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   VG Gelsenkirchen, 13.12.2011 - 9 K 5357/10   

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https://dejure.org/2011,15564
VG Gelsenkirchen, 13.12.2011 - 9 K 5357/10 (https://dejure.org/2011,15564)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13.12.2011 - 9 K 5357/10 (https://dejure.org/2011,15564)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 9 K 5357/10 (https://dejure.org/2011,15564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung; mangelnde Fahrpraxis

  • openjur.de

    Fahrerlaubnis Neuerteilung theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung mangelnde Fahrpraxis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StVG § 2 Abs 2 S 1 Nr 5; FeV § 20 Abs 2; FeV § 16 Abs 1; FeV § 17 Abs 1
    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung; mangelnde Fahrpraxis

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fahrerlaubnis; Neuerteilung; theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung; mangelnde Fahrpraxis

  • verkehrslexikon.de

    Kein Befähigungsnachweis durch regelmäßige Teilnahme mit einem Mofa am Straßenverkehr nach der Entziehung der Fahrerlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der geforderten theoretischen und praktischen Befähigung im Sinne des § 2 Abs. 5 StVG zum Führen eines Kraftfahrzeuges; Berücksichtigung des im Ersterteilungsverfahrens für die Klasse 1 vorgelegten Befähigungsnachweises

  • Wolters Kluwer

    Nachweis der geforderten theoretischen und praktischen Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.10.2011 - 3 C 31.10

    Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE; Fahrerlaubnis für

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 13.12.2011 - 9 K 5357/10
    Siehe zur vergleichbaren Regelung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2011 - 3 C 31.10 -, zitiert nach juris m.w.N.
  • VGH Bayern, 23.08.2023 - 11 C 23.1065

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ohne erneute theoretische und praktische Prüfung

    Die Anforderungen an das Führen solcher Fahrzeuge, die von der Fahrerlaubnispflicht ausgenommen sind, weil ihre Geschwindigkeit auf 25 km/h begrenzt ist, unterscheiden sich, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat, so wesentlich von denen an das Führen von Fahrzeugen, für die die Fahrerlaubnisklasse B erforderlich ist, dass die Fahrpraxis die hier erforderliche Befähigung nicht belegen kann (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2013 - 11 ZB 13.1396 - VRS 125, 187 = juris Rn. 6, 8; OVG NW, B.v. 22.3.2012 - 16 A 55/12 - juris Rn. 12; VG Gelsenkirchen, B.v. 13.12.2011 - 9 K 5357/10 - juris Rn. 8; Dauer, a.a.O, § 20 FeV Rn. 2a; Haus, a.a.O. § 20 FeV Rn. 35).
  • VG München, 27.04.2022 - M 19 K 19.2196

    Erforderlichkeit einer Fahrprüfung für Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei sehr

    Eine aktive Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wird daher nicht durch eine Teilnahme am Straßenverkehr mit einem fahrerlaubnisfreien Mofa kompensiert (vgl. OVG NRW, B.v. 22.3.2012 - 16 A 55/12 - juris Rn. 12; VG Gelsenkirchen B.v. 13.12.2011 - 9 K 5357/10 - juris Rn. 8).
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