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   FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06 G   

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FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06 G (https://dejure.org/2007,9458)
FG Münster, Entscheidung vom 09.11.2007 - 9 K 2275/06 G (https://dejure.org/2007,9458)
FG Münster, Entscheidung vom 09. November 2007 - 9 K 2275/06 G (https://dejure.org/2007,9458)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Hinzurechnung der Entgelte für Schulden zum Gewinn aus Gewerbebetrieb aufgrund der Sperrwirkung des § 8 Nr. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG); Bestellung eines Erbbaurechts an einem bereits bebauten Grundstück; Notwendigkeit der Aufteilung einer einheitlichen ...

  • Judicialis

    ErbbauRG § 12 Abs. 1 S. 2; ; GewStG § 8 Nr. 1; ; GewStG § 8 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 8 Nr. 1; GewStG § 8 Nr. 2
    Erbbauzinsen nicht teilweise hinzurechnungspflichtig

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbesteuer - Erbbauzinsen nicht teilweise hinzurechnungspflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerliche Behandlung von Erbbauzinsen bis 31.12.2007

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Gewerbeertrag
    Ermittlung des Gewerbeertrags
    Hinzurechnungen nach § 8 GewStG bis 31.12.2007
    Renten und dauernde Lasten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 399
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82

    Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06
    In seiner Rechtsprechung zur Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge nennt der BFH als Beispiele für wagnisbehaftete wiederkehrende Bezüge u.a. Umsatz- und Gewinnbeteiligungsrenten, Leibrenten sowie solche Zeitrenten, die für einen ungewöhnlich langen, nicht mehr übersehbaren Zeitraum bedungen sind (BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl. II 1984, 829, unter 1., mit weiteren Nachweisen).

    Bei einer auf 25 Jahre befristeten Zeitrente ist der Wagnischarakter - trotz Vorhandenseins einer Wertsicherungsklausel - im Hinblick darauf bejaht worden, dass eine derartige Laufzeit außerhalb der im Geschäftsleben üblichen Stundungszeiträume liege und nicht mehr annähernd vorhersehbar und berechenbar sei, wie sich die gesamtwirtschaftlichen Verhältnisse im Allgemeinen und die Leistungsfähigkeit der Vertragsparteien im Besonderen entwickeln würden (BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl. II 1984, 829, unter 2.).

    Gleichwohl hat auch der XI. Senat auf die grundlegende Entscheidung des IV. Senats (BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl. II 1984, 829) Bezug genommen und nicht zu erkennen gegeben, dass er von den dort niedergelegten Grundsätzen abrücken will.

    Hinzu kommt, dass der Festbetrag im vorliegenden Fall - anders als in dem Fall, der dem BFH-Urteil vom 26. Juli 1984 IV R 137/82 (BFHE 141, 525, BStBl. II 1984, 829) zugrunde lag - nicht wertgesichert ist.

  • BFH, 07.03.2007 - I R 60/06

    Keine Hinzurechnung von Erbbauzinsen als dauernde Last beim Gewerbeertrag

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06
    Dies hat im Streitfall zur Folge, dass die für die Übertragung des Eigentums an den Bauwerken gezahlten laufenden Beträge trotz ihrer entsprechenden Bezeichnung durch die Vertragsparteien gewerbesteuerrechtlich von vornherein nicht als "Erbbauzins" anzusehen sind (vgl. zur Nichthinzurechnung "echter" Erbbauzinsen BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 60/06, BFHE nn, BStBl. II 2007, 654).

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung zudem noch dadurch bestärkt, dass auch Heger (in [...]Praxisreport Steuerrecht 28/2007 Anm. 5, zum BFH-Urteil vom 7. März 2007 I R 60/06, unter D.) eine Hinzurechnung des auf die Gebäude entfallenden Erbbauzinses nur unter dem Gesichtspunkt des § 8 Nr. 2 GewStG, nicht aber nach § 8 Nr. 1 GewStG problematisiert.

    Auch der BFH hat es in seinem Urteil vom 7. März 2007 I R 60/06 (BStBl. II 2007, 654, unter II.2.b bb) ausdrücklich als "offen" bezeichnet, ob der auf die Bauwerke entfallende Erbbauzins nach § 8 Nr. 2 GewStG hinzugerechnet werden kann.

  • BFH, 29.03.2007 - XI B 56/06

    Veräußerungsgewinn; Kaufpreiszahlung in Raten; Versteuerung

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06
    Der Auffassung des Senats steht auch der BFH-Beschluss vom 29. März 2007 XI B 56/06 (BFH/NV 2007, 1306) nicht entgegen.

    Zwar hat sich der XI. Senat - wohl in einem obiter dictum - kritisch dazu geäußert, ob langfristige wiederkehrende Bezüge, die der Versorgung des Veräußerers dienen sollen, noch als Zeitrente behandelt werden können (BFH-Beschluss vom 29. März 2007 XI B 56/06, BFH/NV 2007, 1306, unter 1.a cc).

    Hingegen befasst sich der Beschluss des XI. Senats vom 29. März 2007 XI B 56/06 (BFH/NV 2007, 1306) ausschließlich mit der Abgrenzung zwischen Bezügen, die im einen Fall der Versorgung, im anderen Fall aber nicht der Versorgung des Empfängers dienen sollen, und ist schon deshalb im Streitfall nicht einschlägig.

  • BFH, 22.11.1972 - I R 124/70

    Hinzurechnung von Kaufpreisrenten für einen stillgelegten Betrieb (Teilbetrieb)

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06
    Unter § 8 Nr. 2 GewStG fallen sämtliche Renten, zu denen auch die Zeitrenten gehören (BFH-Urteil vom 22. November 1972 I R 124/70, BFHE 108, 202, BStBl. II 1973, 403, unter 1.b; Kratsch in Lenski/Steinberg, § 8 Nr. 2 GewStG Rn. 10a, Stand März 2007).

    Im Verhältnis zu § 8 Nr. 1 GewStG stellt § 8 Nr. 2 GewStG die speziellere Norm dar, die in ihrem Regelungsbereich die Anwendung der letztgenannten Vorschrift ausschließt (BFH-Urteile vom 4. Dezember 1962 I 71/60 S, BFHE 76, 259, BStBl. III 1963, 93, und vom 22. November 1972 I R 124/70, BFHE 108, 202, BStBl. II 1973, 403, unter 1.b; Hofmeister in Blümich, § 8 GewStG Rn. 114, Stand August 2006; Kratsch in Lenski/Steinberg, § 8 Nr. 2 GewStG Rn. 8, Stand März 2007; Meyer, BB 1985, 52).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06
    Zwar weist das FA zutreffend darauf hin, dass das Vorhandensein eines Stammrechts im Anwendungsbereich des Sonderrechts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen für die steuerliche Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung ohne Bedeutung ist (BFH-Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, BStBl. II 1992, 78, unter C.II.2.).
  • FG Nürnberg, 17.10.1984 - V 354/81
    Auszug aus FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06
    Der Gegenauffassung (Urteil des FG Köln vom 20. Oktober 1983 V 354/81, EFG 1984, 362, rkr.; Güroff in Glanegger/Güroff, § 8 Nr. 2 GewStG Rn. 1), die von ihren Vertretern nicht näher begründet wird, vermag der Senat nicht zu folgen.
  • BFH, 31.03.2004 - X R 18/03

    Steuerbarkeit von Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehegatten aus dem Ausland

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06
    Denn die Sperrwirkung einer spezielleren Norm, deren Regelungsbereich eröffnet ist, entfällt nicht dadurch, dass weitere Voraussetzungen dieser Norm nicht erfüllt sind (vgl. BFH-Urteil vom 31. März 2004 X R 18/03, BFHE 206, 68, BStBl. II 2004, 1047, unter II.2.a aa, mit weiteren Nachweisen auf die rechtsmethodologische Literatur).
  • BFH, 04.12.1962 - I 71/60 S

    Hinzurechnung bei der Ermittlung des Gewerbekapitals von Rückstellungen für

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06
    Im Verhältnis zu § 8 Nr. 1 GewStG stellt § 8 Nr. 2 GewStG die speziellere Norm dar, die in ihrem Regelungsbereich die Anwendung der letztgenannten Vorschrift ausschließt (BFH-Urteile vom 4. Dezember 1962 I 71/60 S, BFHE 76, 259, BStBl. III 1963, 93, und vom 22. November 1972 I R 124/70, BFHE 108, 202, BStBl. II 1973, 403, unter 1.b; Hofmeister in Blümich, § 8 GewStG Rn. 114, Stand August 2006; Kratsch in Lenski/Steinberg, § 8 Nr. 2 GewStG Rn. 8, Stand März 2007; Meyer, BB 1985, 52).
  • BFH, 29.10.1974 - VIII R 131/70

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Tod des

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06
    Eine Beurteilung als Zeitrente kommt nur in Betracht, wenn zu der zeitlich gestreckten Umschichtung zusätzliche Umstände - z.B. die Bemessung nach ins Gewicht fallenden Wagnisgesichtspunkten - hinzutreten (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1974 VIII R 131/70, BFHE 114, 79, BStBl. II 1975, 173, unter 2.a; für den Wagnischarakter als Abgrenzungskriterium auch Kratsch in Lenski/Steinberg, § 8 Nr. 2 GewStG Rn. 11, Stand März 2007; undifferenziert für die Behandlung als Kaufpreisraten hingegen Naujok/Bujotzek, FR 2007, 882, 884).
  • BFH, 12.06.1968 - IV 254/62

    Erfassen von Kaufpreisratenzahlungen für einen Gewerbebetrieb als laufende Bezüge

    Auszug aus FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06
    Eine Laufzeit von lediglich zehn Jahren reicht hingegen nicht aus (BFH-Urteil vom 12. Juni 1968 IV 254/62, BFHE 92, 561, BStBl. II 1968, 653).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

  • BFH, 24.04.1970 - VI R 212/69

    Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Gleichbleibende

  • BFH, 19.01.1982 - VIII R 102/78

    Erbbaurecht - Aufwendung - Herstellungskosten - Verlust des wirtschaftlichen

  • BFH, 18.03.2009 - I R 9/08

    Gewerbesteuerpflicht des Zinsanteils im Erbbauzins für den Eigentumsübergang an

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) Münster vom 9. November 2007 9 K 2275/06 G ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 399 veröffentlicht.
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