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   FG München, 19.07.2006 - 9 K 4011/04   

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https://dejure.org/2006,20752
FG München, 19.07.2006 - 9 K 4011/04 (https://dejure.org/2006,20752)
FG München, Entscheidung vom 19.07.2006 - 9 K 4011/04 (https://dejure.org/2006,20752)
FG München, Entscheidung vom 19. Juli 2006 - 9 K 4011/04 (https://dejure.org/2006,20752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Krankheit; Pflichten bei langfristig bestehender Krankheit; Anforderungen an den Verschuldensmaßstab

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 110
    Wiedereinsetzung wegen Krankheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung wegen Krankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Verspäteter Einspruch wegen Krebserkrankung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.07.1987 - VI R 24/86

    Wiedereinsetzungsantrag nach krankheitsbedingter Fristsäumnis

    Auszug aus FG München, 19.07.2006 - 9 K 4011/04
    Art, Schwere und Dauer der Krankheit müssen dargelegt und glaubhaft gemacht werden (vgl. BFH-Urteil vom 6. August 1987 VI R 24/86, BFH/NV 1988, 99).
  • BFH, 23.02.1983 - I R 128/82

    Verschulden bezüglich Versäumung der Revisionseinlegungsfrist

    Auszug aus FG München, 19.07.2006 - 9 K 4011/04
    a) Krankheit ist ein Wiedereinsetzungsgrund, wenn dem Kranken wegen seines Zustandes nicht zugemutet werden kann, das Schriftstück selbst oder durch einen Dritten rechtzeitig einzureichen, d.h. wenn die Krankheit plötzlich und in einer Schwere auftritt, die es dem Steuerpflichtigen auch nicht mehr zumutbar ermöglicht, einen Dritten mit der Interessenwahrung zu beauftragen (BFH-Urteil vom 23. Februar 1983 I R 128/82, BFH/NV 1987, 246).
  • FG Münster, 28.04.2014 - 6 K 1015/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 110 AO und grobes Verschulden i.S.

    Dabei müssen Art, Schwere und Dauer der Krankheit dargelegt und glaubhaft gemacht werden (FG München, Urteil vom 19.07.2006 9 K 4011/04, Juris; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO-Komm., § 110 AO Rz. 14 [Stand der Kommentierung: Juni 2012]).
  • FG München, 10.05.2016 - 2 K 1669/15

    Abgewiesene Klage im Streit um Abänderung bestandskräftiger

    Darüber hinaus sei jemand, der infolge einer schon länger bestehenden schleichenden Erkrankung damit rechnen müsse, dass er zur Wahrung seiner steuerlichen Pflichten nicht bzw. nicht fristgerecht in der Lage sei, verpflichtet, rechtzeitig und vorsorglich einen Vertreter zu bestellen, wenn er nicht rechtliche Nachteile in Kauf nehmen wolle (vgl. Urteil des Finanzgerichts München vom 19. Juli 2006 9 K 4011/04, juris).
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