 (BStBl II 1970, 779).

    Die Betriebshaftpflichtversicherung und die Kfz-Rechtschutzversicherung sind, da sie Versicherungsschutz über den Abschlussstichtag hinaus gewähren, aktiv abzugrenzen (Blümich/Schreiber a.a.O. § 5 EStG Rz. 698; BFH in BStBl II 1970, 779).

    In diesem Zusammenhang beruft sich der Kläger zu Unrecht auf das BFH-Urteil in BStBl II 1970, 779, da der BFH in dieser Entscheidung ertragsteuerlich den Ansatz eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens ausdrücklich bejaht hat.

  • BFH, 03.02.1969 - GrS 2/68

    Immaterielle Wirtschaftsgüter - Unentgeltlicher Erwerb - Verbot des Ausweises -

    Auszug aus FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04
    Auch habe der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits mit Beschluss vom 3. Februar 1969 Gr S 2/68 (BStBl II 1969, 291) entschieden, dass bei laufend wiederkehrenden und somit unbedeutenden Beträgen auf die Bildung von RAP verzichtet werden könne.

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat die Frage, ob ein Bilanzierungswahlrecht besteht, bislang ausdrücklich offen gelassen (s. Beschluss des Großen Senats in BStBl II 1969, 291).

  • FG Saarland, 22.01.2008 - 1 K 1058/03

    Verlustvortrag zur Gewerbesteuer einer KG nach Veränderungen im

    Auszug aus FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04
    Daneben wandten sich die Kläger unter Bezugnahme auf ein beim Hessischen Finanzgericht unter dem Aktenzeichen 1 K 1058/03 anhängiges Klageverfahren gegen die Besteuerung der privaten Telekommunikationskosten und beantragten insoweit das Ruhen des Verfahrens gem. § 363 Abs. 1 AO bis zur Rechtskraft der Entscheidung.

    Durch Einspruchsentscheidung vom 4./6. Juni 2004 wurde der angegriffene Einkommensteuerbescheid 2002 bis zur Rechtskraft des beim Hessischen Finanzgericht anhängigen Verfahrens 1 K 1058/03 nach § 165 Abs. 1 AO für vorläufig erklärt.

  • BFH, 11.10.1983 - VIII R 61/81

    Pachtvorauszahlung - Werbungskosten - Einkünfte aus Verpachtung

    Auszug aus FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04
    Solche vorausgezahlte einmalige oder laufende Nutzungsentgelte sind beim Mieter (hier beim Kläger) grundsätzlich aktiv abzugrenzen, soweit sie - wie im Streitfall - Aufwand für einen bestimmten Mietzeitraum nach dem Abschlussstichtag darstellen (BFH in BStBl II 1982, 696; BFH-Urteil vom 11. Oktober 1983 VIII R 61/81, BStBl II 1984, 267, 269 a.E.).
  • BFH, 08.03.2004 - IV B 212/03

    Abfärberegelung - geringfügige gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04
    Zudem ist "Geringfügigkeit" auch kein absoluter, sondern ein relativer Begriff, der sich an der Beurteilung des Einzelfalles orientieren muss (vgl. beispielsweise die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abfärbewirkung; BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 12/98, BStBl II 2000, 229; BFH-Beschluss vom 8. März 2004 IV B 212/03, BFH/NV 2004, 954).
  • BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98

    Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04
    Zudem ist "Geringfügigkeit" auch kein absoluter, sondern ein relativer Begriff, der sich an der Beurteilung des Einzelfalles orientieren muss (vgl. beispielsweise die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abfärbewirkung; BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 12/98, BStBl II 2000, 229; BFH-Beschluss vom 8. März 2004 IV B 212/03, BFH/NV 2004, 954).
  • BFH, 16.11.2004 - VII R 62/03

    Erstattung von im Voraus entrichteter Kraftfahrzeugsteuer bei Insolvenzverfahren

    Auszug aus FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04
    Demzufolge ist sie kraft Gesetzes für einen bestimmten Zeitraum im Voraus zu leisten (sog. gesetzlich vorgeschriebene Vorauszahlung auf eine noch nicht entstandene Steuer; vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2004 VII R 62/03, BStBl II 2005, 309) und damit Aufwand künftiger Zeiträume.
  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus FG Hessen, 06.11.2008 - 9 K 2244/04
    Eine Bindung des FA aufgrund des Rationalisierungserlasses der Oberfinanzdirektion Düsseldorf zur Nichtbeanstandungsgrenze bei Rechnungsabgrenzungsposten scheidet - unabhängig davon, dass dort eine Grenze von 3.000,-- DM aufgeführt wird - schon deshalb aus, weil der Rationalisierungserlass ausdrücklich keine starre Bindung der Betriebsprüfung beabsichtigt (s. Erlass in DB 1981, 2467; vgl. auch Koch, Ausgewählte Fragen des Allgemeinen Abgaberechts, DB 1981, 287/293; Vogelsang in Vogelsang/Stahl, BP-Handbuch, 2008, Teil A Rz. 86).
  • BFH, 10.09.1998 - IV R 80/96

    Gewinnrealisierung bei Schulungseinrichtungen

  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 65/91

    Gewinneutrale Behandlung von vorausgezahlten Entgelten für das Aneignungsrecht an

  • BFH, 16.09.1958 - I 351/56 U

    Rechtmäßigkeit der einkommensteuerlichen Behandlung einer GmbH & Co. KG als

  • BFH, 29.10.1969 - I 93/64

    Regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen - Provisionen - Buchvertriebsfirma -

  • FG Düsseldorf, 20.05.2008 - 6 K 3224/05

    Bildung eines aktiven Rechnungsabgrenzungspostens auch bei erbrachter geldwerter

  • BFH, 15.11.1960 - I 189/60 U

    Anwendung der Grundsätze der dynamischen Bilanz auf sich auf das Ergebnis des

  • RG, 02.11.1904 - V 169/04

    Übergangener Anspruch

  • BFH, 16.03.2021 - X R 34/19

    Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten auch in Fällen geringer Bedeutung

    a) Dem Aktivierungsgebot des § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG unterfallen zunächst nur solche Aufwendungen, die --wie im Streitfall-- zunächst als laufende Betriebsausgaben abziehbar sind (z.B. vor dem Bilanzstichtag gezahlte, aber als Gegenleistung für die Zeit nach dem Bilanzstichtag bestimmte Miet-, Pacht-, Darlehenszinsen, Versicherungsprämien und ähnliche wiederkehrende Leistungen, BFH-Urteil vom 29.10.1969 - I 93/64, BFHE 97, 350, BStBl II 1970, 178; für in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kraftfahrzeugsteuer, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt, BFH-Urteil vom 19.05.2010 - I R 65/09, BFHE 230, 25, BStBl II 2010, 967; bei Werbemaßnahmen die Ausgaben, die getätigt worden sind, um für einen nach dem Stichtag liegenden Zeitraum die Möglichkeit zu schaffen, Werbung zu betreiben, vgl. Hessisches FG, Urteil vom 06.11.2008 - 9 K 2244/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2010, 329).

    Stehen die Werte der Rechnungsabgrenzungsposten eindeutig fest, sind sie auch in die Bilanz aufzunehmen, selbst wenn sie einen verhältnismäßig geringen Betrag aufweisen (vgl. Hessisches FG in DStRE 2010, 329, Rz 50; vgl. zum ähnlichen Fall der Aktivierung geringfügiger Forderungen: BFH in BFHE 90, 72, BStBl III 1967, 761, unter II.2., wonach für "einfach zu überblickende Sachverhalte" nicht die Ansicht vertreten werden könne, von einer Bilanzierung wegen Geringfügigkeit abzusehen; a.A. Hoffmann in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, §§ 4, 5, Rz 804, der es für wenig sinnvoll erachtet, bei unbedeutenden Posten, wie häufig Rechnungsabgrenzungsposten, eine exakte Ermittlung der Bilanzansätze durchzuführen, nur weil sie hier ausnahmsweise möglich ist).

  • BFH, 19.05.2010 - I R 65/09

    Rechnungsabgrenzung für Kfz-Steueraufwand - Berichtigung eines objektiv falschen

    Unter Heranziehung dieser Grundsätze ist auch die gezahlte Kfz-Steuer, soweit sie auf die voraussichtliche Zulassungszeit von Fahrzeugen im nachfolgenden Kalenderjahr entfällt, aktiv abzugrenzen (ebenso Urteil des Hessischen FG vom 6. November 2008  9 K 2244/04, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2010, 329; Hoffmann, Unternehmensteuern und Bilanzen 2010, 81; i.Erg. auch Tiedchen, Finanz-Rundschau 2010, 160).
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