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FG München, 19.03.2003 - 9 K 715/02 |
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Verfahrensgang
- FG München, 19.03.2003 - 9 K 715/02
- BFH, 02.03.2004 - III B 114/03
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03
Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters: …
Nach Erlaß des hier angefochtenen Urteils hat der Bundesfinanzhof auf Nichtzulassungsbeschwerde des Angeklagten die entsprechende, denselben Sachverhalt betreffende Entscheidung des Finanzgerichts München (Urteil vom 19. März 2003, 9 K 715/02) aufgehoben und die Sache durch Beschluß vom 2. März 2004 (III B 114/03) an das Finanzgericht zurückverwiesen. - FG München, 12.04.2005 - 9 K 1428/04
Personelle Verflechtung durch verdeckte Treuhandschaft des Besitzunternehmers am …
Der Bundesfinanzhof (BFH) hob mit Beschluss vom 2. März 2004 III B 114/03 das klageabweisende Urteil des Senats vom 19. März 2003 9 K 715/02 gemäß § 116 Abs. 6 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) auf und verwies die Streitsache an das Finanzgericht München zurück.