Rechtsprechung
FG Köln, 23.02.2011 - 9 K 286/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Freistellung spanischer Einkünfte aus Landwirtschaft und Forstwirtschaft von der deutschen Einkommensbesteuerung unter Anwendung des Progressionsvorbehalts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Spanische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft; abkommensrechtlicher Begriff der Betriebsstätte sowie des Unternehmens
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Doppelbesteuerungsabkommen Spanien: - Spanische Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, abkommensrechtlicher Begriff der Betriebsstätte sowie des Unternehmens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einkünfte aus spanischer Land- und Forstwirtschaft
Verfahrensgang
- FG Köln, 23.02.2011 - 9 K 286/06
- BFH, 27.10.2011 - I R 26/11
Papierfundstellen
- EFG 2011, 1322
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- FG Hamburg, 22.08.2006 - 7 K 139/03
Doppelbesteuerungsabkommen: Besteuerung eines in Deutschland ansässigen …
Auszug aus FG Köln, 23.02.2011 - 9 K 286/06
Aus dem Urteil des Finanzgerichts (FG) Hamburg vom 22.08.2006 7 K 139/03 ergebe sich, dass das Betriebsstättenprinzip auch auf eine in Spanien ansässige Personengesellschaft mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft anzuwenden sei.Es ist für den Senat vor diesem Hintergrund nicht erkennbar, weshalb bei Vorliegen einer Betriebsstätte im ausländischen Vertragsstaat daraus bezogene gewerbliche Unternehmensgewinne von der deutschen Steuer befreit sein sollen, nicht jedoch, wenn Unternehmensgegenstand die Land- und Forstwirtschaft ist (ebenso FG Hamburg v. 22.08.2006 7 K 134/03, EFG 2007, 96 v. 22.08.2006 7 K 139/03, EFG 2007, 101; Debatin, DB 1988, 1285, 1291).
- FG Hamburg, 22.08.2006 - 7 K 134/03
Doppelbesteuerungsabkommen: Besteuerung eines in Deutschland ansässigen …
Auszug aus FG Köln, 23.02.2011 - 9 K 286/06
Es ist für den Senat vor diesem Hintergrund nicht erkennbar, weshalb bei Vorliegen einer Betriebsstätte im ausländischen Vertragsstaat daraus bezogene gewerbliche Unternehmensgewinne von der deutschen Steuer befreit sein sollen, nicht jedoch, wenn Unternehmensgegenstand die Land- und Forstwirtschaft ist (ebenso FG Hamburg v. 22.08.2006 7 K 134/03, EFG 2007, 96 v. 22.08.2006 7 K 139/03, EFG 2007, 101; Debatin, DB 1988, 1285, 1291).
- BFH, 27.10.2011 - I R 26/11
Anrechnungsmethode bei Einkünften aus einem in Spanien belegenen land- und …
Das Finanzgericht Köln (FG) gab der dagegen gerichteten Klage mit Urteil vom 23. Februar 2011 9 K 286/06, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 1322, statt.