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   VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09.GI   

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https://dejure.org/2010,954
VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09.GI (https://dejure.org/2010,954)
VG Gießen, Entscheidung vom 18.01.2010 - 9 K 305/09.GI (https://dejure.org/2010,954)
VG Gießen, Entscheidung vom 18. Januar 2010 - 9 K 305/09.GI (https://dejure.org/2010,954)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 3 RdFunkGebStVtr HE 2009, § 2 Abs 2 S 1 RdFunkGebStVtr HE 2009
    Rundfunkgebührenpflicht bei PC-Nutzung

  • Telemedicus

    Kein automatisches Bereithalten zum Empfang bei neuartigen Rundfunkempfangsgeräten

  • Telemedicus

    Kein automatisches Bereithalten zum Empfang bei neuartigen Rundfunkempfangsgeräten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit eines positiven Nachweises der Nutzung "neuartiger Rundfunkempfangsgeräte" zum Empfang von gebührenpflichtigen Rundfunksendungen

  • Wolters Kluwer

    Rundfunkgebührenpflichtigkeit von in einer Filiale eines Unternehmens vorhandenen und ausschließlich für unternehmerische Zwecke genutzten internetfähigen Rechnern; Multifunktionaler internetfähiger PC als zum Rundfunkempfang bereitgehaltenes Gerät i.S.v. § 1 Abs. 2 ...

  • Wolters Kluwer

    (Rundfunkgebührenpflicht bei PC-Nutzung)

  • kanzlei.biz

    Rundfunkgebührenpflicht bei PC-Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • heise.de (Pressebericht)

    Keine Rundfunkgebühr für internetfähige PCs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rundfunkgebühren für internetfähigen PC nur bei nachgewiesener Nutzung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Rundfunkgebühr für hessische Internetcomputer

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Rechtsprechungsübersicht)

    Rundfunkgebühren für PCs

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    GEZ-Pflicht für Internet-PC nur bei nachgewiesenem Bereithalten zum Empfang

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Rundfunkgebühren für PC nur bei nachgewiesenem Bereithalten zum Empfang von Rundfunk

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Internetfähige PC bleiben gebührenfrei

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Rundfunkgebühren für PC nur bei nachgewiesenem Bereithalten zum Empfang von Rundfunk

  • beck.de (Kurzinformation)

    Bloße Internetfähigkeit eines PCs begründet noch keine GEZ-Pflicht

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung und Rechtsprechungsübersicht)

    Rundfunkgebühren für PCs

Sonstiges

  • urheberrecht.org (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Vorschlag für einen »dritten Weg« der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Papierfundstellen

  • ZUM 2010, 372
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 8 A 2690/08

    Internet-PC unterliegt der Rundfunkgebühr

    Auszug aus VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09
    Wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Offenheit des Rundfunkbegriffs für technische Neuerungen ist die Verbreitung von Hörfunk und Fernsehen als "Stream-Programm" über das Internet demnach als elektronisch vermittelte Kommunikation und damit als Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages anzusehen (vgl. hierzu ausführlich OVG NW, Urteile vom 26.05.2009 - 8 A 2690/08 - und vom 01.06.2009 - 8 A 732/09 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Insbesondere internetfähige PCs werden in Deutschland nach Auffassung des Gerichts typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte genutzt (ebenso VG Frankfurt, a.a.O.; VG Wiesbaden, Urt. vom 15.11.2008 - 5 K 243/08.WI - anderer Ansicht OVG NW, Urteile vom 26.05. und 01.06.2009, a.a.O.; OVG Rh.-Pf. vom 12.03.2009, a.a.O. sowie Bay. VGH, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O.).

    Der von der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG NW, Urteile vom 01.06. und 26.05.2009, a.a.O., Bay. VGH, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O. sowie OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12.03.2009, a.a.O.) vertretenen Wertung, die Nutzung eines internetfähigen PCs zum Rundfunkempfang sei mittlerweile weder im privaten noch im gewerblichen Bereich atypisch, weshalb die Grundannahme des § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV, wonach im Besitz eines empfangsbereiten Geräts ein potenzieller Nutzungsvorteil liegt, auch für multifunktionale internetfähige PCs gelten müsse, vermag das Gericht deshalb nicht zu folgen.

    Ohne Bedeutung ist des Weiteren, dass es in einer kleineren Untergruppe der PC-Nutzer, nämlich denjenigen privaten Haushalten, die zusätzlich kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät bereithalten, eher zu einer PC-Nutzung zum Rundfunkempfang kommen mag (so OVG NW, Urteile vom 01.06. und 26.05.2009, a.a.O.), denn nach Auffassung des Gerichts ist hinsichtlich der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang multifunktionale Geräte - wie internetfähige PCs - zum Rundfunkempfang benutzt werden, ausschließlich auf die Gesamtheit der PC-Benutzer abzustellen.

  • VGH Bayern, 19.05.2009 - 7 B 08.2922

    Internetfähiger PC ist rundfunkgebührenpflichtig

    Auszug aus VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09
    Internetfähige PCs wie die in der Filiale der Klägerin vorgehaltenen Rechner sind nach Ansicht des Gerichts des weiteren grundsätzlich als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV zu qualifizieren (ebenso OVG NW, a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12.03.2009 - 7 A 10959/08 - sowie Bay. VGH, Urteil vom 19.05.2009 - 7 B 08.2922 -).

    Insbesondere internetfähige PCs werden in Deutschland nach Auffassung des Gerichts typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte genutzt (ebenso VG Frankfurt, a.a.O.; VG Wiesbaden, Urt. vom 15.11.2008 - 5 K 243/08.WI - anderer Ansicht OVG NW, Urteile vom 26.05. und 01.06.2009, a.a.O.; OVG Rh.-Pf. vom 12.03.2009, a.a.O. sowie Bay. VGH, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O.).

    Der von der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG NW, Urteile vom 01.06. und 26.05.2009, a.a.O., Bay. VGH, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O. sowie OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12.03.2009, a.a.O.) vertretenen Wertung, die Nutzung eines internetfähigen PCs zum Rundfunkempfang sei mittlerweile weder im privaten noch im gewerblichen Bereich atypisch, weshalb die Grundannahme des § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV, wonach im Besitz eines empfangsbereiten Geräts ein potenzieller Nutzungsvorteil liegt, auch für multifunktionale internetfähige PCs gelten müsse, vermag das Gericht deshalb nicht zu folgen.

    Nach seiner Einschätzung entspricht es gerade nicht allgemeiner Erfahrung, dass an vielen Arbeitsplätzen in den Pausen oder gar während der Arbeitszeit vorhandene Rechner mit Internetanschluss zum Rundfunkempfang genutzt werden, wenn kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zur Verfügung steht (so aber ausdrücklich Bay. VGH, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2009 - 7 A 10959/08

    Rundfunkgebührenpflicht für Rechtsanwalts-PC

    Auszug aus VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09
    Internetfähige PCs wie die in der Filiale der Klägerin vorgehaltenen Rechner sind nach Ansicht des Gerichts des weiteren grundsätzlich als Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 RGebStV zu qualifizieren (ebenso OVG NW, a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12.03.2009 - 7 A 10959/08 - sowie Bay. VGH, Urteil vom 19.05.2009 - 7 B 08.2922 -).

    Insbesondere internetfähige PCs werden in Deutschland nach Auffassung des Gerichts typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte genutzt (ebenso VG Frankfurt, a.a.O.; VG Wiesbaden, Urt. vom 15.11.2008 - 5 K 243/08.WI - anderer Ansicht OVG NW, Urteile vom 26.05. und 01.06.2009, a.a.O.; OVG Rh.-Pf. vom 12.03.2009, a.a.O. sowie Bay. VGH, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O.).

    Der von der obergerichtlichen Rechtsprechung (OVG NW, Urteile vom 01.06. und 26.05.2009, a.a.O., Bay. VGH, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O. sowie OVG Rh.-Pf., Urteil vom 12.03.2009, a.a.O.) vertretenen Wertung, die Nutzung eines internetfähigen PCs zum Rundfunkempfang sei mittlerweile weder im privaten noch im gewerblichen Bereich atypisch, weshalb die Grundannahme des § 1 Abs. 2 Satz 2 RGebStV, wonach im Besitz eines empfangsbereiten Geräts ein potenzieller Nutzungsvorteil liegt, auch für multifunktionale internetfähige PCs gelten müsse, vermag das Gericht deshalb nicht zu folgen.

  • VGH Hessen, 27.06.2006 - 10 UE 43/06

    Keine Rundfunkgebührenpflicht für Unternehmen, die gewerbsmäßig Rundfunkgeräte

    Auszug aus VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09
    Ist somit derzeit (noch) davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgerät genutzt wird, so kann allein aus dem Besitz eines solchen Gerätes nicht - wie bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten - auf die Nutzung zum Rundfunkempfang geschlossen werden (vgl. hierzu auch die obergerichtliche Rechtsprechung zur Rundfunkgebührenpflicht für original verpackte herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte, die in Lebensmitteldiscountern zum Verkauf angeboten werden, siehe nur Hess. VGH, Beschluss vom 27.06.2006 - 10 UE 43/06 - sowie OVG NW, Urteil vom 02.03.2007 - 19 A 379/06 -).
  • VG Frankfurt/Main, 08.09.2009 - 11 K 1310/08

    Verwaltungsgericht Frankfurt am Main sieht internetfähige PCs nicht als

    Auszug aus VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09
    Die objektive Zweckbestimmung des Gerätebesitzes wird mithin bereits durch die Art des - monofunktionalen - Gerätes indiziert, weshalb eine Verwendung des Gerätes "zum Empfang" vermutet werden kann und besondere Feststellungen insoweit grundsätzlich entbehrlich sind (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2009 - 11 K 1310/08.F -).
  • VG Wiesbaden, 19.11.2008 - 5 K 243/08

    Keine Rundfunkgebühr für gewerblich genutzten PC

    Auszug aus VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09
    Insbesondere internetfähige PCs werden in Deutschland nach Auffassung des Gerichts typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgeräte genutzt (ebenso VG Frankfurt, a.a.O.; VG Wiesbaden, Urt. vom 15.11.2008 - 5 K 243/08.WI - anderer Ansicht OVG NW, Urteile vom 26.05. und 01.06.2009, a.a.O.; OVG Rh.-Pf. vom 12.03.2009, a.a.O. sowie Bay. VGH, Urteil vom 19.05.2009, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2007 - 19 A 379/06

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Rundfunkgebühren für ein in Geschäftsräumen

    Auszug aus VG Gießen, 18.01.2010 - 9 K 305/09
    Ist somit derzeit (noch) davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC typischerweise (noch) nicht als Rundfunkempfangsgerät genutzt wird, so kann allein aus dem Besitz eines solchen Gerätes nicht - wie bei herkömmlichen Rundfunkempfangsgeräten - auf die Nutzung zum Rundfunkempfang geschlossen werden (vgl. hierzu auch die obergerichtliche Rechtsprechung zur Rundfunkgebührenpflicht für original verpackte herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte, die in Lebensmitteldiscountern zum Verkauf angeboten werden, siehe nur Hess. VGH, Beschluss vom 27.06.2006 - 10 UE 43/06 - sowie OVG NW, Urteil vom 02.03.2007 - 19 A 379/06 -).
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