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Rechtsprechung
   FG Münster, 30.06.2011 - 9 K 2649/10 K   

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FG Münster, 30.06.2011 - 9 K 2649/10 K (https://dejure.org/2011,30398)
FG Münster, Entscheidung vom 30.06.2011 - 9 K 2649/10 K (https://dejure.org/2011,30398)
FG Münster, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - 9 K 2649/10 K (https://dejure.org/2011,30398)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Leitsatz)

    Aberkennung der Gemeinnützigkeit wegen steuerlicher Pflichtverletzungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verlust der Gemeinnützigkeit

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 27.09.2001 - V R 17/99

    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

    Auszug aus FG Münster, 30.06.2011 - 9 K 2649/10
    Die Geschäftsführung einer gemeinnützigen Körperschaft muss sich wie jedes Rechtssubjekt an die Rechtsordnung halten (BFH-Urteil vom 27.09.2001 V R 17/99, BFHE 197, 314, BStBl II 2002, 169).

    Führt eine Verletzung der Steuererklärungspflichten gleichzeitig zu einer Steuerhinterziehung, "kann" dies nach der BFH-Rechtsprechung eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit rechtfertigen (BFH in BStBl II 2002, 169; s.a. Anwendungserlass zur Abgabenordnung - AEAO - zu § 63 Nr. 3; Wallenhorst in Wallenhorst/Halaczinsky, a.a.O., C 183), während dies im Schrifttum teilweise verneint (Tipke in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 63 AO Tz. 3) bzw. ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung verlangt wird (vgl. Jansen, FR 2002, 996; Schauhoff, DStJG 26, 2003, S. 147).

  • BFH, 12.10.2010 - I R 59/09

    Rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Ausschüttungen des Vermögens

    Auszug aus FG Münster, 30.06.2011 - 9 K 2649/10
    Zu einer rückwirkenden Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt eine nicht ordnungsgemäße Geschäftsführung lediglich dann, wenn die Vorschrift über die Vermögensbindung in schwerwiegender Weise verletzt wird (§ 63 Abs. 2 i.V.m. § 61 Abs. 3 AO; BFH-Beschluss vom 12.10.2010 I R 59/09, BFHE 231, 28, BFH/NV 2011, 329).
  • BFH, 15.04.2010 - V R 11/09

    Klage gegen Nullfestsetzung - Auslegung eines Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Münster, 30.06.2011 - 9 K 2649/10
    Denn andernfalls könnten Steuerpflichtige, denen das FA die Gemeinnützigkeit abspricht und deren Einkommen den Freibetrag gemäß § 24 KStG nicht überschreitet, nie gerichtlich klären lassen, ob sie gemeinnützigen Zwecken dienen oder nicht (BFH-Urteile vom 13.07.1994 I R 5/93, BFHE 175, 484, BStBl II 1995, 134 und vom 15.04.2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830).
  • BFH, 13.07.1994 - I R 5/93

    Körperschaftsteuer; Keine Gemeinnützigkeit bei Umgehung eines gesetzlichen

    Auszug aus FG Münster, 30.06.2011 - 9 K 2649/10
    Denn andernfalls könnten Steuerpflichtige, denen das FA die Gemeinnützigkeit abspricht und deren Einkommen den Freibetrag gemäß § 24 KStG nicht überschreitet, nie gerichtlich klären lassen, ob sie gemeinnützigen Zwecken dienen oder nicht (BFH-Urteile vom 13.07.1994 I R 5/93, BFHE 175, 484, BStBl II 1995, 134 und vom 15.04.2010 V R 11/09, BFH/NV 2010, 1830).
  • FG Hessen, 26.04.2012 - 4 K 2789/11

    Gewinnermittlung hinsichtlich des Geschäftsbetriebs "Werbetätigkeit" bei einem

    Ein nur als geringfügig einzustufender Verstoß gegen die Rechtsordnung, der eine Versagung der Steuerbefreiung nicht ohne weiteres rechtfertigen würde (vgl. FG Münster vom 30.06.2011 - 9 K 2649/10, EFG 2012, 492) liegt gerade nicht vor.
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Rechtsprechung
   FG Münster, 06.01.2012 - 9 K 2649/10 K   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,554
FG Münster, 06.01.2012 - 9 K 2649/10 K (https://dejure.org/2012,554)
FG Münster, Entscheidung vom 06.01.2012 - 9 K 2649/10 K (https://dejure.org/2012,554)
FG Münster, Entscheidung vom 06. Januar 2012 - 9 K 2649/10 K (https://dejure.org/2012,554)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Streitwertes einer Klage bei Antrag auf Befreiung von Körperschaftssteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 52 Abs 1; KStG § 5 Abs 1 Nr 9
    Streitwert beim Streit über die Gemeinnützigkeit eines Vereins

  • datenbank.nwb.de

    Finanzgerichtsverfahren: - Streitwert beim Streit über die Gemeinnützigkeit eines Vereins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert für einen Freistellungsbescheid

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1190
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Berlin, 15.01.2002 - 7 K 8618/99

    Fehlender Wettbewerb als Voraussetzung eines Zweckbetriebes

    Auszug aus FG Münster, 06.01.2012 - 9 K 2649/10
    Entsprechendes gilt für die Entscheidung des FG Berlin vom 15.1.2002 7 K 8618/99 (EFG 2002, 518), in der es - soweit ersichtlich - nicht um den Spendenabzug ging.
  • BFH, 05.01.1998 - I E 2/97

    Festsetzung des Streitwertes bei der Aufhebung von auf Null festgesetzter

    Auszug aus FG Münster, 06.01.2012 - 9 K 2649/10
    Der vorgenannten Beurteilung steht der BFH-Beschluss vom 5.1.1998 I E 2/97 (BFH/NV 1998, 879) nicht entgegen.
  • FG Berlin, 05.04.1995 - I 45/95

    Befreiung von der Kfz-Steuer bei einem zu 50 Prozent schwerbehinderten

    Auszug aus FG Münster, 06.01.2012 - 9 K 2649/10
    Das FG Baden-Württemberg hat den Ansatz des Auffangstreitwerts in seinem Beschluss vom 26.1.1995 6 K 10/92 (EFG 1995, 855) darauf gestützt, dass sich im dortigen Rechtsstreit nicht erkennen lasse, in welchem Umfange dem Kläger bei und allein aufgrund steuerlicher Abziehbarkeit Spenden(mehr)beträge zugeflossen wären.
  • BFH, 14.10.1998 - I B 82/98

    Gemeinnützige Körperschaft; Spendeneinnahmen; Streitwert

    Auszug aus FG Münster, 06.01.2012 - 9 K 2649/10
    Will ein Kläger mit seiner Klage aber vorrangig erreichen, weiterhin steuerbegünstigte Spenden zu erlangen, bestimmt sich die Bedeutung der Sache für ihn nach den künftigen jährlichen Spendeneinnahmen (so für Zwecke des vorläufigen Rechtsschutzes durch eine einstweilige Anordnung im Ansatz auch der Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14.10.1998 I B 82/98, BFH/NV 1999, 352, wenngleich dort in Anbetracht der Vorläufigkeit und beschränkten Geltungsdauer der einstweiligen Anordnung der Streitwert auf 1/3 des durchschnittlichen Spendenaufkommens reduziert wurde; dem BFH zustimmend Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, Vor § 135 FGO Tz. 185 "Einstweilige Anordnung"; wie hier evtl. auch Ratschow in Gräber, FGO, Vor § 135 Rz. 110 "Gemeinnützigkeit").
  • FG Baden-Württemberg, 26.01.1995 - 6 K 10/92

    Kostenrecht; Streitwertfestsetzung

    Auszug aus FG Münster, 06.01.2012 - 9 K 2649/10
    Das FG Baden-Württemberg hat den Ansatz des Auffangstreitwerts in seinem Beschluss vom 26.1.1995 6 K 10/92 (EFG 1995, 855) darauf gestützt, dass sich im dortigen Rechtsstreit nicht erkennen lasse, in welchem Umfange dem Kläger bei und allein aufgrund steuerlicher Abziehbarkeit Spenden(mehr)beträge zugeflossen wären.
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