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   VG Karlsruhe, 14.01.2010 - 9 K 2510/09   

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https://dejure.org/2010,12722
VG Karlsruhe, 14.01.2010 - 9 K 2510/09 (https://dejure.org/2010,12722)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.01.2010 - 9 K 2510/09 (https://dejure.org/2010,12722)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - 9 K 2510/09 (https://dejure.org/2010,12722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnisentziehung; Tattagprinzip; Punktestand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltung des Tattagprinzips bei einer Ermittlung eines für eine Entziehung einer Fahrerlaubnis maßgeblichen Punktestandes; Berücksichtigungsfähigkeit älterer Eintragungen im Verkehrszentralregister mit erst zum Zeitpunkt einer rechtskräftigen Ahndung einer zum ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stichtag für Flensburg

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 3.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.01.2010 - 9 K 2510/09
    Zwar setzen die Maßnahmen, die die Fahrerlaubnisbehörden nach § 4 Abs. 3 StVG beim Erreichen der dort genannten Punktzahlen zu treffen haben, rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus (BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 3.07 -, BVerwGE 132, 48).

    Die Maßgeblichkeit des sogenannten Tattagprinzips hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25.09.2008 ( - 3 C 3.07 -, a.a.O.) für die Anwendung des § 4 Abs. 4 StVG ("Punkterabatt") entschieden, wenn es also um die Frage geht, wie der Punktestand zu dem in § 4 Abs. 4 S. 4 StVG genannten Stichtag zu ermitteln ist.

    Durch sein wiederholtes Fehlverhalten hat der Mehrfachtäter bereits in erheblichem Umfang eine falsche Einstellung zum Straßenverkehr, eine fehlerhafte Selbsteinschätzung und eine erhöhte Risikobereitschaft an den Tag gelegt, Verhaltensweisen also, die durch das Mehrfachtäter-Punktsystem sanktioniert werden sollen (BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 3.07 -, a.a.O., unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung).

    Dies erscheint mit Blick auf den vom Gesetz beabsichtigten Schutz vor Gefahren, die von Mehrfachtätern ausgehen, nicht sachgerecht; vielmehr ist es ein Anliegen des Gesetzgebers, derartige zweckorientierte Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, wie aus der Begründung zu § 2 a Abs. 2 S. 1 StVG, der Sanktionen gegen Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe betrifft, deutlich wird (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 3.07 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.01.2010 - 9 K 2510/09
    Dass eine nach Erreichen des nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 StVG maßgeblichen Punktestands eintretende Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister für die Rechtmäßigkeit der Fahrerlaubnisentziehung ohne Bedeutung ist, dass es also nicht darauf ankommt, wie sich der Punktestand bis zum Ergehen der behördlichen oder gar gerichtlichen Entscheidung entwickelt hat, hat das Bundesverwaltungsgericht mit weiterem Urteil vom 25.09.2008 ( - 3 C 21.07 -, BVerwGE 132, 57) entschieden, worauf die Kammer Bezug nimmt.
  • VG Karlsruhe, 13.02.2008 - 9 K 4351/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis; Statthaftigkeit des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.01.2010 - 9 K 2510/09
    Die Anordnung der unverzüglichen Ablieferung des Führerscheins nimmt an der Regelung über den Sofortvollzug der Entziehungsverfügung kraft Gesetzes teil und bedarf deshalb zur Herbeiführung ihrer Vollstreckbarkeit nicht der gesonderten Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO (vgl. Beschluss der Kammer v. 13.02.2008 - 9 K 4351/07 -, juris).
  • VG München, 29.06.2010 - M 1 K 10.838

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Tattagprinzip

    a) Für die Rechtsfolgen, die § 4 Abs. 3 und 4 StVG an das Erreichen oder Überschreiten bestimmter Punktestände knüpfen, kommt es auf den Tag der Begehung der zugrunde liegenden verkehrsrechtlichen Verstöße an (sog. Tattagprinzip; so auch VG München vom 14.1.2010, Az. M 6a S 09.5452; VG Karlsruhe vom 14.1.2010, Az. 9 K 2510/09, beide Juris).
  • VG Düsseldorf, 17.02.2010 - 14 K 2911/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Tattagprinzip; Rechtskraftprinzip; Tilgung

    Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Zuwiderhandlung hat er keine Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde zu befürchten, denn die Maßnahmen, die die Fahrerlaubnisbehörde nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StVG gegen Mehrfachtäter zu ergreifen hat, setzen rechtskräftig geahndete Verkehrsverstöße voraus, BVerwG, Urteile vom 25.09.2008 - 3 C 3/07 und 3 C 34/07 -, juris; VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.01.2010 - 9 K 2510/09 -, juris.
  • VG München, 19.05.2010 - M 1 S 10.1885

    Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar

    Unter Zugrundelegung des auch im Rahmen des § 4 Abs. 3 StVG anzuwendenden Tattagprinzips (vgl. VG München vom 14.1.2010 M 6a S 09.5452; VG Karlsruhe vom 14.1.2010 9 K 2510/09, beide Juris) hat der Antragsteller mit Begehung der mit Urteil vom 16. Dezember 2008 abgeurteilten Straftaten am 6. März 2008 25 Punkte im Verkehrszentralregister erreicht.
  • VG Ansbach, 17.02.2010 - AN 10 S 09.02342

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Verwertbarkeit von

    So hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe in seiner Entscheidung vom 14. Januar 2010, Az. 9 K 2510/09 - juris - ausgeführt, dass auch in Fällen der vorliegenden Fallgestaltung das Tattagsprinzip zur Anwendung kommen kann.
  • VG München, 01.06.2010 - M 1 K 10.1887

    Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar; Begriff der Handlung in § 4 Abs.

    Unter Zugrundelegung des auch im Rahmen des § 4 Abs. 3 StVG anzuwendenden Tattagprinzips (vgl. VG München vom 14.1.2010 M 6a S 09.5452; VG Karlsruhe vom 14.1.2010 9 K 2510/09, beide Juris) hat der Kläger mit Begehung der mit Urteil vom 16. Dezember 2008 abgeurteilten Straftaten am 6. März 2008 25 Punkte im Verkehrszentralregister erreicht.
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