Rechtsprechung
   FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05 Kg   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11268
FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05 Kg (https://dejure.org/2007,11268)
FG Münster, Entscheidung vom 16.03.2007 - 9 K 4803/05 Kg (https://dejure.org/2007,11268)
FG Münster, Entscheidung vom 16. März 2007 - 9 K 4803/05 Kg (https://dejure.org/2007,11268)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,11268) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeldberechtigung bei zeitweiliger Aufnahme des Kindes in einem anderen Haushalt als dem der leiblichen Eltern/eines leiblichen Elternteils; "Kind" i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG); Pflegekindschaftsverhältnis i.S.d. § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG und ...

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2; ; EStG § 52 Abs. 40 S. 1; ; EStG § 63; ; EStG § 64 Abs. 2 S. 1; ; EStG § 68 Abs. 1 S. 2; ; FGO § 84 Abs. 1; ; AO § 101 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 § 63 Abs. 1 Satz 1
    Berücksichtigung eines fast volljährigen Kindes bei Pflegeeltern oder bei der Kindesmutter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Berücksichtigung eines fast volljährigen Kindes bei Pflegeeltern oder bei der Kindesmutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1180
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.07.2006 - III R 44/05

    Vorliegen eines Pflegekindschaftsverhältnisses mit einer fast volljährigen Person

    Auszug aus FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05
    Bei schulpflichtigen Kindern wird ein Zeitraum von etwa zwei Jahren erforderlich sein; bei noch älteren Kindern wird sich überhaupt kein fester Zeitraum mehr nennen lassen (vgl. BFH-Urteile in BStBl. II 1995, 582, unter 1.; in BStBl. II 1996, 63, unter II.1.a bb, und vom 20. Juli 2006 III R 44/05, BFH/NV 2007, 17, unter II.2.a aa).

    Vielmehr genügt es, wenn die Kinder "noch in Verbindung mit den leiblichen Eltern stehen" (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 17, unter II.2.a aa).

    Selbst ein vollständiger Abbruch des Kontakts schadet nicht, wenn er nur einige Monate andauert (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 17, unter II.2.a bb).

    Umgekehrt reichen gelegentliche Treffen im Abstand von etwa zwei Monaten, bei denen der leibliche Elternteil dem Kind kleinere Geldbeträge (20 - 30 DM) überreicht, für den Fortbestand des Obhuts- und Pflegeverhältnisses aus, weil derartige Zuwendungen regelmäßig Ausdruck einer typischen Eltern-Kind-Beziehung sind (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 17, unter II.2.a bb).

    Auch der Umstand, dass S zum Ende des Jahres 2004 wieder zur Klägerin gezogen ist, deutet darauf hin, dass der Kontakt zwischen S und ihrer Mutter im Streitzeitraum nicht so weitgehend abgebrochen gewesen sein kann, wie es für die Annahme eines zerrissenen Eltern-Kind-Verhältnisses erforderlich wäre (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 17, unter II.2.a bb).

    Denn nach der dargestellten Rechtsprechung hat das Merkmal der räumlichen Trennung von den leiblichen Eltern dann keine entscheidende Bedeutung mehr, wenn das Kind aufgrund seines Alters nicht mehr - wie es bei jüngeren Kindern der Fall ist - beaufsichtigt, versorgt und betreut werden muss (BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 17, unter II.2.a bb).

  • BFH, 20.01.1995 - III R 14/94

    Kinderlastenausgleich

    Auszug aus FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05
    Maßgebend ist vielmehr, ob die leiblichen Eltern sich nicht mehr um das Kind kümmern (BFH-Urteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BStBl. II 1995, 582, unter 1., mit Verweis auf den - vor der Aufnahme einer ausdrücklichen gesetzlichen Definition ergangenen - BFH-Beschluss vom 25. Januar 1971 GrS 6/70, BStBl. II 1971, 274, unter III.1.b).

    Als entscheidende Kriterien für die vorzunehmende Einzelfallbetrachtung hat der BFH u.a. das Alter des Kindes, die Anzahl und Dauer der Begegnungen zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind und das Bestehen eines Obhuts- und Pflegeverhältnisses zu den leiblichen Eltern in der Zeit vor der räumlichen Trennung angesehen (BFH-Urteile in BStBl. II 1995, 582, unter 1., und vom 7. September 1995 III R 95/93, BStBl. II 1996, 63, unter II.1.a bb).

    Bei schulpflichtigen Kindern wird ein Zeitraum von etwa zwei Jahren erforderlich sein; bei noch älteren Kindern wird sich überhaupt kein fester Zeitraum mehr nennen lassen (vgl. BFH-Urteile in BStBl. II 1995, 582, unter 1.; in BStBl. II 1996, 63, unter II.1.a bb, und vom 20. Juli 2006 III R 44/05, BFH/NV 2007, 17, unter II.2.a aa).

  • BFH, 07.09.1995 - III R 95/93

    Pflegeeltern

    Auszug aus FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05
    Als entscheidende Kriterien für die vorzunehmende Einzelfallbetrachtung hat der BFH u.a. das Alter des Kindes, die Anzahl und Dauer der Begegnungen zwischen den leiblichen Eltern und dem Kind und das Bestehen eines Obhuts- und Pflegeverhältnisses zu den leiblichen Eltern in der Zeit vor der räumlichen Trennung angesehen (BFH-Urteile in BStBl. II 1995, 582, unter 1., und vom 7. September 1995 III R 95/93, BStBl. II 1996, 63, unter II.1.a bb).

    Bei schulpflichtigen Kindern wird ein Zeitraum von etwa zwei Jahren erforderlich sein; bei noch älteren Kindern wird sich überhaupt kein fester Zeitraum mehr nennen lassen (vgl. BFH-Urteile in BStBl. II 1995, 582, unter 1.; in BStBl. II 1996, 63, unter II.1.a bb, und vom 20. Juli 2006 III R 44/05, BFH/NV 2007, 17, unter II.2.a aa).

  • BFH, 20.01.2005 - IV R 22/03

    Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den

    Auszug aus FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05
    Umgekehrt entspricht es mangels eines Kostenrisikos nicht der Billigkeit, seine außergerichtlichen Kosten dem Beklagten oder der Staatskasse aufzuerlegen (§ 139 Abs. 4 FGO; vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 22/03, BStBl. II 2005, 559, unter II.6.).
  • BFH, 22.04.2004 - V R 72/03

    Entgeltkorrektur bei Forderungsausfall

    Auszug aus FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05
    Das verspätete Vorbringen ist daher nicht kausal für das Entstehen der Kosten des Klageverfahrens geworden (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 2004 V R 72/03, BStBl. II 2004, 684, unter II.2.b).
  • BFH, 19.06.2000 - VI S 2/00

    Kindergeld; Auskunft über Einkünfte und Bezüge

    Auszug aus FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05
    Denn die genannte Regelung ist eingeführt worden, um den Familienkassen die Ermittlung der besonderen Voraussetzungen für den Kindergeldanspruch von mindestens 18 Jahre alten Kindern (§ 32 Abs. 4, 5 EStG, z.B. Art der Tätigkeit, Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge) zu erleichtern, über die häufig nur das Kind selbst, nicht aber der eigentliche Kindergeldberechtigte Kenntnis hat (vgl. Felix in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, § 68 EStG Rn. B 23; Bergkemper in Herrmann/Heuer/Raupach, § 68 EStG Anm. 7, beide m.w.N.; siehe auch BFH-Beschluss vom 19. Juni 2000 VI S 2/00, BStBl. II 2001, 439).
  • BFH, 25.01.1971 - GrS 6/70

    Entscheidung eines Senats - Vorliegen einer Abweichung - Gleicher Rechtsbegriff -

    Auszug aus FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05
    Maßgebend ist vielmehr, ob die leiblichen Eltern sich nicht mehr um das Kind kümmern (BFH-Urteil vom 20. Januar 1995 III R 14/94, BStBl. II 1995, 582, unter 1., mit Verweis auf den - vor der Aufnahme einer ausdrücklichen gesetzlichen Definition ergangenen - BFH-Beschluss vom 25. Januar 1971 GrS 6/70, BStBl. II 1971, 274, unter III.1.b).
  • BFH, 21.04.2005 - III R 53/02

    Pflegekindschaftsverhältnis - Volljährige

    Auszug aus FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05
    Zwar folgt dies nicht schon daraus, dass die Gesetzesänderung - deren Kern darin besteht, dass es für die Anerkennung eines Pflegekindschaftsverhältnisses nicht mehr erforderlich ist, dass die Pflegeperson das Kind mindestens zu einem nicht unwesentlichen Teil auf seine Kosten unterhält - ausschließlich begünstigend wäre (so aber BFH-Urteil vom 21. April 2005 III R 53/02, BFH/NV 2005, 1547, m.w.N.).
  • BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04

    Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich

    Auszug aus FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05
    Damit sachlich übereinstimmend hält auch die höchstrichterliche Zivilrechtsprechung in Unterhaltssachen eine vollzeitliche Erwerbstätigkeit desjenigen Elternteils, der das Kind persönlich zu betreuen hat, ab dem 15. Lebensjahr des Kindes für zumutbar (BGH-Urteil vom 5. Juli 2006 XII ZR 11/04, BGHZ 168, 245, NJW 2006, 2687, unter II.1. vor a).
  • BFH, 12.06.1991 - III R 108/89

    Begriff des Pflegekindes: 1. Beitrag des Steuerpflichtigen zum Unterhalt nicht

    Auszug aus FG Münster, 16.03.2007 - 9 K 4803/05
    Dies genügte nach früherer Rechtsprechung für die Annahme, dass eine potentielle Pflegeperson das Kind zu einem nicht unwesentlichen Teil auf seine Kosten unterhalten hat (BFH-Urteil vom 12. Juni 1991 III R 108/89, BStBl. II 1992, 20. unter 2.a).
  • BFH, 18.09.2019 - III R 59/18

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht volljähriger Kinder im Kindergeldprozess

    aa) Das FG-Urteil folgt der Ansicht des FG Münster (Urteil vom 16.03.2007 - 9 K 4803/05 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1180, mit zustimmender Anmerkung Wüllenkemper; ebenso Hessisches FG, Urteil vom 04.06.2009 - 3 K 1664/06, juris, Rz 33; Gräber/Herbert, Finanzgerichtsordnung, 9. Aufl., § 84 Rz 6, a.E.), dass der durch § 68 Abs. 1 Satz 2 EStG angeordnete Ausschluss des Zeugnisverweigerungsrechts eines volljährigen Kindes sich auf das Verwaltungsverfahren beschränke und im finanzgerichtlichen Verfahren nicht gelte.
  • FG Hessen, 04.06.2009 - 3 K 1664/06

    Bestimmung des Kindergeldberechtigten - Zugehörigkeit des Kindes zu beiden von

    Er hat aber von dem ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht (vgl. zum Zeugnisverweigerungsrecht des betroffenen Kindes bei Rechtsstreitigkeiten über das Kindergeld: Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16.03.2007 9 K 4803/05 Kg, EFG 2007, 1180; mit Anm. Wüllenkemper).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht