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   FG Münster, 25.08.2009 - 9 K 4142/04 K, 9 K 4142/04 F   

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https://dejure.org/2009,2165
FG Münster, 25.08.2009 - 9 K 4142/04 K, 9 K 4142/04 F (https://dejure.org/2009,2165)
FG Münster, Entscheidung vom 25.08.2009 - 9 K 4142/04 K, 9 K 4142/04 F (https://dejure.org/2009,2165)
FG Münster, Entscheidung vom 25. August 2009 - 9 K 4142/04 K, 9 K 4142/04 F (https://dejure.org/2009,2165)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zur Ausweisung einer Verbindlichkeit für die Verpflichtung zum Rückkauf von an ein Mietwagenunternehmen verkauften Kraftfahrzeugen; Bewertung von Verbindlichkeiten mit den Anschaffungskosten (Erfüllungsbetrag) oder mit dem höheren Teilwert; Pflicht zur ...

  • Betriebs-Berater

    Rückkaufsverpflichtung von Kfz-Händlern ist als Verbindlichkeit zu bilanzieren

  • Judicialis

    EStG § 5 Abs. 4b; ; EStG § 6 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückkaufverpflichtung von Mietwagen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bilanzen: - Rückkaufverpflichtung von Mietwagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Rückkaufverpflichtung von Kfz-Händlern ist als Verbindlichkeit zu bilanzieren

  • nrw.de PDF, S. 2 (Pressemitteilung)

    FG Münster contra BMF: Rückkaufverpflichtung von Kfz-Händlern ist als Verbindlichkeit zu bilanzieren

  • IWW (Kurzinformation)

    Leasing-Rückläufer - Positives Urteil: Verbindlichkeit für Rücknahmeverpflichtung des Kfz-Händlers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nochmals: Bilanzierung von Rückkaufverpflichtungen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bilanzierung von Rückkaufverpflichtung als Verbindlichkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Rückkaufsverpflichtung von Kfz-Händlern ist als Verbindlichkeit zu bilanzieren

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Rückkaufverpflichtungen von Kfz-Händlern sind als Verbindlichkeiten zu bilanzieren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2009, 2308
  • EFG 2009, 1918
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

    Auszug aus FG Münster, 25.08.2009 - 9 K 4142/04
    Während des Klageverfahrens hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Parallelverfahren die Bildung eines vergleichbaren Passivpostens (Verbindlichkeit) zugelassen (BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129).

    Die vertraglichen Abreden über die Rücknahme begründen - ebenso wie in dem Fall, der dem BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04 (BFHE 219, 129) zugrunde lag - sowohl im Verhältnis zum vorangegangenen Neuwagenverkauf als auch im Verhältnis zu einem etwa nachfolgenden Rückkaufgeschäft selbständige Leistungspflichten der Klägerin, deren Erfüllung rechtlich erzwingbar ist.

    Zur näheren Begründung wird auf das BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04 (BFHE 219, 129, unter D.2., 3.) Bezug genommen.

    (3) Im Übrigen hat der IV. Senat selbst sich zum Verhältnis seiner Entscheidung zu den genannten Urteilen des I. und VIII. Senats geäußert und eine Abweichung mit der - zutreffenden - Erwägung verneint, er habe über den Ansatz einer Verbindlichkeit aus der Rückkaufverpflichtung entschieden, während die Urteile des I. und VIII. Senats sich mit der Zulässigkeit der Bildung einer zusätzlichen Rückstellung für drohende Verluste aus einzelnen Geschäften befasst hätten (BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, unter D.4.).

  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus FG Münster, 25.08.2009 - 9 K 4142/04
    Wenn beim Autohändler eine Verbindlichkeit auszuweisen sei, müsse beim Mietwagenunternehmen eine korrespondierende Forderung anzusetzen sein (zur korrespondierenden Bilanzierung bei Optionen Verweis auf das BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 17/02, BFHE 201, 234, BStBl II 2004, 126, unter II.7.).

    Ohnehin wäre die Annahme eines schwebenden Geschäfts nur möglich, wenn beide Seiten ihre Verpflichtungen noch nicht voll erfüllt hätten (BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 17/02, BFHE 201, 234, BStBl II 2004, 126, unter II.6.).

    b) Der Entscheidung des Senats steht auch der Hinweis des FA auf die Behandlung von Optionsgeschäften beim Inhaber der Option (BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 17/02, BFHE 201, 234, BStBl II 2004, 126, unter II.7.) nicht entgegen.

  • BFH, 15.10.1997 - I R 16/97

    Drohverlustrückstellung bei Leasinggeschäften

    Auszug aus FG Münster, 25.08.2009 - 9 K 4142/04
    In seiner bisherigen Rechtsprechung habe der BFH derartige Rückkaufoptionen nicht als "selbständiges (Hilfs-)Geschäft im Rahmen des Neuwagenverkaufs" behandelt, sondern als unselbständigen Bestandteil des schwebenden Geschäfts "Rückerwerb" (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 16/97, BFHE 184, 439, BStBl II 1998, 249, und vom 25. Juli 2000 VIII R 35/97, BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566).

    a) Dies gilt zunächst für das Vorbringen, der IV. Senat sei von den BFH-Urteilen vom 15. Oktober 1997 I R 16/97 (BFHE 184, 439, BStBl II 1998, 249), und vom 25. Juli 2000 VIII R 35/97 (BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566) abgewichen, indem er die Rückkaufverpflichtung nicht als unselbständigen Bestandteil des schwebenden Geschäfts "Rückerwerb", sondern als selbständiges Hilfsgeschäft im Rahmen des Neuwagenverkaufs angesehen habe.

    (1) Im BFH-Urteil vom 15. Oktober 1997 I R 16/97 (BFHE 184, 439, BStBl II 1998, 249) war über eine Konstellation zu entscheiden, in der der vereinbarte Rückkaufpreis nicht etwa - wie im Streitfall - stets oberhalb des Marktpreises lag, sondern auf einer Vorwegnahme des künftigen Marktpreises beruhte.

  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 35/97

    Fahrzeugr & uuml; cknahmen in 1992 insgesamt

    Auszug aus FG Münster, 25.08.2009 - 9 K 4142/04
    In seiner bisherigen Rechtsprechung habe der BFH derartige Rückkaufoptionen nicht als "selbständiges (Hilfs-)Geschäft im Rahmen des Neuwagenverkaufs" behandelt, sondern als unselbständigen Bestandteil des schwebenden Geschäfts "Rückerwerb" (BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 16/97, BFHE 184, 439, BStBl II 1998, 249, und vom 25. Juli 2000 VIII R 35/97, BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566).

    a) Dies gilt zunächst für das Vorbringen, der IV. Senat sei von den BFH-Urteilen vom 15. Oktober 1997 I R 16/97 (BFHE 184, 439, BStBl II 1998, 249), und vom 25. Juli 2000 VIII R 35/97 (BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566) abgewichen, indem er die Rückkaufverpflichtung nicht als unselbständigen Bestandteil des schwebenden Geschäfts "Rückerwerb", sondern als selbständiges Hilfsgeschäft im Rahmen des Neuwagenverkaufs angesehen habe.

    (2) In dem Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 25. Juli 2000 VIII R 35/97 (BFHE 193, 93, BStBl II 2001, 566) zugrunde lag, führten tatsächlich zwar 75% der einzelnen Rückkaufgeschäfte zu einem Verlust des dortigen Autohändlers.

  • BFH, 21.09.2005 - X R 29/03

    Grundsätzliche Berechtigung eines Betreibers einer Bauschuttrecyclinganlage, für

    Auszug aus FG Münster, 25.08.2009 - 9 K 4142/04
    Das Urteil verstoße auch gegen das Passivierungsverbot für Aufwendungen, die in künftigen Wirtschaftsjahren als Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu aktivieren sind (§ 5 Abs. 4b Satz 1 EStG; hierzu Verweis auf BFH-Urteil vom 21. September 2005 X R 29/03, BFHE 212, 439, BStBl II 2006, 647).
  • BFH, 17.11.2010 - I R 83/09

    Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption

    Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt (FG Münster, Urteil vom 25. August 2009  9 K 4142/04 K,F, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 1918).
  • FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10

    Begünstigtes Vermögen, schädliche Verfügung, Differenzierung zwischen originären

    Die Klägerin bezieht sich auf das Urteil des BFH vom 11.10.2007 (IV R 52/04, BStBl. II 2009, 705) und die Urteile des Finanzgerichts Münster vom 25.08.2009 (9 K 4142/04 K, F, EFG 2009, 1918) und Finanzgerichts München vom 02.03.2009 (7 K 1770/06, EFG 2009, 917).
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