Rechtsprechung
FG Köln, 05.01.2000 - 9 K 8042/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 S 2
Pauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG ohne tatsächliche eigene Aufwendungen? - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbschaftsteuer: - Pauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG ohne tatsächliche eigene Aufwendungen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 28.11.1990 - II S 10/90
Bewertung eines Wertpapierdepots nach den Verhältnissen am Todestag des …
Auszug aus FG Köln, 05.01.2000 - 9 K 8042/98
Die Gewährung des Pauschbetrags setzt jedoch voraus, daß in der Person des Erwerbers dem Grunde nach berücksichtigungsfähige Kosten entstanden sind (BFH-Beschluß vom 28. November 1990 II S 10/90, BFH/NV 1991, 243, 244, FG Nürnberg in EFG 1998, 1419, 1420, Kapp/Ebeling, Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergestz, § 10 Rz. 153, Troll/Gebel/Jülicher, a.a.O., § 10 Rz. 237).Diese Möglichkeit erschließt sich aber nur demjenigen Erwerber, in dessen Person dem Grunde nach berücksichtigungsfähige Aufwendungen entstanden sind (BFH in BFH/NV 1991, 243, 244).
- FG Nürnberg, 14.05.1998 - IV 128/97
Auszug aus FG Köln, 05.01.2000 - 9 K 8042/98
Dies gilt auch dann, wenn mehrere Erben oder sonstige Erwerber (z.B. Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechtigte oder Auflagenbegünstigte) vorhanden sind, die sich an den Kosten beteiligt haben (Urteil des FG Nürnberg vom 14. Mai 1998 IV 128/97, EFG 1998, 1419, 1420, R 30 Abs. 2 Satz 3 der ErbStR , Moench, Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, § 10 Rz. 89, und Troll/Gebel/Jülicher, Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, § 10 Rz. 235).Die Gewährung des Pauschbetrags setzt jedoch voraus, daß in der Person des Erwerbers dem Grunde nach berücksichtigungsfähige Kosten entstanden sind (BFH-Beschluß vom 28. November 1990 II S 10/90, BFH/NV 1991, 243, 244, FG Nürnberg in EFG 1998, 1419, 1420, Kapp/Ebeling, Kommentar zum Erbschaft- und Schenkungsteuergestz, § 10 Rz. 153, Troll/Gebel/Jülicher, a.a.O., § 10 Rz. 237).
- BFH, 10.08.1988 - II B 138/87
Auferlegung außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen
Auszug aus FG Köln, 05.01.2000 - 9 K 8042/98
Da der Beigeladene weder einen eigenen Sachantrag gestellt (§ 135 Abs. 3 FGO ) noch das Verfahren durch tatsächliche oder rechtliche Ausführungen wesentlich gefördert hat (vgl. BFH-Beschluß vom 10. August 1988 II B 138/87, BStBl. II 1988, 842), entspricht es der Billigkeit, von einer Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten abzusehen (§ 139 Abs. 4 FGO ).
- BFH, 24.02.2010 - II R 31/08
Erbfallkostenpauschbetrag einmal pro Erbfall
Diese Regelung wird in der Literatur (…vgl. Meincke, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Kommentar, 15. Aufl. 2009, § 10 Rz 42; Jüptner in Fischer/Jüptner/Pahlke, ErbStG, Kommentar, 2009, § 10 Rz 228; Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Kommentar, Stand März 2009, § 10 Rz 235; Weinmann in Moench/Weinmann, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Stand Juli 2009, § 10 Rz 89; Kapp/Ebeling, ErbStG, Kommentar, Stand April 2009, § 10 Rz 154) sowie in der Rechtsprechung (Urteile des Finanzgerichts --FG-- Nürnberg vom 14. Mai 1998 IV 128/97, Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 1419, und vom 11. Dezember 2003 IV 300/2002, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2004, 281, sowie des FG Köln vom 5. Januar 2000 9 K 8042/98, nicht amtlich veröffentlicht) zu Recht dahin verstanden, dass der Betrag von 10.300 EUR für jeden Erbfall nur einmal zu gewähren ist. - FG Baden-Württemberg, 15.05.2008 - 9 K 257/06
Erbfallkostenpauschbetrag gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG insgesamt nur …
Das Finanzgericht Köln schloss sich in seinem Urteil vom 5. Januar 2000 9 K 8042/98 (juris) dem Finanzgericht Nürnberg an. - FG Niedersachsen, 28.06.2023 - 3 K 169/21
Erbfallkostenpauschbetrag; Erbschaftsteuer; Vermächtnis; Inanspruchnahme des …
Das Finanzgericht Köln hat sich in seinem Urteil vom 5. Januar 2000 9 K 8042/98 (juris) dieser Rechtsprechung angeschlossen.