Rechtsprechung
FG München, 18.10.1995 - 9 K 3773/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der selbständigen Arbeit stehen; Voraussetzungen für die Entstehung eines selbständig aktivierbaren Wirtschaftsguts beim Umbau oder Ausbau des Speichers eines Wohnhauses durch den Mieter; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 18.10.1995 - 9 K 3773/94
- BFH, 11.06.1997 - XI R 77/96
Papierfundstellen
- EFG 1997, 270
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BFH, 28.07.1993 - I R 88/92
Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 27.02.1991 - XI R 14/87
Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Abbruchkosten im Zusammenhang mit der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 20.02.1975 - IV R 79/74
Ausbau bestehender Gebäude - Erweiterung bestehender Gebäude - Herstellungskosten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92
Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 26.02.1975 - I R 32/73
Mieterumbauten und -einbauten als selbständige materielle Wirtschaftsgüter, kein …
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- BFH, 11.06.1997 - XI R 77/96
1. Voraussetzungen für die Aktivierung von Mietereinbauten und -umbauten 2. …
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage (im wesentlichen) ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 270 veröffentlicht. - BFH, 04.05.2004 - XI R 43/01
Dachausbau; wirtschaftliches Eigentum; degressive AfA
Das Finanzgericht (FG) wies die Klage im Wesentlichen ab; das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1997, 270 veröffentlicht. - FG München, 30.06.1999 - 9 K 4079/97
Abzugsfähigkeit der Aufwendungen eines Mieters für den Ausbau eines als …
Hinsichtlich der rechtlichen Ausführungen wird auf das erstinstanzielle Urteil vom 18. Oktober 1995 (9 K 3773/94) Bezug genommen.