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   FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01   

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https://dejure.org/2007,15739
FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01 (https://dejure.org/2007,15739)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.10.2007 - 9 K 236/01 (https://dejure.org/2007,15739)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - 9 K 236/01 (https://dejure.org/2007,15739)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verpachtung eines Grundstücks zur Nutzung als Golfplatz

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG; § 15 Abs. 2 EStG; § 15 Abs. 3 EStG
    Voraussetzung für die Beurteilung von Einkünften einer Personengesellschaft als gewerbliche Einkunft; Begriff des Gewerbebetriebes i.S.d. § 15 Einkommenssteuergesetz (EStG); Die Verpachtung eines Golfplatz-Grundstückes durch eine Gesellschaft als gewerbliche Einkunft

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Verpachtung; Golfplatz; Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Private Vermögensverwaltung - Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verpachtung eines Grundstücks zur Nutzung als Golfplatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erzielung von Einkünften aus Gewerbebetrieb durch Verpachtung eines Grundstücks zur Nutzung als Golfplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Golfplatz-Verpachtung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.04.2003 - X R 21/00

    Gewerbliche Einkünfte bei Kurzparkplatz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01
    Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbetrieb und der nicht steuerbaren Sphäre der Vermögensverwaltung ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (vgl. zum ganzen Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14.1. 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945, 946 f., vom 9.4. 2003 X R 21/00, BStBl. II 2003, 520, 521 ff., vom 2.5. 2000 IX R 71/96, BStBl. II 2000, 467, undvom 18.5. 1999 III R 65/97, BStBl. II 1999, 619).
  • BFH, 18.01.1973 - IV R 196/71

    Betrieb eines Arbeiterwohnheims im allgemeinen Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01
    Zu der bloßen Gebrauchsüberlassung tritt bei ihr eine fortgesetzte Tätigkeit, wie sie einem Gewerbetrieb, hier einem Gärtnereibetrieb, eigentümlich ist (vgl. Urteil des BFH vom 18.01.1973 IV R 196/71, BStBl. II 1973, 561, 562).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 37/00

    Vermietung und Verkauf von Wohnmobilen als Gewerbebetrieb

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01
    Da die Gebrauchsüberlassung des Grundstücks und die von der Klägerin zugleich zu erbringenden Golfplatzunterhaltungs-Leistungen nach der Vertragsgestaltung und den tatsächlichen Gegebenheiten derart miteinander verflochten sind, dass die Gesamttätigkeit der Klägerin nach der Verkehrsanschauung als einheitliche angesehen werden muss, ist keine Trennung in eine Vermögensnutzung durch Gebrauchsüberlassung und eine gewerbliche Golfplatzunterhaltung und damit auch keine Aufteilung des Jahrespachtzinses in ein Verpachtungs- und gewerbliches Dienstleistungsentgelt möglich (vgl. Urteil des BFH vom 22.1. 2003 X R 37/00. BStBl. 2003, 464, 466).
  • BFH, 14.01.2004 - X R 7/02

    Ferienwohnung: Abgrenzung Vermögensverwaltung - gewerbliche Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01
    Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbetrieb und der nicht steuerbaren Sphäre der Vermögensverwaltung ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (vgl. zum ganzen Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14.1. 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945, 946 f., vom 9.4. 2003 X R 21/00, BStBl. II 2003, 520, 521 ff., vom 2.5. 2000 IX R 71/96, BStBl. II 2000, 467, undvom 18.5. 1999 III R 65/97, BStBl. II 1999, 619).
  • BFH, 18.05.1999 - III R 65/97

    Segelyacht nicht zulagenbegünstigt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01
    Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbetrieb und der nicht steuerbaren Sphäre der Vermögensverwaltung ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (vgl. zum ganzen Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14.1. 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945, 946 f., vom 9.4. 2003 X R 21/00, BStBl. II 2003, 520, 521 ff., vom 2.5. 2000 IX R 71/96, BStBl. II 2000, 467, undvom 18.5. 1999 III R 65/97, BStBl. II 1999, 619).
  • BFH, 02.05.2000 - IX R 71/96

    Einkunftsart bei Flugzeugvermietung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01
    Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbetrieb und der nicht steuerbaren Sphäre der Vermögensverwaltung ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (vgl. zum ganzen Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 14.1. 2004 X R 7/02, BFH/NV 2004, 945, 946 f., vom 9.4. 2003 X R 21/00, BStBl. II 2003, 520, 521 ff., vom 2.5. 2000 IX R 71/96, BStBl. II 2000, 467, undvom 18.5. 1999 III R 65/97, BStBl. II 1999, 619).
  • BFH, 31.08.2005 - XI R 62/04

    Katalogberuf - beratender Betriebswirt

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.10.2007 - 9 K 236/01
    Unerheblich ist insoweit, dass die Klägerin nur gegenüber einem Vertragspartner, dem Golfklub ...................................................., Leistungen erbringt (vgl. Urteil des BFH vom 31.8. 2005 XI R 62/04, BFH/NV 2006, 505, 507 -unter II. 4. m.w.N.-).
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