Rechtsprechung
   FG München, 23.05.2001 - 9 K 606/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12008
FG München, 23.05.2001 - 9 K 606/00 (https://dejure.org/2001,12008)
FG München, Entscheidung vom 23.05.2001 - 9 K 606/00 (https://dejure.org/2001,12008)
FG München, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 9 K 606/00 (https://dejure.org/2001,12008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,12008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen; Handel mit Optionsrechten als Spekulationseinkünfte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG; Handel mit Optionsrechten als Spekulationseinkünfte nach § 23 EStG 1997 (Streitjahre vor 1999); Einkommensteuer 1989 bis 1992 und 1994

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungswidrigkeit der Besteuerung von Spekulationsgewinnen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG - Handel mit Optionsrechten als Spekulationseinkünfte nach § 23 EStG 1997 (Streitjahre vor 1999) - Einkommensteuer 1989 bis 1992 und 1994

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.07.1996 - X R 139/93

    Veräußerung von Aktien-Optionsrechten

    Auszug aus FG München, 23.05.2001 - 9 K 606/00
    Es bezieht sich zur Begründung auf seine Einspruchsentscheidung und weist ergänzend darauf hin, dass die Veräußerung eines Optionsrechts innerhalb von sechs Monaten nach dem BFH-Urteil vom 24. Juli 1996 X R 139/93 (BFH/NV 1997, 105) unabhängig davon, ob dieses auf einen lieferbaren Basiswert gerichtet sei, ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft darstelle.

    Entscheidend für die Anwendung der §§ 22 Nr. 2, 23 EStG ist vielmehr, ob der Gewinn auf einem Rechtsgeschäft beruht, das auf die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsgutes an eine andere Person gerichtet ist (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 105).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG München, 23.05.2001 - 9 K 606/00
    Unter Zugrundelegung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Juni 1991 2 BvR 1493/89 (BStBl II 1991, 654 ) zur früheren Zinsbesteuerung verstoße die Besteuerung von Spekulationseinkünften daher gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und sei verfassungswidrig.

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) hat im Urteil vom 23. September 1999 V 7/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 178 ) trotz der Vollzugsmängel bei der Erfassung dieser Gewinne einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und damit eine Verfassungswidrigkeit der genannten Normen auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil in BStBl II 1991, 654 mit der Begründung verneint, dass die bestehenden Vollzugsmängel nicht auf eine vom Gesetzgeber zu vertretende lückenhafte Ausgestaltung des Gesetzes, sondern auf der angespannten Personallage der Finanzämter und der Praxis des sogenannten maßvollen Gesetzesvollzugs beruhten und daher nicht zu einer gleichheitswidrigen steuerlichen Bevorzugung gerade von einzelnen Spekulationsgewinnen führten.

  • BFH, 19.02.1997 - XI R 1/96

    Wertpapiere können gewillkürtes Betriebsvermögen eines Gewerbebetriebes sein;

    Auszug aus FG München, 23.05.2001 - 9 K 606/00
    Dies ergebe sich schon aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Februar 1997 XI R 1/96 (BStBl II 1997, 399 ), wonach diese Geschäfte wegen ihrer Nähe zu Spiel und Wette keinem einkommensteuerrechtlich relevanten Bereich zuzuordnen seien.

    Aus dem von den Klägern genannten BFH-Urteil in BStBl II 1997, 399 ergebe sich demgegenüber lediglich, dass Termin- und Optionsgeschäfte wegen ihres spekulativen Charakters nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen ausgewiesen werden könnten.

  • FG Schleswig-Holstein, 23.09.1999 - V 7/99

    Besteuerung von Spekulationsgeschäften verfassungsgemäß

    Auszug aus FG München, 23.05.2001 - 9 K 606/00
    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) hat im Urteil vom 23. September 1999 V 7/99 (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2000, 178 ) trotz der Vollzugsmängel bei der Erfassung dieser Gewinne einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz und damit eine Verfassungswidrigkeit der genannten Normen auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil in BStBl II 1991, 654 mit der Begründung verneint, dass die bestehenden Vollzugsmängel nicht auf eine vom Gesetzgeber zu vertretende lückenhafte Ausgestaltung des Gesetzes, sondern auf der angespannten Personallage der Finanzämter und der Praxis des sogenannten maßvollen Gesetzesvollzugs beruhten und daher nicht zu einer gleichheitswidrigen steuerlichen Bevorzugung gerade von einzelnen Spekulationsgewinnen führten.

    Der erkennende Senat schließt sich dieser Auffassung an und verweist zur weiteren Begründung auf die umfangreichen Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 2000, 178 .

  • BFH, 31.07.1995 - X B 167/94

    Veräußerung eines Optionsscheins als Spekulationsgeschäft

    Auszug aus FG München, 23.05.2001 - 9 K 606/00
    Optionsrechte werden nach der Rechtsprechung des BFH in Übereinstimmung mit der überwiegenden Auffassung der FG und in der Literatur jedenfalls beim Optionsnehmer als Wirtschaftsgüter im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG angesehen (vgl. BFH-Beschluss vom 31. Juli 1995 X B 167/94, BFH/NV 1996, 34 m.w.N.).
  • BFH, 25.08.1987 - IX R 65/86

    Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus FG München, 23.05.2001 - 9 K 606/00
    Gewinne aus diesen Geschäften stellten daher ebenso wie solche aus Devisentermingeschäften Spielgewinne dar, die nach dem BFH-Urteil vom 25. August 1987 IX R 65/86 (BStBl II 1988, 248 ) weder als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften im Sinne von §§ 22 Nr. 2, 23 EStG noch als Einkünfte aus Leistungen im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG steuerlich zu erfassen seien.
  • FG Hamburg, 24.01.2003 - III 384/02

    Keine AdV bei Einkünften aus privaten Wertpapier-Veräußerungsgeschäften:

    Wegen des dem BVerfG durch den BFH mit Beschluss vom 16. Juli 2002 IX R 62/99 (BFHE vorgesehen, Finanz-Rundschau -FR- 2002, 1283 mit Anm. Harenberg, BFH/NV 2002, 1649) vorgelegten Verfahrens 2 BvL 17/02 kommen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater (Wertpapier-)Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG in Betracht, die auf strukturelle Vollzugshindernisse und damit auf einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz ( GG ) gestützt werden (Aufhebung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen FG vom 23. September 1999 V 7/99, EFG 2000, 178 ; vgl. ferner vom selben Senat des BFH zugelassene Revision IX R 3/02 betreffend FG München vom 23. Mai 2001 9 K 606/00, Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht