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   VG Münster, 18.02.2005 - 9 K 58/03   

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VG Münster, 18.02.2005 - 9 K 58/03 (https://dejure.org/2005,29756)
VG Münster, Entscheidung vom 18.02.2005 - 9 K 58/03 (https://dejure.org/2005,29756)
VG Münster, Entscheidung vom 18. Februar 2005 - 9 K 58/03 (https://dejure.org/2005,29756)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil

    Auszug aus VG Münster, 18.02.2005 - 9 K 58/03
    Dazu verweist die Klägerin auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2001, FEVS 53, 105, wonach der Jugendhilfeträger die sorgerechtlichen Entscheidung der Zivilgerichte zu beachten habe.

    Soweit die Klägerin sich auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2001 - 5 C 6/00 -, FEVS 53, 105 beruft, lag dieser Entscheidung eine andere Fallkonstellation zu Grunde.

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 9 S 2398/02

    Inobhutnahme jugendlicher Ausländer - Kostentragung

    Auszug aus VG Münster, 18.02.2005 - 9 K 58/03
    vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 19. August 2003 - 9 S 2398/02 - Wiesner in Wiesner/Mörsberger/Oberloskamp/ Struck, SGB VIII, 2. Aufl., § 89 f Rnr. 3.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2013 - 6 S 3.13

    Vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; minderjähriger unbegleiteter Ausländer;

    Es kann dahinstehen, ob diese Vorschrift auf den vorliegenden Fall überhaupt anwendbar ist, obwohl bei der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII nicht nur das Recht des Berechtigten, sondern auch die Kompetenz des Leistungsträgers zur Inobhutnahme von einem bestimmten Alter abhängen (ablehnend Just in Hauck/Noftz, SGB I, Stand Dezember 2012, § 33a Rn. 7) bzw. ob Sinn und Zweck der Regelung, einen unberechtigten Leistungsbezug zu verhindern, der Anwendung entgegenstehen (so VG Münster, Urteil vom 18. Februar 2005 - 9 K 58/03 -, juris Rn. 29).
  • VG Mainz, 07.05.2015 - 1 K 694/14

    Kostenerstattung bei Inobhutnahme eines Kindes

    Deshalb ist es in diesen Fällen unumgänglich, sich zu Beginn der Maßnahme einen eigenen Eindruck von dem Wahrheitsgehalt der Angaben des Hilfesuchenden zu verschaffen (vgl. VG Münster, Urteil vom 18. Februar 2005 - 9 K 58/03 -, Rn. 23, juris; BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2006 - 5 C 24/05 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2013 - 6 S 3.13

    Anforderungen an die Pflicht des Jugendamts zur Prüfung des Alters eines

    Es kann dahinstehen, ob diese Vorschrift auf den vorliegenden Fall überhaupt anwendbar ist, obwohl bei der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII nicht nur das Recht des Berechtigten, sondern auch die Kompetenz des Leistungsträgers zur Inobhutnahme von einem bestimmten Alter abhängen (ablehnend Just in Hauck/Noftz, SGB I , Stand Dezember 2012, § 33a Rn. 7) bzw. ob Sinn und Zweck der Regelung, einen unberechtigten Leistungsbezug zu verhindern, der Anwendung entgegenstehen (so VG Münster, Urteil vom 18. Februar 2005 - 9 K 58/03 -, [...] Rn. 29).
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