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   FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10   

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FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10 (https://dejure.org/2011,901)
FG Köln, Entscheidung vom 16.11.2011 - 9 K 3197/10 (https://dejure.org/2011,901)
FG Köln, Entscheidung vom 16. November 2011 - 9 K 3197/10 (https://dejure.org/2011,901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gelten der Steuerbefreiung des Familienheims für Ehegatten und Lebenspartner sowie der für sie geltende Freibetrag nach § 16 ErbStG auch für in Haushaltsgemeinschaft lebende Geschwister

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: - Keine verfassungswidrige Benachteiligung von in häuslicher Gemeinschaft lebenden Geschwistern im Vergleich zu Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zusammenlebende Geschwister sind keine Lebenspartnerschaft - auch nicht in der Erbschaftsteuer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    ErbStG - Geschwister sind keine Lebenspartner

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zusammenlebende Geschwister - erbschaftssteuerliche Gleichbehandlung mit eingetragenen Lebenspartnern?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Erbschaftsteuerliche Behandlung von zusammenlebenden Geschwistern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Geschwistergemeinschaft ist keine Kleinfamilie

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und eingetragenen Lebenspartnern

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gleichbehandlung von Geschwistern und Lebenspartnerschaften?

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Erbschaftsteuer: Geschwister-WG ist keine Ehe

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und eingetragenen Lebenspartnern

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und eingetragenen Lebenspartnern

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 855
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • FG Düsseldorf, 12.01.2011 - 4 K 2574/10

    Gleichstellung der Erwerber in StKl. II und III in der ErbSt nicht

    Auszug aus FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
    Im Hinblick auf den Sinn und Zweck abgestufter Steuersätze und Freibeträge ist dieses Unterscheidungsmerkmal aber nicht wesentlich, zumindest aber nicht bedeutsam genug, um eine entsprechend abgestufte erbschaftsteuerliche Belastung dieser Personengruppe durch unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge jedenfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwingend erforderlich zu machen (in diesem Sinne auch FG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2011, 4 K 2574/10 Erb, EFG 2011, 1079; gegen diese Entscheidung ist ein Revisionsverfahren beim BFH zum Az.: II R 9/11 anhängig).

    Auch wenn die rückwirkende Geltung dieser Regelung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes rechtspolitisch mehr als wünschenswert gewesen wäre, sind keine verfassungsrechtlichen oder einfachgesetzlichen Gesichtspunkte erkennbar, die den Gesetzgeber verpflichten würden, eine solche zeitlich nachfolgende Vergünstigung auch für vorhergehende Zeiträume einzuräumen (ebenso, mit ausführlicher Begründung, FG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2011, 4 K 2574/10 Erb, EFG 2011, 1079; a. A. Wachter, DB 2010, 74).

    Gegen die sich mit dieser Problematik ebenfalls befassende Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12.01.2011 (4 K 2574/10 Erb, a.a.O.) ist zwar ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof zum Aktenzeichen II R 9/11 anhängig (in diesem Verfahren hat der BFH das Bundesministerium der Finanzen mit Beschluss vom 05.10.2011 - veröffentlicht auf der Homepage des BFH am 16.11.2011 - zum Beitritt aufgefordert, unter anderem im Hinblick auf die Frage, ob die auf den Steuerentstehungszeitpunkt im Jahre 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II und III verfassungsgemäß ist).

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
    Dass auch in erbschaftsteuerlicher Hinsicht das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG allein auf die Klein- oder Kernfamilie bezieht, wird letztlich auch aus seinem Beschluss vom 22.06.1995 (2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165) deutlich.

    Soweit es um Ehegatten und Kinder geht, bestehen unter dem Einfluss des Art. 6 Abs. 1 GG engere Grenzen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 22.06.1995, 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165 sowie vom 28.10.1997, 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).

  • BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94

    Erbschaftsbesteuerung

    Auszug aus FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
    Dies sei ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für eine steuerrechtliche Privilegierung (vgl. Beschluss vom 28.10.1997, 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).

    Soweit es um Ehegatten und Kinder geht, bestehen unter dem Einfluss des Art. 6 Abs. 1 GG engere Grenzen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 22.06.1995, 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165 sowie vom 28.10.1997, 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).

  • BFH, 27.09.2012 - II R 9/11

    Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Wertpapiere

    Auszug aus FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
    Im Hinblick auf den Sinn und Zweck abgestufter Steuersätze und Freibeträge ist dieses Unterscheidungsmerkmal aber nicht wesentlich, zumindest aber nicht bedeutsam genug, um eine entsprechend abgestufte erbschaftsteuerliche Belastung dieser Personengruppe durch unterschiedliche Steuersätze und Freibeträge jedenfalls aus verfassungsrechtlichen Gründen aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwingend erforderlich zu machen (in diesem Sinne auch FG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2011, 4 K 2574/10 Erb, EFG 2011, 1079; gegen diese Entscheidung ist ein Revisionsverfahren beim BFH zum Az.: II R 9/11 anhängig).

    Gegen die sich mit dieser Problematik ebenfalls befassende Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12.01.2011 (4 K 2574/10 Erb, a.a.O.) ist zwar ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof zum Aktenzeichen II R 9/11 anhängig (in diesem Verfahren hat der BFH das Bundesministerium der Finanzen mit Beschluss vom 05.10.2011 - veröffentlicht auf der Homepage des BFH am 16.11.2011 - zum Beitritt aufgefordert, unter anderem im Hinblick auf die Frage, ob die auf den Steuerentstehungszeitpunkt im Jahre 2009 beschränkte Gleichstellung von Personen der Steuerklasse II und III verfassungsgemäß ist).

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
    e) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung betreffend die verfassungsrechtlich nicht zulässige erbschaftsteuerliche Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartner gegenüber Ehegatten vom 21.07.2010 (1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400) hervorgehoben, dass eingetragene Lebenspartner wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft leben.

    Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seiner - bereits dargestellten - Entscheidung zum Gebot der erbschaftsteuerlichen Gleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern vom 25.07.2010 (1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400) herausgearbeitet, dass bei Ehegatten, Kindern und Lebenspartnern ein Erbanfall nicht die gleiche Leistungsfähigkeitssteigerung bewirke, wie bei entfernteren Verwandten oder Dritten.

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
    (ständige Rechtsprechung des BVerfG, aus neuerer Zeit etwa Urteile vom 21.06.2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164 sowie vom 09.12.2008, 2 BvL 1/07, 2/07, 1/08, 2/08, BVerfGE 122, 210).

    Insbesondere darf der Gesetzgeber für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (so das BVerfG in ständiger Rechtsprechung, aus neuerer Zeit etwa Urteile vom 21.06.2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164 sowie vom 09.12.2008, 2 BvL 1/07, 2/07, 1/08, 2/08, BVerfGE 122, 210).).

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
    (ständige Rechtsprechung des BVerfG, aus neuerer Zeit etwa Urteile vom 21.06.2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164 sowie vom 09.12.2008, 2 BvL 1/07, 2/07, 1/08, 2/08, BVerfGE 122, 210).

    Insbesondere darf der Gesetzgeber für eine gesetzliche Typisierung keinen atypischen Fall als Leitbild wählen, sondern muss realitätsgerecht den typischen Fall als Maßstab zugrunde legen (so das BVerfG in ständiger Rechtsprechung, aus neuerer Zeit etwa Urteile vom 21.06.2006, 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164 sowie vom 09.12.2008, 2 BvL 1/07, 2/07, 1/08, 2/08, BVerfGE 122, 210).).

  • BFH, 14.07.2011 - II B 27/11

    Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens - Verfassungsmäßigkeit und Auslegung der

    Auszug aus FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
    Im Übrigen ist eine Anwendung des § 27 ErbStG auf Erwerber der Steuerklasse II weder nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift noch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten (insoweit wird auf die Darlegungen des BFH im Beschluss vom 14.07.2011 II B 27/11, BFH/NV 2011, 1881 verwiesen).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
    Die in diesem Sinne von Art. 6 Abs. 1 GG geschützte Familie stelle zunächst eine Lebens- und Erziehungsgemeinschaft dar, die die sich mit wachsender Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit des Kindes zu einer Hausgemeinschaft fortentwickele und in ihrem Endstadium den Charakter einer Begegnungsgemeinschaft habe (vgl. Beschluss vom 18.04.1989, 2 BvR 1169/94, BVerfGE 80, 81).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes vom 17.07.2002 (1 BvF 1/01 und 1 BvF 2/01, BVerfGE 105, 313) ausdrücklich klargestellt, dass im Verhältnis der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zu den Geschwister- oder anderen verwandtschaftlichen Einstandsgemeinschaften Unterschiede bestünden, die ihre unterschiedliche Behandlung rechtfertigten.
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvR 894/78

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Unterstützung nach § 1 Abs. 3 JWG an

  • EGMR, 29.04.2008 - 13378/05

    Burden und Burden ./. Vereinigtes Königreich

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

  • BVerfG, 24.02.1989 - 1 BvR 136/86
  • BFH, 24.04.2013 - II R 65/11

    Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klagen durch das in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 855 veröffentlichte Urteil mit der Begründung ab, die Steuerfestsetzungen entsprächen den für das Jahr 2009 geltenden Vorschriften des ErbStG.
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