Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 50/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Kindergeld eines in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen für seine bei der von ihm getrennt lebenden Kindesmutter in Polen lebenden Tochter
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 63 Abs. 1 S. 3 EStG; § 65 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG; Art 76 Abs. 1 VO 1408/71/EWG
Kindergeld für einen in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen für sein bei der von ihm getrennt lebenden Kindesmutter in Polen lebendes Kind - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Polnischer Staatsbürger in Deutschland: Kindergeld für in Polen lebende Tochter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Kindergeld in Deutschland für in Polen lebendes Kind
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kindergeld für einen in Deutschland lebenden polnischen Staatsangehörigen für sein bei der von ihm getrennt lebenden Kindesmutter in Polen lebendes Kind
Papierfundstellen
- EFG 2012, 1368
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.08.2011 - III R 55/08
Kindergeld für im Inland selbständig tätige polnische Staatsangehörige - § 100 …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 50/09
Die VO Nr. 1408/71 soll also grundsätzlich für alle Personen gelten, die im Rahmen der für Arbeitnehmer und Selbständige bereitgestellten Systeme sozialer Sicherheit oder aufgrund der Ausübung einer Arbeitnehmer- oder Selbständigentätigkeit versichert sind (vgl. BFH-Urteil vom 4. August 2011 - III R 55/08, BFH/NV 2012, 85).Nur soweit ein solcher Anspruch bestand, wäre die dann gegebene Anspruchskumulierung nach den Antikumulierungsvorschriften der VO Nr. 1408/71 bzw. der VO Nr. 574/72 zu klären (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 4. August 2011 - III R 55/08, BFH/NV 2012, 85).
- FG Münster, 30.11.2009 - 8 K 2866/08
Kindergeld für das Auslandskind eines nicht rentenversicherungspflichtigen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 08.02.2012 - 9 K 50/09
Vielmehr besteht - wie oben dargelegt - ein Kindergeldanspruch nur nach deutschem Recht (so im Ergebnis auch FG Münster, Urteil vom 30. November 2009 - 8 K 2866/08 Kg, EFG 2010, 731, für einen mit dem Streitfall vergleichbaren Sachverhalt).
- FG Sachsen-Anhalt, 18.12.2012 - 4 K 950/09
Kein materiellrechtlicher Anspruch auf deutsches Kindergeld bei sich gegenseitig …
Zu diesem Personenkreis zählt der Kläger nicht mehr, seit er Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bezieht (ebenso FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.07.2009 - 10 K 10434/06 B, EFG 2010, 63; a.A. Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.02.2012 - 9 K 50/09, EFG 2012, 1368, unter unzutreffender Berufung auf das BFH-Urteil vom 04.08.2011 - III R 55/08, BFH/NV 2012, 85).