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   VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 199/10   

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https://dejure.org/2010,8456
VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 199/10 (https://dejure.org/2010,8456)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.06.2010 - 9 K 199/10 (https://dejure.org/2010,8456)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 9 K 199/10 (https://dejure.org/2010,8456)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückstellung eines Zivildienstleistenden; Studium

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückstellung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers vom Zivildienst wegen Vorliegen einer besonderen Härtesituation durch Unterbrechung eines dualen Bildungsgangs aufgrund der Einberufung; Fehlen einer besonderen Härte bei Rückführung der tatbestandlichen ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Duale Hochschulen und die Rückstellung vom Wehrdienst

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Studenten der Dualen Hochschule Baden-Württemberg haben einen Anspruch auf Zurückstellung vom Wehr- bzw. Zivildienst, wenn ihre Einberufung zur Unterbrechung des Studiums führen würde

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07

    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Studium; drittes Semester;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 199/10
    Gegen eine einschränkende Auslegung des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c ZDG, wonach es sich bei der erforderlichen studienbegleitenden betrieblichen Ausbildung um eine solche Berufsausbildung handeln muss, spricht zudem, dass § 11 Abs. 4 Satz 2 ZDG in Nr. 3c einerseits und in Nr. 3e und am Ende andererseits ausdrücklich zwischen den Begriffen studienbegleitende betriebliche Ausbildung und Berufsausbildung unterscheidet (anders, ohne weitere Begründung, VG Ansbach, Urt. v. 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653 und 09.00875 -, JURIS, wonach der duale Bildungsgang ebenfalls eine Berufsausbildung umfasse, die mit der betrieblichen Ausbildung angesprochen werde; VG Minden, Beschl. v. 19.05.2009 - 10 L 222/09 - unveröff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, NVwZ-RR 2008, 263).

    Auch der Bundesrat, der sich in seiner Stellungnahme vom 11.05.2007 (BT-Drs. 16/7955, S. 46 ff.) - d.h. vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, a.a.O. - für eine Beibehaltung der damals geltenden Fassung mit der Begründung aussprach, Studierende im dualen Studium sollten wie andere Auszubildende behandelt werden, die ihre Ausbildung nicht unterbrechen müssten, hatte wohl in erster Linie solche dualen Studiengänge im Blick, bei denen die Studierenden neben dem Studium eine Berufsausbildung absolvieren.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 (6 C 9/07, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653

    Zu einer Zurückstellung der Wehrpflichtigen wegen eines vertraglich gesicherten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 199/10
    Gegen eine einschränkende Auslegung des § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c ZDG, wonach es sich bei der erforderlichen studienbegleitenden betrieblichen Ausbildung um eine solche Berufsausbildung handeln muss, spricht zudem, dass § 11 Abs. 4 Satz 2 ZDG in Nr. 3c einerseits und in Nr. 3e und am Ende andererseits ausdrücklich zwischen den Begriffen studienbegleitende betriebliche Ausbildung und Berufsausbildung unterscheidet (anders, ohne weitere Begründung, VG Ansbach, Urt. v. 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653 und 09.00875 -, JURIS, wonach der duale Bildungsgang ebenfalls eine Berufsausbildung umfasse, die mit der betrieblichen Ausbildung angesprochen werde; VG Minden, Beschl. v. 19.05.2009 - 10 L 222/09 - unveröff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, NVwZ-RR 2008, 263).
  • VG Stuttgart, 01.03.2010 - 13 K 499/10

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen eines Studiums mit studienbegleitender

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 199/10
    Der Entstehungsgeschichte der Norm lässt ebenfalls nicht den Schluss zu, dass § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c ZDG entgegen seinem Wortlaut nur solche dualen Bildungsgänge privilegiert, die auf einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss ausgerichtet sind (ebenso VG Stuttgart, Beschl. v. 01.03.2010 - 13 K 499/10 -, JURIS; zweifelnd VG Regensburg, Beschl. v. 26.04.2010 - RO 7 S 10.621 -, JURIS).
  • VG Karlsruhe, 28.06.2010 - 9 K 518/10

    Frage der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen beabsichtigter Aufnahme eines

    Wie die Kammer mit Urteil vom 10.06.2010 - 9 K 199/10 - für das gleichgelagerte Recht des Zivildienstes (§ 11 Abs. 4 ZDG) entschieden hat, ist ein Studium an der DHBW entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin zwar nicht als Hochschulstudium im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 b WPflG anzusehen, bei dem erst nach Erreichen des dritten Semesters eine Zurückstellung erfolgt.

    Den gegenteiligen Schluss lässt auch die Entstehungsgeschichte der Norm nicht zu (vgl. dazu im Einzelnen das Urteil der Kammer vom 10.06.2010 - 9 K 199/10 -).

  • VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 536/10

    Frage der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen beabsichtigter Aufnahme eines

    Auch die Entstehungsgeschichte der Norm lässt nicht den Schluss zu, dass § 12 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 c WPflG nur solche dualen Studiengänge privilegiert, die auf einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss ausgerichtet sind (vgl. dazu im Einzelnen das Urteil der Kammer vom 10.06.2010 - 9 K 199/10 -).
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   VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 503/10   

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https://dejure.org/2010,16896
VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 503/10 (https://dejure.org/2010,16896)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10.06.2010 - 9 K 503/10 (https://dejure.org/2010,16896)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 9 K 503/10 (https://dejure.org/2010,16896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen; Studium

  • Wolters Kluwer

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen aufgrund der Aufnahme eines auf einen akademischen Abschluss ausgerichteten Studiums; Erforderlichkeit einer Berufsausbildung i.S. einer auf den Erwerb einer zusätzlichen Berechtigung zur Berufsausübung ausgerichteten Ausbildung ...

  • ra.de

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.10.2007 - 6 C 9.07

    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Studium; drittes Semester;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 503/10
    Gegen eine einschränkende Auslegung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c WPflG, wonach es sich bei der erforderlichen studienbegleitenden betrieblichen Ausbildung um eine solche Berufsausbildung handeln muss, spricht zudem, dass § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG in Nr. 3c einerseits und in Nr. 3e und am Ende andererseits ausdrücklich zwischen den Begriffen studienbegleitende betriebliche Ausbildung und Berufsausbildung unterscheidet (anders, ohne weitere Begründung, VG Ansbach, Urt. v. 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653 und 09.00875 -, JURIS, wonach der duale Bildungsgang ebenfalls eine Berufsausbildung umfasse, die mit der betrieblichen Ausbildung angesprochen werde; VG Minden, Beschl. v. 19.05.2009 - 10 L 222/09 - unveröff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, NVwZ-RR 2008, 263).

    Auch der Bundesrat, der sich in seiner Stellungnahme vom 11.05.2007 (BT-Drs. 16/7955, S. 46 ff.) - d.h. vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, a.a.O. - für eine Beibehaltung der damals geltenden Fassung mit der Begründung aussprach, Studierende im dualen Studium sollten wie andere Auszubildende behandelt werden, die ihre Ausbildung nicht unterbrechen müssten, hatte wohl in erster Linie solche dualen Studiengänge im Blick, bei denen die Studierenden neben dem Studium eine Berufsausbildung absolvieren.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.10.2007 (6 C 9/07, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 72.83

    Wehrpflicht - Musterungsbescheid - Teilungsmöglichkeit - Tauglichkeit -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 503/10
    Der insoweit unteilbare Musterungsbescheid (BVerwG, Urt. v. 25.06.1985 - 8 C 72/83 -, NVwZ 1985, 902, m.w.N.) war daher insgesamt aufzuheben; auf die Frage der Wehrdienstunfähigkeit des Klägers kommt es nicht an.

    Abzustellen ist dabei auf den zum maßgeblichen Zeitpunkt des Abschlusses des Verwaltungsverfahrens nächstmöglichen Gestellungstermin (BVerwG, Urt. v. 25.06.1985 - 8 C 72/83 -, a.a.O., m.w.N.), mithin aufgrund der mit Widerspruchsbescheid vom 09.02.2010 erfolgten Zurückstellung des Klägers bis zum 05.07.2010 der vom Kreiswehrersatzamt Mannheim auf telefonische Anfrage der Berichterstatterin benannte 04.10.2010.

  • VG Stuttgart, 01.03.2010 - 13 K 499/10

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen eines Studiums mit studienbegleitender

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 503/10
    Die Entstehungsgeschichte der Norm lässt ebenfalls nicht den Schluss zu, dass § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c WPflG entgegen seinem Wortlaut nur solche dualen Studiengänge privilegiert, die auf einen eigenständigen berufsqualifizierenden Abschluss ausgerichtet sind (ebenso VG Stuttgart, Beschl. v. 01.03.2010 - 13 K 499/10 -, JURIS; zweifelnd VG Regensburg, Beschl. v. 26.04.2010 - RO 7 S 10.621 -, JURIS).
  • VG Ansbach, 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653

    Zu einer Zurückstellung der Wehrpflichtigen wegen eines vertraglich gesicherten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 10.06.2010 - 9 K 503/10
    Gegen eine einschränkende Auslegung des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c WPflG, wonach es sich bei der erforderlichen studienbegleitenden betrieblichen Ausbildung um eine solche Berufsausbildung handeln muss, spricht zudem, dass § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG in Nr. 3c einerseits und in Nr. 3e und am Ende andererseits ausdrücklich zwischen den Begriffen studienbegleitende betriebliche Ausbildung und Berufsausbildung unterscheidet (anders, ohne weitere Begründung, VG Ansbach, Urt. v. 30.06.2009 - AN 15 K 09.00653 und 09.00875 -, JURIS, wonach der duale Bildungsgang ebenfalls eine Berufsausbildung umfasse, die mit der betrieblichen Ausbildung angesprochen werde; VG Minden, Beschl. v. 19.05.2009 - 10 L 222/09 - unveröff., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. v. 24.10.2007 - 6 C 9/07 -, NVwZ-RR 2008, 263).
  • VG Darmstadt, 21.09.2010 - 1 L 1146/10

    Aussetzung der Vollziehung einer Einberufung zum Grundwehrdienst bei dualem

    Demgegenüber lassen es das Verwaltungsgericht Stuttgart (Beschluss vom 01.03.2010 - 13 K 499/10 -, zitiert nach juris), das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteile vom 10.06.2010 - 9 K 1357/09 -, 9 K 503/10 -, 9 K 536/10 - Beschluss vom 18.06.2010 - 9 K 518/10 -, alle zitiert nach juris) und das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Urteil vom 16.06.2010 - 5 K 274/10 - Beschluss vom 28.06.2010 - 7 K 1320/10 -, alle zitiert nach juris) für die Annahme eines dualen Bildungsganges in dem hier interessierenden Sinne ausreichen, wenn eine studienbegleitende betriebliche Ausbildung stattfindet, ohne dass eine formale Doppelqualifikation zu fordern wäre.
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