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   FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 2395/15 E   

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https://dejure.org/2017,2659
FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 2395/15 E (https://dejure.org/2017,2659)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.01.2017 - 9 K 2395/15 E (https://dejure.org/2017,2659)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 9 K 2395/15 E (https://dejure.org/2017,2659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einkommensteuerliche Bewertung eines Spendenabzugs im Rahmen der Festsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuerliche Bewertung eines Spendenabzugs im Rahmen der Festsetzung

  • rechtsportal.de

    EStG § 10b Abs. 1 S. 1; EStG § 10 b Abs. 4 S. 1
    Einkommensteuerliche Bewertung eines Spendenabzugs im Rahmen der Festsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Spendenabzug nach Schenkung mit Auflage unter Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 460
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.02.1992 - I R 63/91

    Voraussetzungen für Spendenabzug gem. § 9 Nr. 3 a KStG

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 2395/15
    Die Bestätigung sieht die Rechtsprechung seit jeher als unverzichtbare sachliche Voraussetzung für den Spendenabzug an (vgl. schon Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 5.2.1992 I R 63/91, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1992, 748 m.w.N.).

    Die Bestätigung dient vor allem dazu, dem Spender zu bescheinigen, dass die zugewendeten Beträge für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden (ebenso BFH aaO. BStBl II 1992, 748).

  • BFH, 20.02.1991 - X R 191/87

    Spenden nur bei endgültiger wirtschaftlicher Belastung des Spenders

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 2395/15
    Nur bei einer wirtschaftlichen Belastung des Abzugsberechtigten ist ein Abzug als Sonderausgabe, hier der Spende, zur Ermittlung der steuerlichen Leistungsfähigkeit gerechtfertigt (vgl. BFH-Urteil vom 20.2.1991 X R 91/87, BStBl II 1991, 690 zum Merkmal der wirtschaftlichen Belastung).

    Diesbezüglich kann den in dem Urteil des BFH vom 20.2.1991 X R 91/87, BStBl II 1991, 690, gewählten Formulierungen keine andere Rechtsauffassung entnommen werden.

  • BFH, 22.09.1993 - X R 107/91

    Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen sind beim Erben keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 2395/15
    Die Klägerin hat daher keine eigene Ausgabenentscheidung getroffen, sondern eine ihr auferlegte Verpflichtung erfüllt (ebenso für den Fall einer Vermächtnisauflage BFH-Urteile vom 22.9.1993 X R 107/91, BStBl II 1993, 874, und vom 23.10.1996 X R 75/94, BStBl II 1997, 239).

    Der Senat kann sich den von den Klägern hierzu zitierten Ausführungen des Finanzgerichts Düsseldorf im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss vom 2.6.2009 16 V 896/09 A, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1931, geäußerten Zweifeln und der dort getroffenen Abgrenzung zu dem Urteil des BFH vom 22.9.1993 aaO. nicht anschließen.

  • FG Düsseldorf, 02.06.2009 - 16 V 896/09

    Anfallen von Säumniszuschlägen nach Maßgabe des § 240 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 2395/15
    Der Senat kann sich den von den Klägern hierzu zitierten Ausführungen des Finanzgerichts Düsseldorf im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss vom 2.6.2009 16 V 896/09 A, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2009, 1931, geäußerten Zweifeln und der dort getroffenen Abgrenzung zu dem Urteil des BFH vom 22.9.1993 aaO. nicht anschließen.
  • BFH, 23.10.1996 - X R 75/94

    Aufwendungen des Erben zur Erfüllung von Vermächtniszuwendungen an gemeinnützige

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 2395/15
    Die Klägerin hat daher keine eigene Ausgabenentscheidung getroffen, sondern eine ihr auferlegte Verpflichtung erfüllt (ebenso für den Fall einer Vermächtnisauflage BFH-Urteile vom 22.9.1993 X R 107/91, BStBl II 1993, 874, und vom 23.10.1996 X R 75/94, BStBl II 1997, 239).
  • BFH, 12.09.1990 - I R 65/86

    Spenden - Freiwillige Leistung - Fehlende Gegenleistung - Förderung des

    Auszug aus FG Düsseldorf, 26.01.2017 - 9 K 2395/15
    Danach sind Spenden Ausgaben, die von Steuerpflichtigen freiwillig, d.h. ohne rechtliche Verpflichtung bzw. bei freiwillig eingegangener Verpflichtung- und unentgeltlich, d.h. ohne Gegenleistung, zur Förderung der gesetzlich festgelegten Zwecke geleistet werden (vgl. nur BFH-Urteil vom 12.9.1990 I R 65/86, BStBl II 1991, 258, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 15.01.2019 - X R 6/17

    Spendenabzug bei Schenkung eines Geldbetrags an den zusammenveranlagten Ehegatten

    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 26. Januar 2017 9 K 2395/15 E aufgehoben.
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