Rechtsprechung
FG Düsseldorf, 06.10.2015 - 9 K 4203/13 E |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einkommensteuerliche einkommensmindernde Berücksichtigung von Verlusten aus dem Erwerb von Knock-out-Zertifikaten
- Betriebs-Berater
Verluste aus dem Erwerb von sogenannten Knock-out-Zertifikaten sind einkommensmindernd zu berücksichtigen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verluste aus dem Erwerb von Knock-out-Zertifikaten: Rechtslage nach Einführung der Abgeltungsteuer - Qualifikation als Termingeschäft oder sonstige Kapitalforderung - Vergleichbarkeit des Erwerbsaufwands mit Optionsprämien
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verluste aus dem Erwerb von Knock-out-Zertifikaten: Rechtslage nach Einführung der Abgeltungsteuer - Qualifikation als Termingeschäft oder sonstige Kapitalforderung - Vergleichbarkeit des Erwerbsaufwands mit Optionsprämien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 06.10.2015 - 9 K 4203/13 E
- BFH, 20.11.2018 - VIII R 37/15
Papierfundstellen
- BB 2015, 2773
- EFG 2015, 2173
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 20.11.2018 - VIII R 37/15
Steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Knock-Out-Zertifikaten
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 6. Oktober 2015 9 K 4203/13 E wird als unbegründet zurückgewiesen.Die Gründe sind in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2015, 2173 veröffentlicht.
- FG Köln, 26.10.2016 - 7 K 3387/13
Verluste aus Knock-Out-Zertifikaten mit Stopp-Loss-Schwelle sind steuerlich …
Zwar hat der BFH mangels Entscheidungserheblichkeit bisher mehrfach offen gelassen, ob er Knock-Out-Zertifikate in Form von Vollrisikozertifikaten unter § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 EStG 2008 subsumiert (BFH-Urteil vom 10.11.2015 IX R 20/14, BStBl II 2016, 159, und BFH-Beschluss vom 24.4.2012 IX B 154/10, BStBl II 2012, 454, m.w.N.; ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 6.10.2015 9 K 4203/13 E , EFG 2015, 2173). - FG Rheinland-Pfalz, 12.07.2016 - 3 K 1133/14
Keine Berücksichtigung eines Forderungsverzichts als Verlust bei den Einkünften …
Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob der Ausfall einer Kapitalforderung im Wege verfassungskonformer Auslegung einem der Veräußerung vergleichbaren Vorgang im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG gleich zu stellen ist (so im Ergebnis auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.10.2013 2 K 2096/11, EFG 2014, 136; FG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2015 9 K 4203/13 E, in juris;… Beckerath in Kirchhof, EStG, 15. Auflage 2016, § 20 EStG Rdnr.144; Buge in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Loseblattsammlung Stand Februar 2014, § 20 Rz.531; Bode, DStR 2009; Schmitt-Homann, BB 2010, 351ff; Aigner, DStR 2016, 345;… Loschelder in Schmidt, EStG, 32. Auflage 2013, § 9 Rdnr. 25; a. A.: FG Düsseldorf…, Urteil vom 11.03.2015 7 K 3661/14 E, in juris und BMF-Schreiben vom 09.10.2012, BStBl I 2012, 953 Rz. 60).
- FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - 10 K 10235/16
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag sowie Gewerbesteuerzerlegung 2005 …
Auch das Finanzgericht Düsseldorf habe in seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 (9 K 4203/13 E, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2015, 2173), obwohl es im Ergebnis die Frage habe offen lassen können, ob die im dortigen Fall von einem Privatanleger erworbenen Knock-out-Zertifikate Termingeschäfte im Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG gewesen seien, klar zu erkennen gegeben, dass es diese bei gegebener Entscheidungsrelevanz nicht als Termingeschäfte qualifiziert hätte.Ein Termingeschäft zeichnet sich hingegen dadurch aus, dass der Erfüllungszeitpunkt hinausgeschoben wird, woraus sich seine spezifische Gefährlichkeit und damit das für die Qualifizierung als Börsentermingeschäft wesentliche Schutzbedürfnis des Anlegers ergibt (vgl. zum Ganzen Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 18. Dezember 2015 9 K 4203/13 E, EFG 2015, 2173; BFH-Urteil vom 4. Dezember 2014 IV R 53/11, BStBl II 2015, 483).
- FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17
Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog. …
Weder im Rahmen des BFH Urteils noch in dem zugrundeliegenden Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 06.10.2015 - 9 K 4203/13 E, EFG 2015, 2173 wurden die Anschaffungskosten dabei als abzuzinsende Darlehensgewährung qualifiziert. - FG Sachsen, 10.11.2015 - 2 K 1879/13
Einkommensteuerliche Anerkennung von Verlusten aus Wertpapiergeschäften
Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass das Gesetz nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. September 2012 (…a.a.O.) vom Steuerpflichtigen kein wirtschaftlich sinnloses Verhalten verlangt, ihn also nicht zwingt eine wirtschaftlich wertlose Option auszuüben, nur um - zur Erfüllung des Besteuerungstatbestands - zu einem negativen Differenzausgleich zu gelangen, durch den sich zugleich seine Verluste aber nochmals erhöhen (ebenso Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Mai 2014, EFG 2014, 2037 - nicht rechtskräftig, anderer Ansicht Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 25. Februar 2015 - 15 K 4038/13 E,F, zitiert nach [...], nicht rechtskräftig, sowie FG Düsseldorf, Urteil vom 6. Oktober 2015 - 9 K 4203/13 E, zitiert nach [...], zur Rechtslage nach Einführung der Abgeltungsteuer).