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   FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 50/09   

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https://dejure.org/2012,9194
FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 50/09 (https://dejure.org/2012,9194)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 9 K 50/09 (https://dejure.org/2012,9194)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 9 K 50/09 (https://dejure.org/2012,9194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kindergeld eines in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen für seine bei der von ihm getrennt lebenden Kindesmutter in Polen lebenden Tochter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 63 Abs. 1 S. 3 EStG; § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG; Art 76 Abs. 1 VO 1408/71/EWG
    Kindergeld für einen in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen für sein bei der von ihm getrennt lebenden Kindesmutter in Polen lebendes Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Polnischer Staatsbürger in Deutschland: Kindergeld für in Polen lebende Tochter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kindergeld in Deutschland für in Polen lebendes Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kindergeld für einen in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen für sein bei der von ihm getrennt lebenden Kindesmutter in Polen lebendes Kind

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.08.2011 - III R 55/08

    Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 50/09
    Die VO Nr. 1408/71 soll also grundsätzlich für alle Personen gelten, die im Rahmen der für Arbeitnehmer und Selbständige bereitgestellten Systeme sozialer Sicherheit oder aufgrund der Ausübung einer Arbeitnehmer- oder Selbständigentätigkeit versichert sind (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 2011 - III R 55/08, BFH/NV 2012, 85).

    Nur soweit ein solcher Anspruch bestand, wäre die dann gegebene Anspruchskumulierung nach den Antikumulierungsvorschriften der VO Nr. 1408/71 bzw. der VO Nr. 574/72 zu klären (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 4. August 2011 - III R 55/08, BFH/NV 2012, 85).

  • FG Münster, 30.11.2009 - 8 K 2866/08

    Kindergeld für das Auslandskind eines nicht rentenversicherungspflichtigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 50/09
    Vielmehr besteht - wie oben dargelegt - ein Kindergeldanspruch nur nach deutschem Recht (so im Ergebnis auch FG Münster, Urteil vom 30. November 2009 - 8 K 2866/08 Kg, EFG 2010, 731, für einen mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt).
  • FG Sachsen-Anhalt, 18.12.2012 - 4 K 950/09

    Kein materiellrechtlicher Anspruch auf deutsches Kindergeld bei sich gegenseitig

    Zu diesem Personenkreis zählt der Kläger nicht mehr, seit er Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezieht (ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.07.2009 - 10 K 10434/06 B, EFG 2010, 63; a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.02.2012 - 9 K 50/09, EFG 2012, 1368, unter unzutreffender Berufung auf das BFH-Urteil vom 04.08.2011 - III R 55/08, BFH/NV 2012, 85).
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