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   VG Stuttgart, 27.02.2009 - 9 K 3538/08   

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VG Stuttgart, 27.02.2009 - 9 K 3538/08 (https://dejure.org/2009,12789)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27.02.2009 - 9 K 3538/08 (https://dejure.org/2009,12789)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Februar 2009 - 9 K 3538/08 (https://dejure.org/2009,12789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Zwangsgeld bei Verweigerung gegen Mikorzensus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) im Falle der Vollstreckung von Verwaltungsakten durch das Landesamt und seine Behörden; Festsetzung von Zwangsmitteln zum Erhalt der Glaubwürdigkeit von demokratisch legitimiertem staatlichen Handeln; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MZG 2005 § 9; LVwVG § 2; LVwVG § 19
    Datenschutz; Verwaltungsvollstreckung - Mikrozensus; Auskunftspflicht; Zwangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Telemedicus (Pressebericht)

    Keine Verweigerung gegen Mikrozensus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1995 - 3 S 1200/95

    Androhung eines weiteren (höheren) Zwangsgeldes gleichzeitig mit der Festsetzung

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2009 - 9 K 3538/08
    Zum Einen, wenn die Gründe, auf denen sie beruhen, nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Grundverwaltungsaktes entstanden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.1958, BVerwGE 6, 321; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.1995, NVwZ-RR 1996, 541), was schon der Kläger nicht behauptet.

    Denn das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz enthält im Gegensatz zu der Vorschrift des § 13 Abs. 6 Satz 2 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes des Bundes, wonach eine neue Androhung erst zulässig ist, wenn das zunächst angedrohte Zwangsmittel erfolglos bleibt, keine derartige Regelung; vielmehr lässt es ausdrücklich die gleichzeitige Androhung mehrerer - auch gleichartiger - Zwangsmittel zu (§ 20 Abs. 3 Satz 2 LVwVG; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.1995, a.a.O.).

  • VG München, 05.12.2008 - M 17 K 08.2812

    Kein Recht zur Verweigerung von Auskünften im Rahmen der Befragung nach dem

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2009 - 9 K 3538/08
    Die Verhängung eines Zwangs geldes als Vollstreckungsmaßnahme, welche bewirken soll, dass die Auskunft noch erteilt wird, wird durch diesen Ausschluss eindeutig nicht berührt (so auch OVG Nds., Beschl. v. 22.8.2007 - 11 LA 223/07 - VG München, Urt. v. 5.12.2008 - M 17 K 08.2812 - .) Davon ging auch der Gesetzgeber aus, der in seiner Begründung zu § 9 MZG 2005 ausführte: "Die Bußgeldvorschriften des Bundesstatistikgesetzes sollen, wie bereits durch das Mikrozensusgesetz 1996 angeordnet, nicht zur Anwendung kommen.

    Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der genannten Bestimmungen sind aber nicht ersichtlich (so - zum MZG 2005 - VG München, Urt. v. 5.12.2008 - M 17 K 08.2812 - ; VG Schleswig, Beschl. v. 21.11.2005, DuD 2006, 314; zu älteren Fassungen von Mikrozensusgesetzen BayVGH, Beschl. v. 20.12.2002 - 5 ZB 02.3011 - ; BVerwG, Beschl. v. 9.7.1996 - 3 B 34/96 - ).

  • VG Augsburg, 12.09.2000 - Au 4 K 99.306
    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2009 - 9 K 3538/08
    Zudem ist das Landesamt am unteren Rand des möglichen Rahmens für die Höhe des Zwangsgeldes geblieben und es ist auch nicht ersichtlich, dass die gewählte Höhe außer jeder Relation zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers steht (ähnlich Bay. VGH, Beschl. v. 11.11.2004 - 5 CS 04.2547 - ; VG Augsburg, Urt. v. 12.9.2000 - Au 4 K 99.306 - zu einem Zwangsgeld im Rahmen des Mikrozensusgesetzes 1996).
  • VGH Bayern, 20.12.2002 - 5 ZB 02.3011
    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2009 - 9 K 3538/08
    Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der genannten Bestimmungen sind aber nicht ersichtlich (so - zum MZG 2005 - VG München, Urt. v. 5.12.2008 - M 17 K 08.2812 - ; VG Schleswig, Beschl. v. 21.11.2005, DuD 2006, 314; zu älteren Fassungen von Mikrozensusgesetzen BayVGH, Beschl. v. 20.12.2002 - 5 ZB 02.3011 - ; BVerwG, Beschl. v. 9.7.1996 - 3 B 34/96 - ).
  • BVerwG, 08.05.1958 - I C 181.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2009 - 9 K 3538/08
    Zum Einen, wenn die Gründe, auf denen sie beruhen, nach dem Eintritt der Unanfechtbarkeit des Grundverwaltungsaktes entstanden sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.5.1958, BVerwGE 6, 321; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.6.1995, NVwZ-RR 1996, 541), was schon der Kläger nicht behauptet.
  • BVerwG, 13.04.1984 - 4 C 31.81

    Ersatzvornahme gegen bauliche Mängel - Zwangsvollstreckung, Angabe der

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2009 - 9 K 3538/08
    Zum Anderen, wenn der Grundverwaltungsakt nichtig ist (§ 44 LVwVfG; vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1984, DÖV 1984, 887).
  • VGH Bayern, 11.11.2004 - 5 CS 04.2547
    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2009 - 9 K 3538/08
    Zudem ist das Landesamt am unteren Rand des möglichen Rahmens für die Höhe des Zwangsgeldes geblieben und es ist auch nicht ersichtlich, dass die gewählte Höhe außer jeder Relation zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Klägers steht (ähnlich Bay. VGH, Beschl. v. 11.11.2004 - 5 CS 04.2547 - ; VG Augsburg, Urt. v. 12.9.2000 - Au 4 K 99.306 - zu einem Zwangsgeld im Rahmen des Mikrozensusgesetzes 1996).
  • BVerwG, 09.07.1996 - 3 B 34.96

    Verletzung des verfassungsrechtlich geschützten "Innenraums" durch die

    Auszug aus VG Stuttgart, 27.02.2009 - 9 K 3538/08
    Anhaltspunkte für die Verfassungswidrigkeit der genannten Bestimmungen sind aber nicht ersichtlich (so - zum MZG 2005 - VG München, Urt. v. 5.12.2008 - M 17 K 08.2812 - ; VG Schleswig, Beschl. v. 21.11.2005, DuD 2006, 314; zu älteren Fassungen von Mikrozensusgesetzen BayVGH, Beschl. v. 20.12.2002 - 5 ZB 02.3011 - ; BVerwG, Beschl. v. 9.7.1996 - 3 B 34/96 - ).
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