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   FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11   

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FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11 (https://dejure.org/2014,51046)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.07.2014 - 9 K 3708/11 (https://dejure.org/2014,51046)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juli 2014 - 9 K 3708/11 (https://dejure.org/2014,51046)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung des Vorsteuerabzugs bei einem Zwischenhändler für Pkws in einem Umsatzsteuerkarussell

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 14 Abs 4 Nr 1 UStG 2005, § 163 AO, UStG VZ 2009, UStG VZ 2010
    Umsatzsteuerkarussell: Kein Vorsteuerabzug bei Rechnung mit unzureichender Anschrift des leistenden Unternehmers, Kenntnis in Einbindung in Mehrwertsteuerbetrug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 13.02.2014 - C-18/13

    MAKS PEN - Steuerrecht - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11
    Die objektiven Umstände müssen durch die zuständigen Steuerbehörden nachgewiesen werden (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - im Urteil Maks Pen, C-18/13, EU:C:2014:69, Rn. 28 und 29).

    Der Vorsteuerabzug ist dann zu versagen, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen und er deswegen als an dieser Hinterziehung Beteiligter anzusehen ist (EuGH, Urteile Kittel, C-439/04 und C-440/04, EU:C:2006:446, Rn. 55f.; Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, Rn. 37-40. und Maks Pen, C-18/13, EU:2014:69, Rn. 27f.).

  • BGH, 01.10.2013 - 1 StR 312/13

    Umsatzsteuerhinterziehung durch Umsatzsteuerkarusselle (Streckengeschäfte;

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11
    Die nach Ausführung der Lieferung eingetretene Kenntnis von Umständen, die dem Vorsteuerabzug entgegenstehen, lässt die Berechtigung zum Vorsteuerabzug für die zuvor empfangenen Leistungen unberührt (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1. Oktober 2013, 1 StR 312/13, Deutsches Steuerrecht 2014, 365).
  • BFH, 05.03.2014 - V B 14/13

    Zum Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11
    Soweit gemeinschaftsrechtliche Regelungen eine Billigkeitsmaßnahme erfordern, ist das eingeräumte Ermessen auf Null reduziert (BFH-Urteil vom 30. April 2009 V R 15/07, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 744; BFH-Beschluss vom 5. März 2014 V B 14/13, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2014, 918).
  • EuGH, 09.02.2007 - C-301/05

    Wilfer / HABM - Antrag auf Zulassung als Streithelfer - Zurückweisung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11
    Die Angabe einer Anschrift, an der zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten des Rechnungsausstellers stattfinden, genügt grundsätzlich nicht, um den Vorsteuerabzug zu begründen (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. März 2014, 1 K 4566/10 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1526 mit weiteren Nachweisen; EuGH-Urteil Planzer Luxembourg, C-73/06, EU:C:2007:91).
  • EuGH, 28.06.2007 - C-73/06

    Planzer Luxembourg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 3 und 4 -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11
    Die Angabe einer Anschrift, an der zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten des Rechnungsausstellers stattfinden, genügt grundsätzlich nicht, um den Vorsteuerabzug zu begründen (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. März 2014, 1 K 4566/10 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1526 mit weiteren Nachweisen; EuGH-Urteil Planzer Luxembourg, C-73/06, EU:C:2007:91).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11
    Der Vorsteuerabzug ist dann zu versagen, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht oder wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen und er deswegen als an dieser Hinterziehung Beteiligter anzusehen ist (EuGH, Urteile Kittel, C-439/04 und C-440/04, EU:C:2006:446, Rn. 55f.; Bonik, C-285/11, EU:C:2012:774, Rn. 37-40. und Maks Pen, C-18/13, EU:2014:69, Rn. 27f.).
  • FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11

    Ordnungsgemäße Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - Einbeziehung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11
    Wegen der Einzelheiten zum Vortrag der Klägerseite wird auf die in den Verfahren 9 V 2958/11 und im vorliegenden Verfahren eingereichten Schriftsätze verwiesen.
  • EuGH, 21.06.2012 - C-80/11

    Der Mehrwertsteuerabzug kann grundsätzlich nicht wegen Unregelmäßigkeiten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11
    Demgegenüber ist es mit den Regelungen über den Vorsteuerabzug in der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem nicht vereinbar, einen Steuerpflichtigen, der weder wusste noch wissen konnte, dass der betreffende Umsatz in eine vom Leistenden begangene Steuerhinterziehung einbezogen war oder dass in der Lieferkette bei einem anderen Umsatz, der dem vom Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorausging oder nachfolgte, Mehrwertsteuer hinterzogen wurde, durch die Versagung des Vorsteuerabzugsrechts mit einer Sanktion zu belegen (Urteil Mahagében und Dávid, C-80/11 und C-142/11, EU:C:2012:373, Rn. 47 mit weiteren Nachweisen).
  • FG Düsseldorf, 14.03.2014 - 1 K 4566/10

    Vorsteuerabzug: Scheinsitz als Anschrift des leistenden Unternehmers

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11
    Die Angabe einer Anschrift, an der zum Zeitpunkt der Rechnungsausstellung keinerlei geschäftliche Aktivitäten des Rechnungsausstellers stattfinden, genügt grundsätzlich nicht, um den Vorsteuerabzug zu begründen (Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. März 2014, 1 K 4566/10 U, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2014, 1526 mit weiteren Nachweisen; EuGH-Urteil Planzer Luxembourg, C-73/06, EU:C:2007:91).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-384/04

    Federation of Technological Industries u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 9 K 3708/11
    Denn Wirtschaftsteilnehmer, die alle Maßnahmen treffen, die vernünftigerweise von ihnen verlangt werden können, um sicherzustellen, dass ihre Umsätze nicht in einen Betrug - sei es eine Mehrwertsteuerhinterziehung oder ein sonstiger Betrug - einbezogen sind, dürfen auf die Rechtmäßigkeit dieser Umsätze vertrauen (Urteil Federation of Technological Industries u.a., C-384/04, EU:C:2006:309, Rn. 33).
  • EuGH, 06.12.2012 - C-285/11

    Bonik - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug -

  • BFH, 30.04.2009 - V R 15/07

    Guter Glaube an die Erfüllung der Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs wird nicht

  • BFH, 07.10.2015 - V B 152/14

    Zu den Anforderungen an die Berechtigung zum Vorsteuerabzug

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 21. Juli 2014  9 K 3708/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.
  • FG Baden-Württemberg, 21.03.2012 - 9 V 2958/11
    Über die hiergegen anhängige Klage mit dem Aktenzeichen 9 K 3708/11 ist noch nicht entschieden.
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